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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/243  

Betreff: Antrag auf Akteneinsicht von der Gruppe Die Linke / Die Partei vom 21.06.2022 zum Gutachten Reaktivierung der Bahnstrecken Bleckede - Lüneburg und Lüneburg - Amelinghausen (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 05.07.2022)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Gruppe DIE LINKE / DIE PARTEI
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Rustenbach, Eike
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
04.07.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
07.07.2022 
Sitzung des Kreistages zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
AntragAkteneinsichtReaktivierung  

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Anfrage

Siehe auch Vorlage 2022/106

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AntragAkteneinsichtReaktivierung (225 KB)      

 

 

Beschlussvorschlag:

Sehr geehrter Herr Landrat,

hiermit stelle ich - bezugnehmend auf § 58 Abs. 4 NKomVG - im Namen meiner Gruppe den Antrag auf Akteneinsicht in den kompletten Vorgang:

Reaktivierung der Bahnstrecken Bleckede – Lüneburg und Lüneburg – Amelinghausen/Soltau;

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Am 05.03.21 haben wir schon einmal Akteneinsicht in dieser Sache beantragt und erhalten.

r die Mobilitätsausschusssitzung am 02.03.21 liegt ein Protokoll vor.

r die Sitzungen vom 10.05., 15.06. und 14.07. 21 liegen die Protokolle des Mobilitätsauschusses nicht vor.

Auf unsere Anfrage zur Reaktivierung im KA am 22.03.21 schreibt die Verwaltung u.a.

Stellungnahme 18.02.21:

Zurzeit findet die Abstimmung zwischen der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) und den Gutachtern statt. Hier geht es insbesondere um den Ist-Zustand als Ausgangsbasis und die Ausarbeitung der weiteren Planfälle und der Planungstiefe.

 

Wie kann es sein, dass die Verwaltung von Abstimmungsgesprächen spricht, obwohl es keinen Kontakt zwischen LNVG und Gutachter gibt?

 

Warum ist die Politik nicht über angebliche Differenzen bei der Planungstiefe informiert worden?

 

Zum Thema Reaktivierung gibt die Verwaltung folgende Stellungnahme im FA am 14.07.21 ab. (Protokoll gibt es nicht).

Die öffentliche Debatte zur Reaktivierung der Bahnstrecken Bleckede  neburg und Lüneburg  Amelinghausen/Soltau hat im Sommer 2021 an Fahrt aufgenommen. Zugleich befindet sich die Fertigstellung des komplexen Gutachtens in Arbeit.

 Um einen Überblick zum aktuellen Sachstand des Gutachtens zu geben, werden die Verwaltung und der Gutachter (Prof. Dr. Volker Stölting, angefragt) im Rahmen der Sitzung des Mobilitätsausschusses Stellung nehmen. Es wird dabei insbesondere darum gehen, die Struktur und Methodik des Gutachtens vorzustellen, mit einem Fokus auf die Wechselwirkungen zwischen verschieden Parametern. Ebenso wird der rechtlich verbindliche Planungsprozess dargestellt, welcher nach Vorlage des Gutachtens zu durchlaufen ist, bevor das Land Niedersachsen eine Entscheidung hinsichtlich einer Reaktivierung der Strecken treffen wird.

Darüber hinaus wird der weitere Zeitplan zur Einbindung der Öffentlichkeit vorgestellt und Fragen der Fraktionen beantwortet.

Wie kann es sein, dass der Gutachter im September 2021 gegenüber der LNVG erklärt, dass die Bewertung und Reaktivierung in Lüneburg, noch am Anfang stehe?

Folgende Fragen sind zu prüfen:

  1. Wer ist verantwortlich für das Gesamtprojekt?
  2. Stimmen die Fakten im Presseartikel der LZ vom 25.05.2022?
  3. Welche Regressmöglichkeiten haben wir ggf. gegenüber dem Gutachter?
  4. Was hat der Gutachter an Steuergeldern schon erhalten?
  5. Welche Summen stehen noch aus?

