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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/205  

Betreff: Notfahrplan bei Ausfall der Elbfähren
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Heilmann, Sebastian
Federführend:Mobilität Bearbeiter/-in: Heilmann, Sebastian
Produkte:12.1.2. Mobilität
 30.1. 547-000 ÖPNV/ Mobilität
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität
09.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
20.06.2022    Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Entwurf Notfahrplan Linie 5505 Neuhaus - Dömitz  
Entwurf Notfahrplan Linie 5504 Boizenburg - Neuhaus  

 

 

Anlage/n:

 

Entwurf Notfahrplan Linie 5505 Neuhaus - Dömitz

Entwurf Notfahrplan Linie 5504 Boizenburg - Neuhaus

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Notfahrplan Linie 5505 Neuhaus - Dömitz (127 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf Notfahrplan Linie 5504 Boizenburg - Neuhaus (127 KB)      

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf des Notfahrplanes wird zugestimmt. Die Umsetzung soll schnellstmöglich erfolgen. Die bestehende Vereinbarung mit der VLP wird entsprechend angepasst.

r das Haushaltsjahr 2022 sind die Kosten über den regulären ÖPNV-Haushalt gedeckt.

 

 

 

Sachlage:

 

In der Sitzung des Kreistags vom 25.09.2017 wurde die Vorlage 2017/283 einstimmig beschlossen. Die Verwaltung hat dabei den Auftrag angenommen, dass die Überarbeitung des Notfallplanes mit der VLP (Verkehrsgesellschaft Ludwigslust/Parchim) für den ÖPNV-Anschluss des Amt Neuhaus, während Hochwasser und anderen Ereignissen, die den Betrieb der Fähren einschränken, erfolgen soll. Die Anbindung des Amt Neuhaus solle deutlich nachgebessert werden. Die Kosten sollen als permanente Stelle im Haushaltsplan aufgeführt werden.

 

Bis 2022 konnte seitens der Verwaltung die Umsetzung des Notfahrplanes nicht erfolgen. Die Verwaltung nach Gesprächen mit der Gemeinde Amt Neuhaus und VLP im Januar Notfahrpläne durch die VLP erstellen und hat diese in der AG „Neue Fähre“ des Mobilitätsausschusses am 20.05.2022 vorgestellt. Seitens der Arbeitsgruppe gab es keine Einwände gegen die dieser Vorlage beigefügten Fahrpläne.

Es wurde gemeinsam festgehalten, beim Ausfall der Elbfähre „Amt Neuhaus“ in Bleckede und der „Tanja“ in Neu Darchau:

        r Schüler und Schülerinnen ein gesonderter Fahrplan gilt, der deren Beförderung sicherstellt,

        die entwickelten Fahrpläne betreffen nur Pendler- und Alltagsverkehre.

        als Zubringer von/nach Lüneburg soll die Regionalstrecke RE 83 (Lüneburg beck) über Lauenburg genutzt werden,

wie auch der nachfolgenden Grafik zu entnehmen ist.

 

\\fis02.lklg.net\home$\sheilmann\pictures\Notfahrplan-Grafik.png

 

Da im Falle des Notfahrplans mehrere Tarifzonen des HVV durchfahren werden, sind (so der Stand der aktuellen Verhandlungen mit dem HVV) die Mehrkosten zunächst durch die Fahrgäste zu tragen. Diese können beim HVV rückerstattet werden. Hierzu wird in der Sitzung vorgetragen werden. Die entsprechenden Informationen werden auch auf der Internetseite des Landkreis Lüneburg hinterlegt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

10.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan für mögliche Ausfälle in 2022 veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

X

Sonstiges: im Haushaltsplan 2023 zu veranschlagen

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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