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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/213  

Betreff: Antrag der Berufsbildenden Schule III über die Ausstattung der Schule mit einem zahntechnischen Labor
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Srugis, Freia
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Produkte:19.26. 231-300 BBS III
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule und Bildung
14.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
20.06.2022    Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
20220520 Antrag  

 

 

 

Anlage/n:

Antrag BBS III vom 20.05.2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20220520 Antrag (532 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt die BBS III mit einem zahntechnischen Labor auszustatten.

 

 

 

 

Sachlage:

Die BBS III Lüneburg hat mit Antrag vom 20.05.2022 dem Landkreis Lüneburg mitgeteilt, dass zum 01.08.2022 neue Vorgaben für die Ausbildung der Zahntechniker*innen in Kraft treten. Diese wurden erst kurzfristig bekannt gegeben und waren der BBS III nicht bekannt. Es sollen zukünftig innerhalb des Unterrichts theoretische und praktische Lerninhalte verknüpft werden. Hierzu wird ein zahntechnisches Labor benötigt, welches nun von der BBS III beantragt wird. Das bisherige wurde vor einigen Jahren zurückgebaut, da es veraltet war und die Investitionen zu diesem Zeitpunkt für die Ausbildung nicht notwendig waren.

 

Die BBS III wird ihren Antrag, der als Anlage beigefügt ist, in der Ausschusssitzung vorstellen.

 

Die Kosten für die Ausstattung werden sich auf rund 80.000 € belaufen und sind aufgeteilt in die Laborausstattung sowie die entsprechende Software. Da es sich um eine Wieder- und keine Neueinrichtung handelt, kommt eine Finanzierung aus der KSBK nicht in Frage. Es könnten zur Deckung jedoch Haushaltsreste aus 2021 der IGS Embsen innerhalb des Fachdienstbudgets (Investitionsnummer: 5500.21.02) verwendet werden, die bisher nicht benötigt wurden. Sie waren vorgesehen für zusätzliche Möbel nach dem Brand. Es werden jedoch nur 20.000 €r die Ausstattung eines Aufenthaltsbereiches benötigt, der neu geschaffen wurde.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

80.000,00€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

x

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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