Vorlage - 2022/257
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Auszug Kommentar § 34 NAGBNatSchG (70 KB) |
Sachlage:
Am 31.12.2022 endet die Amtszeit des Kreisnaturschutzbeauftragten (KNB) Torsten Broder. In zurückliegenden Sitzungen wurde im Umweltausschuss anlässlich der jährlichen Tätigkeitsberichte des KNB immer wieder über die Rolle dieses Ehrenamtes in der heutigen Zeit diskutiert. Die Aufgaben des KNB ergeben sich aus dem Gesetz:
§ 34 Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
Beauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege
(1) 1Die Naturschutzbehörde kann Beauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege bestellen. 2Die Beauftragten müssen die erforderliche Sachkunde besitzen und dürfen nicht Bedienstete der bestellenden Behörde sein. 3Sie werden jeweils für fünf Jahre bestellt.
(2) 1Die Beauftragten beraten und unterstützen die Naturschutzbehörde in allen Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege. 2Sie fördern das allgemeine Verständnis für diese Aufgaben. 3Sie sind an fachliche Weisungen nicht gebunden.4Die Naturschutzbehörde hat ihnen die Auskünfte zu erteilen, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind.
(3) Die Beauftragten sind ehrenamtlich tätig.
Ein Auszug aus einer Kommentierung ist zum Verständnis der Historie des Amtes beigefügt. Die Verwaltung trägt in der Sitzung ergänzend vor. Aus Sicht der Verwaltung ist es wichtig, dass vor einem Bechluss über die weitere Bestellung eines KNB die Funktion und Rolle des Amtes im Ausschuss geklärt ist. Dieser Wunsch wurde auch aus dem Umweltausschuss geäußert.
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