Vorlage - 2022/253
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Bei Variante 4 (Sanierung als Gründach mit PV-Anlage) soll aufgrund der hohen Kosten für die Stahlunterkonstruktion von 160.000,- € eine Amortisation der PV-Anlage innerhalb der angenommenen
Nutzung von 20 Jahren nicht zu erwarten sein.
Welcher Zeitpunkt lag dieser Berechnung zu Grunde? Ist die aktuelle Novelle des EEG u.a. relevanter Vorschriften berücksichtigt? Ich nehme Bezug auf den nachfolgenden TOP 6, wonach "die Energiebezugskosten insgesamt für Wärme, Strom und Wasser gegenüber dem Basisjahr 2004 um 428.718 € gestiegen sind. Das entspricht einer Gesamtkostensteigerung von 33,91 %."