Vorlage - 2022/241
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Resolution_Krankenhaus.pdf (108 KB) | ||||
2 | Stellungnahme der Verwaltung (99 KB) |
Sachlage:
Die Beschäftigten des SKL klagen seit längerem über zu hohe Belastung durch zu wenig Personal auf den Stationen. Die hohe Arbeitsbelastung ist für viele Menschen nicht länger tragbar. Stationen und Bereiche sind häufig unterbesetzt, dadurch arbeiten Teile des Personals immer häufiger am Limit. Die geleistete Arbeit wird weder ausreichend wertgeschätzt noch angemessen bezahlt. Für eine adäquate Versorgung oder gar Gespräche mit den Patient*innen bleibt kaum Zeit. Auch die Service-Kräfte in Küche, Reinigung und Transport kommen an ihre Belastungsgrenzen; sie arbeiten seit Jahren für Löhne, die weit unter dem Niveau des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) liegen.
Mitglieder der Gewerkschaft ver.di im SKL fordern nun einen „Tarifvertrag Entlastung“, der eine bessere Personalausstattung für alle Bereiche des Klinikums vorsieht. Dafür werben sie derzeit mit Veranstaltungen in der Lüneburger Stadt- und Kreisgesellschaft. Die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten in der Service Plus Lüneburg GmbH fordern eine Bezahlung nach den Tabellen des TVÖD und die Anwendung aller weiteren tariflichen Regelungen im öffentlichen Dienst (Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, etc.).
Das Klinikum Lüneburg und die Service Plus Lüneburg GmbH haben für die medizinische Versorgung der Menschen in unserer Region eine hohe Bedeutung. Die Menschen in Stadt und Landkreis Lüneburg müssen gut versorgt werden. Dafür sind gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Entlohnung notwendig.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nicht erst seit der Corona-Epidemie ist die Belastung des Personals in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bundesweit ein großes Problem. Viele Krankenhäuser stehen vor immensen wirtschaftlichen Herausforderungen. Das betrifft insbesondere kommunale Häuser. Kommunale Träger stehen in vielen Fällen vor der Wahl, dauerhaft Betriebszuschüsse in Millionenhöhe zu geben oder die Häuser an private Krankenhausträger zu verkaufen, wo andere Tarife gelten und wirtschaftliche Aspekte Priorität genießen. Durch das sehr erfolgreiche Management der Gesundheitsholding Lüneburg konnten die Einrichtungen in Lüneburg bisher nicht nur in kommunaler Hand verbleiben, sie sind sogar nach wie vor wirtschaftlich gut aufgestellt. Davon profitiert der Landkreis Lüneburg an vielen Stellen, nicht zuletzt im Notarztwesen.
Trägerin der Krankenhäuser ist die Hansestadt Lüneburg, die selbst über einen vom Volk gewählten und entsprechend demokratisch legitimierten Stadtrat verfügt. Im Zuge der Einkreisung der Stadt Lüneburg wurde mit dem Landkreis der erste Lüneburgvertrag geschlossen, in dem bestimmt ist, dass die Stadt Lüneburg Trägerin des Krankenhauses bleibt. Der sogenannte Sicherstellungsauftrag liegt nach § 1 Abs. 1 Satz 1 NKHG allerdings beim Landkreis Lüneburg. Würde niemand sonst als Krankenhausträger auftreten, müsste der Landkreis diese Rolle übernehmen. Die Hansestadt Lüneburg ist selbst in der Lage die richtigen Entscheidungen zu treffen. Daher wäre es aus Sicht der Verwaltung wenig ratsam, hier eine entsprechende Positionierung vorzunehmen.
Es sei angemerkt, dass Landkreis und Hansestadt derzeit über den richtigen Weg verhandeln, wie die im Finanzvertrag mit der Hansestadt Lüneburg zugesagten 20 Mio. € Investitionszuschuss zu den Kosten der anstehenden Baumaßnahmen rechtssicher weitergeleitet werden können. Eine Resolution zur aufgezeigten Fragestellung durch den Kreistag könnte durchaus Einfluss auf das Verhandlungsergebnis haben.