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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/199  

Betreff: Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 25.05.2022 zur Vorlage 2022/167 zum Thema: "Verzicht auf fossile Energieträger" (im Stand der 1. Aktualisierung vom 30.06.2022)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:CDU-Fraktion
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Gebäudewirtschaft
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:6.1. 111-320 Liegenschaftsverwaltung/Gebäudemanagement
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
30.05.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Ausschuss für Hochbau
12.07.2022 
Sitzung des Ausschusses für Hochbau ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
26.08.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
CDU Änderungsantrag 2022 167 25.05.2022  
2022-06-27_Photovoltaikanlagen auf kreiseigenen Gebäuden  

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Originalantrag

-          Übersicht Photovoltaikanlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 CDU Änderungsantrag 2022 167 25.05.2022 (218 KB)      
Anlage 2 2 2022-06-27_Photovoltaikanlagen auf kreiseigenen Gebäuden (452 KB)      

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig die Möglichkeit der Installation von Photovoltaikanlagen nicht nur auf den Gebäuden zu prüfen, bei denen Heizungssanierungen oder -erneuerungen vorzunehmen sind, sondern darüber hinaus auf allen Gebäuden, bei denen umfangreiche, substanzielle Sanierungsarbeiten oder statische Ertüchtigungen vorgenommen werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ökologische Standards für Bau- und Sanierungsmaßnahmen zu erarbeiten, die über das momentane Mindestmaß hinausgehen. Die Wirtschaftlichkeit dieser ist, z.B. durch eine Lebenszyklusbetrachtung oder die angemessene Berücksichtigung der monetären, sowie nicht-monetären Aspekte (z.B. nachhaltige, ökologische, klimaverbessernde, CO2-minimierende Effekte), zu beachten.

 

  1. Die Verwaltung soll die Ergebnisse des Kreistagsbeschlusses vom 12.09.2005 zur Vorlage 2005/020 zusammentragen und in einer derchsten Ausschusssitzungen des Ausschusses für Hochbau vorstellen. Hierbei ist eine Einschätzung vorzunehmen, inwiefern der Beschluss unter Berücksichtigung einer möglichen Eigennutzung oder -installation von Photovoltaikanlagen noch zeitgemäß, um weitere kreiseigene Gebäude zu erweitern oder aufzuheben ist. („Der Landkreis Lüneburg stellt interessierten Betreibern bzw. Betreibergemeinschaften auf Nachfrage geeignete Dächer an den kreiseigenen Schulen für die Montage von Solarstromanlagen (Photovoltaik) zur Verfügung. Mit den Betreibern wird ein Nutzungsvertrag abgeschlossen, in dem der Landkreis neben anderen Regelungen von allen Kosten und Risiken freigestellt wird. Die Betreiber verpflichten sich, auf eigene Kosten eine Informationstafel mit den relevanten Leistungsdaten für den Schulunterricht zu installieren und zusammen mit der Solarstromanlage in Betrieb zu nehmen. Mit den Betreibern der Solarstromanlagen wird daneben eine feste Ertragsbeteiligung in Höhe von jährlich 5,50 € / kWp Leistung vereinbart, die unmittelbar dem jeweiligen Schulbudget zufließt.“)

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Strom

Seit 2012 bezieht der Landkreis Lüneburg für seine Liegenschaften ausschließlich zertifizierten Ökostrom.

Das GebäudeEnergieGesetz 2020 (GEG) verpflichtet bei Neubauten zur Nutzung erneuerbarer Energien und lässt inzwischen zur Einhaltung der Grenzwerte für den Jahresprimärenergiebedarf den Einsatz von PV-Anlagen zu. So wird der Neubau der 2-Feld Sporthalle IGS Embsen mit einer Photovoltaik Anlage ausgestattet werden. Seit 2001 stellt der Landkreis Lüneburg seine Dachflächen für Photovoltaik Anlagen privaten Investoren zur Verfügung, bezieht an etlichen Standorten (IGS Embsen, SZ Scharnebeck, OBS Adendorf, BBS 2-Feld Sporthalle, Arena, SBU Scharenbeck) den vor Ort produzierten Strom und sorgt damit insgesamt für eine CO² Einsparung in Höhe von rd. 534 Tonnen pro Jahr. Bei geplanten Dachsanierungen wird regelmäßig alternativ auch die Installation von Photovoltaik Anlagen geprüft, ist aber nicht immer möglich (Statik) oder wirtschaftlich (Ausrichtung der Dachfläche, Gesamtstromverbrauch) realisierbar.

