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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/230  

Betreff: Erstellung eines Wärmekatasters für den Landkreis Lüneburg
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 08.09.2022)
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Hoveida, Janna
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Bearbeiter/-in: Soffert, Rebecca
Produkte:21.1.1. 561-100 Klimaschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Klimaneutralität 2030
05.07.2022 
Sitzung des Ausschusses für Klimaneutralität 2030 zurückgestellt   
27.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Klimaneutralität 2030 ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
10.10.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
13.10.2022 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

In Ergänzung zu dem bereits beschlossenen Solarpotenzialkataster wird die Verwaltung des Landkreises Lüneburg mit der Erstellung eines Wärmekatasters beauftragt.

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Kreisausschuss entschied sich am 07.06.2021 mehrheitlich für die Erstellung eines Solarpotenzialkatasters im Landkreis Lüneburg. Am 07.12.2021 berichtete die Verwaltung über die Möglichkeit ein Solarpotenzialkataster mit einem Wärmekataster zu koppeln, um Synergieeffekte zu nutzen. Da es sich um eine Berichtsvorlage handelte, wurde die Erstellung eines Wärmekatasters nicht beschlossen. Aus diesem Grund muss aus Sicht der Verwaltung eine Klarstellung der Beschlusslage erfolgen, inwieweit ein Solarpotentialkataster inklusive Wärmekataster beauftragt werden soll oder nicht.

 

Mit Hilfe eines Wärmekatasters sollen Wärmebedarfe innerhalb bestimmter Quartiere oder Straßenzüge sowie mögliche Wärme- und Kälteüberschüsse ermittelt werden, um geeignete Gebiete für Wärme- bzw. Kältenetze identifizieren zu können. Ein solches Kataster bietet eine Grundlage für Kommunen bei der Wärmeplanung und kann Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer bei der Abschätzung von Sanierungs- und Wärmeversorgungsoptionen unterstützen.

Aufgrund der absehbaren Notwendigkeit von Nahwärmekonzepten für die Kommunen im Landkreis sollte die Erstellung eines landkreisweiten Wärmekatasters inklusive eines Solarpotenzialkatasters angestrebt werden.

 

Durch die Kombination von Solarpotenzial- und Wärmekatasters können Synergien genutzt werden, z. B. die gebäudespezifische Auswertung der Laserscandaten des Landes oder die Erstellung von Berechnungshilfen durch einen Dienstleister. Zur Umsetzung des Beschlusses vom 07.06.2021 (Solarpotenzialkataster) ist es sinnvoll in Abstimmung mit der Hansestadt Lüneburg für die Darstellung der solar nutzbaren Potenziale sowie der Wärme- und Sanierungspotenziale von Gebäuden in einem zu erstellenden Geoinformationssystem auszuschreiben.

 

Die Verwaltung schätzt die anteiligen Kosten für die Erstellung des Solarkatasters auf 18.000 Euro bis 25.000 Euro. Hierfür können Restmittel aus dem Jahr 2021 genutzt werden.

 

rdermöglichkeiten eines Wärmekatasters werden derzeit geprüft. Die Verwaltung schätzt die mit dem Wärmekataster verbundenen Kosten auf 50.000 Euro. Diese Mittel sind im Haushalt für 2022 eingestellt.

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 08.09.2022:

 

Dierderung eines Fokuskonzepts Wärmer Landkreis und Hansestadtneburg im Rahmen der Kommunalrichtlinie ist aufgrund der Änderungen des NKlimaG, die eine verpflichtende Wärmeplanung für bestimmte Kommunen vorsieht,chstwahrscheinlich nicht möglich.

 

Gleichzeitig hat die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) ein Unternehmen beauftragt eine niedersachsenweite Wärmebedarfsanalyse durchzuführen, die den niedersächsischen Kommunen voraussichtlich im Frühjahr 2023 kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Die Wärmebedarfsanalyse ist Bestandteil eines Wärmekatasters. Dadurch würden die Kosten für die Erstellung eines Wärmekatasters für den Landkreis bei schätzungsweise 10.000 bis 30.000 Euro liegen. Haushaltsmittel stehen vorbehaltlich der Zustimmung des Landes zum Nachtragshaushalt zur Verfügung. Mittel für die kommunale Wärmeplanung wären weiterhin nötig und sind im Haushalt eingestellt (VO 2022/024).

Die Verwaltung schlägt weiterhin vor die Erstellung eines Wärmekatasters mit der Erstellung eines Solarpotenzialkatasters und eines Gründachkatasters zu verbinden.

 

Die Erstellung eines Solarpotenzialkatasters wurde am 07. Juni 2021 beschlossen. Die Kosten werden auf 14.000 bis 20.000 Euro geschätzt. Die dafür benötigen Laserscandaten müssen zusätzlichr ca. 15.000 Euro gekauft werden. Diese Daten können auch für die Erstellung eines Gründachkatasters genutzt werden, welches die Verwaltung in ihrer Stellungnahme vom 15.06.2022 vorschlägt (VO 2022/057). Restmittel und Haushaltsmittel stehen vorbehaltlich der Zustimmung des Landes zum Nachtragshaushalt zur Verfügung.

Die Verwaltung schlägt vor noch im Jahr 2022 die Erstellung der drei Kataster auszuschreiben und zu vergeben. Mit der Umsetzung des Wärmekatasters soll jedoch erst begonnen werden, wenn die Wärmebedarfsanalyse der KEAN vorliegt und die Informationen genutzt werden können.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

50.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

Mit Hilfe eines Wärmekatasters sollen Wärmebedarfe innerhalb bestimmter Quartiere oder Straßenzüge sowie mögliche Wärme- und Kälteüberschüsse ermittelt werden, um geeignete Gebiete für Wärme- bzw. Kältenetze identifizieren zu können. Ein solches Kataster bietet eine Grundlage für Kommunen bei der Wärmeplanung.

 

 

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