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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/228  

Betreff: Antrag der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 14.06.2022 zum Thema "Transparente Haushaltspolitik auch während der Haushaltssperre" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 17.06.2022)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an Fachausschüsse
Verantwortlich:Mues, Stefan; Gruppe FDP/Die Unabhängigen
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Verwaltungsleitung
Bearbeiter/-in: Bolz, Judith  Finanz- und Beteiligungsmanagement
Produkte:23. VL Verwaltungsleitung
 23.1. 111-100 Verwaltungsführung
 29. 10 Finanzmanagement
 29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
29.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung zurückgezogen     
Kreisausschuss

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

Anlage/n:

Keine

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Der Kreisausschuss möge beschließen, dass die Verwaltung eine Übersicht erstellt von

-     allen freiwilligen Leistungen, die trotz der Haushaltssperre geflossen, bewilligt oder zugesichert worden sind. Die Übersicht ist der Politik am 27.6.22 über allris zu Verfügung zu stellen, sodass sie ggf. am 29.6.22 auf der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung berücksichtigt werden kann. 

 

 

 

 

Sachlage: 

Die Kreistagspolitik braucht für eine fundierte Nachtragshaushaltsberatung einen Überblick über alle freiwilligen Leistungen, die trotz der Haushaltssperre geflossen, bewilligt oder zugesichert worden sind. Nur so kann adäquat abgewogen werden, in welchen Bereichen Einsparungen verhältnismäßig sind.  Mit Schreiben vom 4.5.22 hat der Landrat die Haushaltssperre angeordnet. Darin hieß es, dass Ausnahmen von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nur mit einer vorherigen Einwilligung des Landrats zulässig sind. Wir möchten erfahren in welchen Fällen diese Einwilligung erfolgte.

Stellungnahme der Verwaltung vom 17.06.2022:

 

Wie in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierungam am 15.06.2022 angekündigt, wird die Verwaltung die Liste der Freiwilligen Leistungen (Anlage 2 zur Vorlage 2022/210) noch ergänzen. Zusätzlich zu den bisherigen Angaben sollen die Rechtsgrundlagen und Kündigungsfristen für die Freiwilligen Leistungen sowie etwaige Folgen einer Streichung der dafür veranschlagten Haushaltsmittel dargestellt werden. Dadurch sollen der Politik alle notwendigen Informationen für die Entscheidung, wo im Zuge des Nachtragshaushalts Einsparungen bei den Freiwilligen Leistungen vorgenommen werden sollen, zur Verfügung gestellt werden.

 

r die von der haushaltswirtschaftlichen Sperre des Landrates betroffenen Freiwilligen Leistungen sind bisher keine Mittel bewilligt bzw. ausgezahlt worden. Ausnahmen von der haushaltswirtschaftlichen Sperre wurden bisher nicht erteilt.

 

r alle weiteren Freiwilligen Leistungen sind Haushaltsmittel nur dann abgeflossen, wenn der Landkreis zur Leistung vertraglich oder in anderer Weise verpflichtet war (z. B. für das Theater).

 

Da die Haushaltsgenehmigung des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport erst am 16.06.2022 erteilt wurde und der Haushaltsplan 2022 am 29.06.2022 in Kraft treten wird, durften im Zuge der vorläufigen Haushaltsführung bislang ohnehin nur Ausgaben geleistet werden, zu denen der Landkreis rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

 

 

 

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