 

Durch eine Akteneinsicht kann den chronologischen Ablauf aufgearbeitet und Tatsachen von Falschinformationen getrennt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Gruppensprecher (Graff)

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 05.07.2022:

 

  1. Wie kann es sein, dass die Verwaltung von Abstimmungsgesprächen spricht, obwohl es keinen Kontakt zwischen LNVG und Gutachter gibt?

 

Antwort:

Der Landkreis Lüneburg hat das Planungsbüro mit einem Partner beauftragt, der das erfolgreich umgesetzte Reaktivierungsprojekt in Bad Bentheim begleitet hat und auch an der Ausweitung beteiligt ist. In diesen Verfahren kam es und kommt es zu regelmäßigen Abstimmungen mit der LNVG. Vor diesem Hintergrund ist die Kreisverwaltung davon ausgegangen, dass die wiederholten Angaben der Gutachter, die Abstimmungen mit der LNVG würden stattfinden, zutreffen. Erst durch die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage von Herrn Schulz-Hendel hat die Kreisverwaltung davon erfahren, dass dem nicht so sein soll. Von hier aus kann nicht ermittelt werden, welche Position im Detail zutrifft. Jedenfalls wusste die LNVG von dem Prozess und hat dem Landkreis Lüneburg zu keiner Zeit und in keiner Weise signalisiert, dass es an einer Abstimmung fehlt. Die Kreisverwaltung hätte sicher sofort reagiert.

 

 

  1. Warum ist die Politik nicht über angebliche Differenzen bei der Planungstiefe informiert worden?

 

Antwort:

Die Politik wurde informiert. Das geschah z.B. in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 10.05.2021.

 

  1. Wie kann es sein, dass der Gutachter im September 2021 gegenüber der LNVG erklärt, dass die Bewertung und Reaktivierung in Lüneburg, noch am Anfang stehe?

 

Antwort:

Die Kreisverwaltung kann nicht ermitteln, ob es eine solche Aussage gegeben hat.

 

  1. Wer ist verantwortlich für das Gesamtprojekt?

 

Antwort:

Zu klären ist, was mit „Gesamtprojekt“ gemeint ist. Ziel des Landkreises ist und war jedenfalls nur, das Land Niedersachsen zu bewegen, in die konkreten Planungen einzusteigen. Alles Weitere liegt beim Land Niedersachsen. Grundlage der politischen Einflussnahme auf das Land sollte das Gutachten sein. Gesamtprojekt aus Sicht des Landkreises in diesem Sinne ist die Beauftragung des Gutachtens. Verantwortlich für das Gutachten ist der Gutachter. Die vertragsrechtlichen Möglichkeiten sind angesprochen worden. Sie hätten nicht zu einer Verbesserung der Sachlage beigetragen.

 

  1. Stimmen die Fakten im Presseartikel der LZ vom 25.05.2022?

 

Antwort:

In dem Presseartikel der LZ vom 25.05.2022 sind viele Fakten angesprochen worden. Welche sind gemeint? Was die Kommunikation zwischen Gutachtern und LNVG angeht, ist oben ausgeführt worden.

 

  1. Welche Regressmöglichkeiten haben wir ggf. gegenüber dem Gutachter?

 

Antwort:

Soweit ersichtlich, ist dem Landkreis Lüneburg kein Schaden entstanden. Es fehlt auch an Ansätzen, wie dies möglich sein sollte. Ohne Schaden gibt es keinen Schadensersatzanspruch.

 

  1. Was hat der Gutachter an Steuergeldern schon erhalten?

 

Antwort:

Die Gutachter haben gemäß Angebot 70.210,00 brutto erhalten.

 

  1. Welche Summen stehen noch aus?

 

Antwort:

Keine. Die Schlussrechnung wurde gestellt.

 

Anmerkung:

 

Der Presse war die Fragestellung zu entnehmen, ob durch die verzögerte Fertigstellung und die Verschlechterung der Haushaltslage des Landkreises die Reaktivierung gefährdet sein könne. Der Landkreis ist allerdings nicht für die weiteren Schritte zuständig, sodass eine weitere finanzielle Beteiligung nicht erkennbar ist.

 

 

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