 

 

rme

Bereits im Jahr 2006 wurde am Schulzentrum Bleckede ein Holzhackschnitzelheizwerk errichtet, welches mit nachwachsendem Rückschnittmaterial aus dem Elbvordeichland betrieben wird. Der Neubau des SBU-Betriebshofes in Scharnebeck wurde 2020 ebenfalls mit einer Holzhackschnitzelheizung ausgestattet. Die Oberschulen in Neuhaus und Dahlenburg werden seit 2013 / 2009 über ein Energiecontracting mit Fernwärme aus regionalen Biogasanlagen beheizt. Damit werden ohne den Eigenbetrieb der SBU Embsen zurzeit rd. 12 % des Wärmebedarfs der kreiseigenen Liegenschaften mit erneuerbaren Energien gedeckt.

r die Gebäudewirtschaft ist es selbstverständlich, vor Heizungserneuerungen bzw. sanierungen immer auch alternative Energiequellen in den Blick zu nehmen. Ganz aktuell prüfen wir für die BBS I eine Umstellung auf Fernwärme über ein BHKW der Avacon und für das Schulzentrum Scharnebeck befindet sich eine Belieferung mit Fernwärme aus einer Biogasanlage in Prüfung.

Der Landkreis Lüneburg schreibt seinen Erdgasbezug alle 2 Jahre europaweit aus. Dabei wird regelmäßig an der Bündelungsausschreibung der Kommunalen Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL) teilgenommen.

Der aktuelle Vertrag läuft bis Ende 2023. Eine Möglichkeit wäre, im kommenden Jahr nicht an der Bündelungsausschreibung der KWL teilzunehmen und den Gasbezug in einer separaten europaweiten Ausschreibung auf klimaneutrales Erdgas oder Biogas zu beschränken. Inwieweit und zu welchem Preis im Jahr 2023 klimaneutrales Erdgas oder Biogas im erforderlichen Umfang am Markt verfügbar sein wird, bliebe abzuwarten.

Ein vollständiger Verzicht auf fossile Energieträger ist nicht auf die Schnelle umsetzbar, er erfordert die Erneuerung sämtlicher älterer Heizungs- und ggf. auch Lüftungsanlagen oder Umstellung auf grüne Fernwärme. Bei Heizungserneuerungen an bestehenden Schulgebäuden wäre jeweils im Einzelfall zu prüfen, unter welchen Bedingungen ein Verzicht auf fossile Energieträger glich und wirtschaftlich wäre. Häufig ist   z.B. bei Wärmepumpen das Rohrleitungsnetz zu groß, um mit Niedertemperatur alle Räume ausreichend zu erwärmen. In jedem Fall sollten vor der Erneuerung der Heizungsanlage, die Sanierung der Gebäudehülle abgeschlossen sein, um die neuen Heizungsanlagen nicht überzudimensionieren. 

 

Grundlage aller bisherigen Planungen in der Gebäudewirtschaft hinsichtlich des Klima- und Umweltschutzes ist die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen, um mit dem zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln den Sanierungsstau der landkreiseigenen Liegenschaften größtmöglich beheben zu können.

 

Zusammenfassung:

  1. Bei geplanten Dachsanierungen wird regelmäßig alternativ auch die Installation von Photovoltaik Anlagen geprüft, ist aber nicht immer möglich (Statik) oder sinnvoll (Ausrichtung der Dachfläche, Gesamtstromverbrauch) realisierbar.
  2. Mit der Entwicklung von ökologischen Standards für Bau- und Sanierungsmaßnahmen kann aufgrund des Aufgabenvolumens in der Gebäudewirtschaft erst nach Besetzung der aktuell vakanten Stellen begonnen werden. Alternativ könnte dieser Auftrag extern vergeben werden.
  3. Im Jahr 2005 waren die Kommunen aufgrund ihrer knappen Haushaltsmittel nur in wenigen Fällen in der Lage, die Möglichkeiten ihrer Gebäude zur Installation eigener Photovoltaikanalgen zu nutzen. Mit dem Kreistagsbeschluss vom 12.09.2005 zur Vorlage 2005/020 sollte erreicht werden, dennoch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Für den Klimaschutz ist es grundsätzlich irrelevant, wem eine PV-Anlage gehört. Landkreiseigene Photovoltaikanlagen wären zur Erreichung des Ziels der CO² Neutralität im Jahr 2030 hilfreich. Wie wirtschaftlich sich eine PV-Anlage auf einer Dachfläche betreiben lässt, wäre jeweils im Einzelfall zu prüfen und ist abhängig von der Einspeisevergütung, vom Grundlaststromverbrauch, der Ausrichtung der Dachfläche, der Statik und nicht zuletzt den Preisentwicklungen für Strom und PV-Anlagen.

Eine Auflistung aller Photovoltaikanlagen die sich auf kreiseigenen Gebäuden befinden inklusive Angabe des Jahrs der Inbetriebnahme, der Anlagengröße, des Betreibers, der Entschädigung, der Stromnutzung und der CO2 Einsparung befindet sich in Anlage 1.

 

 

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