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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/211  

Betreff: Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 01.06.2022 zum Thema "Sozialer Wohnraum im Landkreis" (im Stand der 1. Aktualisierung vom 22.06.2022)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Fachbereich Soziales
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:6. 35 Gebäudewirtschaft
 14. 50 Sozialhilfe und Wohngeld
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Ausschuss für Hochbau
12.07.2022 
Sitzung des Ausschusses für Hochbau zur Kenntnis genommen   
Kreistag
26.08.2022 
Sitzung des Kreistages zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Sachverhalt

 

 

Anlage/n: keine

 

 

Sachlage:

 

Seit 2000 hat sich die Zahl an Sozialwohnungen in Niedersachsen mehr als halbiert. Gleichzeitig wird sozialer Wohnraum in Zeiten sich verschärfender sozialer Ungleichheit und hoher Inflation immer wichtiger. Uns stellen sich daher folgende Fragen:

1.     Wer ist in der Verwaltung zuständig für sozialen Wohnraum?

2.     Wie ist die Lage im sozialen Wohnungsbau in den Mitgliedsgemeinden des Landkreises? Wie hoch ist der Anteil an sozialem Mietwohnraum bei Neubauten im Landkreis?

3.     Wie wurde bisher die Wohnraumförderung des Landkreises angefragt und in Anspruch genommen?
 a) für Neubau
 b) für Ausbau / Umbau / Erweiterung zur Schaffung neuen Wohnraums
 c) für die Verlängerung von Mietpreisbindungen?

4.   Wie hoch ist der Anteil an Sozialwohnungen im Landkreis, der in den kommenden a) 5 Jahren und b) 10 Jahren aus der Mietpreisbindung entfallen wird?

Stellungnahme der Verwaltung:

Zu 1.:  

In der Verwaltung ist die Wohnraumförderstelle dem Fachdienst Bauen mit einem Stellenanteil

einer Tarifstelle zugeordnet.
 

Zu 2.: 

Im Landkreisgebiet ist der soziale Wohnungsbau mit 198 geförderten Wohnungen auf 12

Mietwohnobjekte verteilt.
 

Sozialer Mietwohnraum bei Neubauten liegt seit den 90´er Jahren bei zwei Mietwohnraumobjekten

im Jahre 2018 (13 WE Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung und Altenwohnungen in

Artlenburg sowie 18 WE Berechtigte nach § 5 Abs. 2 DVO-NWoFG) in Reppenstedt.
 

Zu 3.:

Die Wohnraumförderung wird sporadisch angefragt. In Anspruch genommen wird die Förderung

 

a) für den Neubau -> bis zu 2 Anträge im Jahr

b) für Ausbau / Umbau / Erweiterung zur Schaffung neuen Wohnraums -> bis zu 2 Anträge im Jahr

c) keine Nachfrage
 

Zu 4.:

Der Anteil an Sozialwohnungen im Landkreis der aus der Mietpreisbindung entfällt liegt in den

kommenden a) 5 Jahren bei 57 geförderten Wohnungen sowie in den kommenden b) 10 Jahren

bei 70 geförderten Wohnungen.  

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