Vorlage - 2022/228
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Beschlussvorschlag Antragsteller:
Der Kreisausschuss möge beschließen, dass die Verwaltung eine Übersicht erstellt von
- allen freiwilligen Leistungen, die trotz der Haushaltssperre geflossen, bewilligt oder zugesichert worden sind. Die Übersicht ist der Politik am 27.6.22 über allris zu Verfügung zu stellen, sodass sie ggf. am 29.6.22 auf der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung berücksichtigt werden kann.
Sachlage:
Die Kreistagspolitik braucht für eine fundierte Nachtragshaushaltsberatung einen Überblick über alle freiwilligen Leistungen, die trotz der Haushaltssperre geflossen, bewilligt oder zugesichert worden sind. Nur so kann adäquat abgewogen werden, in welchen Bereichen Einsparungen verhältnismäßig sind. Mit Schreiben vom 4.5.22 hat der Landrat die Haushaltssperre angeordnet. Darin hieß es, dass Ausnahmen von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nur mit einer vorherigen Einwilligung des Landrats zulässig sind. Wir möchten erfahren in welchen Fällen diese Einwilligung erfolgte.
Stellungnahme der Verwaltung vom 17.06.2022:
Wie in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierungam am 15.06.2022 angekündigt, wird die Verwaltung die Liste der Freiwilligen Leistungen (Anlage 2 zur Vorlage 2022/210) noch ergänzen. Zusätzlich zu den bisherigen Angaben sollen die Rechtsgrundlagen und Kündigungsfristen für die Freiwilligen Leistungen sowie etwaige Folgen einer Streichung der dafür veranschlagten Haushaltsmittel dargestellt werden. Dadurch sollen der Politik alle notwendigen Informationen für die Entscheidung, wo im Zuge des Nachtragshaushalts Einsparungen bei den Freiwilligen Leistungen vorgenommen werden sollen, zur Verfügung gestellt werden.
Für die von der haushaltswirtschaftlichen Sperre des Landrates betroffenen Freiwilligen Leistungen sind bisher keine Mittel bewilligt bzw. ausgezahlt worden. Ausnahmen von der haushaltswirtschaftlichen Sperre wurden bisher nicht erteilt.
Für alle weiteren Freiwilligen Leistungen sind Haushaltsmittel nur dann abgeflossen, wenn der Landkreis zur Leistung vertraglich oder in anderer Weise verpflichtet war (z. B. für das Theater).
Da die Haushaltsgenehmigung des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport erst am 16.06.2022 erteilt wurde und der Haushaltsplan 2022 am 29.06.2022 in Kraft treten wird, durften im Zuge der vorläufigen Haushaltsführung bislang ohnehin nur Ausgaben geleistet werden, zu denen der Landkreis rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.