Vorlage - 2005/267
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Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung des
Haushalts 2006 erhält die Samtgemeinde Dahlenburg vom Landkreis Lüneburg für
den Bau einer Dreifeldsporthalle am Schulstandort Dahlenburg einen
Festbetragszuschuss in Höhe von 1,2 Mio. Euro, der über die Kreisschulbaukasse
finanziert wird. Die Verwaltung wird beauftragt, die vertragliche Vereinbarung
zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Samtgemeinde Dahlenburg/Gliedgemeinden
für die Finanzierung der Dreifeldsporthalle abzuschließen. Der Kreistag
genehmigt die vorgesehene Grundstücksübertragung auf die Samtgemeinde
Dahlenburg.
Sachlage:
Die vorhandene alte Sporthalle am Schulzentrum in Dahlenburg
ist dringend sanierungsbedürftig. Die erforderlichen Sanierungskosten würden
sich auf 1,2 Mio. Euro belaufen. Die Samtgemeinde Dahlenburg, die
Mitgliedsgemeinden und die örtlichen Vereine haben sich für den Bau einer
Dreifeldsporthalle ausgesprochen. Die Gesamtkosten für eine Dreifeldsporthalle
werden mit rd. 2,4 Mio. Euro beziffert.
Für den Sportunterricht der Haupt- und Realschule sowie der
Grundschule Dahlenburg wäre eine Zweifeldhalle ausreichend. Aufgrund dieser
Sachlage ist es gerechtfertigt der Samtgemeinde Dahlenburg für den Neubau einer
Dreifeldsporthalle einen Festbetrag von 1,2 Mio. Euro als Zuschuss zu gewähren.
Hierbei handelt es sich um Kosten, die zur Sanierung der für schulische Zwecke
am Schulstandort Dahlenburg vorzuhaltenden Schulsporthalle erforderlich ist. Da
das Hauptinteresse an einer Dreifeldsportanlage bei der Samtgemeinde und den
Mitgliedsgemeinden liegt, wird die Samtgemeinde Eigentümerin des Baugrundstücks
und der Dreifeldturnhalle. Hierzu übernimmt die Samtgemeinde kostenfrei die
alte Schulsporthalle des Landkreises Lüneburg im derzeitigen Zustand in ihr
Eigentum mit dem Ziel des Abrisses. Die Samtgemeinde Dahlenburg verpflichtet
sich die Kosten des erforderlichen Grundstücksübergabevertrages zu übernehmen.
Der Landkreis Lüneburg finanziert den Zuschuss in Höhe von 1,2
Mio. Euro über die Kreisschulbaukasse. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme und
die Beteiligung an den Bewirtschaftungskosten wird in einer vertraglichen
Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Samtgemeinde
Dahlenburg/Gliedgemeinden geregelt.