Vorlage - 2022/211
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Sachlage:
Seit 2000 hat sich die Zahl an Sozialwohnungen in Niedersachsen mehr als halbiert. Gleichzeitig wird sozialer Wohnraum in Zeiten sich verschärfender sozialer Ungleichheit und hoher Inflation immer wichtiger. Uns stellen sich daher folgende Fragen:
1. Wer ist in der Verwaltung zuständig für sozialen Wohnraum?
2. Wie ist die Lage im sozialen Wohnungsbau in den Mitgliedsgemeinden des Landkreises? Wie hoch ist der Anteil an sozialem Mietwohnraum bei Neubauten im Landkreis?
3. Wie wurde bisher die Wohnraumförderung des Landkreises angefragt und in Anspruch genommen?
a) für Neubau
b) für Ausbau / Umbau / Erweiterung zur Schaffung neuen Wohnraums
c) für die Verlängerung von Mietpreisbindungen?
4. Wie hoch ist der Anteil an Sozialwohnungen im Landkreis, der in den kommenden a) 5 Jahren und b) 10 Jahren aus der Mietpreisbindung entfallen wird?
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1.:
In der Verwaltung ist die Wohnraumförderstelle dem Fachdienst Bauen mit einem Stellenanteil
einer Tarifstelle zugeordnet.
Zu 2.:
Im Landkreisgebiet ist der soziale Wohnungsbau mit 198 geförderten Wohnungen auf 12
Mietwohnobjekte verteilt.
Sozialer Mietwohnraum bei Neubauten liegt seit den 90´er Jahren bei zwei Mietwohnraumobjekten
im Jahre 2018 (13 WE Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung und Altenwohnungen in
Artlenburg sowie 18 WE Berechtigte nach § 5 Abs. 2 DVO-NWoFG) in Reppenstedt.
Zu 3.:
Die Wohnraumförderung wird sporadisch angefragt. In Anspruch genommen wird die Förderung
a) für den Neubau -> bis zu 2 Anträge im Jahr
b) für Ausbau / Umbau / Erweiterung zur Schaffung neuen Wohnraums -> bis zu 2 Anträge im Jahr
c) keine Nachfrage
Zu 4.:
Der Anteil an Sozialwohnungen im Landkreis der aus der Mietpreisbindung entfällt liegt in den
kommenden a) 5 Jahren bei 57 geförderten Wohnungen sowie in den kommenden b) 10 Jahren
bei 70 geförderten Wohnungen.