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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/265  

Betreff: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2021; Entlastung der Betriebsleitung sowie Beschluss über den in der Bilanz festgestellten Jahresüberschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Seegers, Jens-Michael
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
Beratungsfolge:
Betriebs- und Straßenbauausschuss
30.08.2022 
Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses ungeändert beschlossen     
Kreistag
13.10.2022 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Offenlegungsexemplar Jahresabschluss und Lagebericht 2021 mit Bestaetigungsvermerk  

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

  1. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2021 nur für den Kreistag
  2. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2021; Offenlegungsexemplar gemäß §325 HGB - öffentlich
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Offenlegungsexemplar Jahresabschluss und Lagebericht 2021 mit Bestaetigungsvermerk (1079 KB)      

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2021 des Betriebs Straßenbau und unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt,
  2. Die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2021 wird beschlossen,
  3. Der in der Bilanz ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 665.902,33 € wird gemäß § 12 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung in die Erneuerungsrücklage eingestellt.

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Gemäß § 157 NKomVG und § 29 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) ist der Jahresüberschuss, der

Lagebericht und die Buchführung des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung daraufhin zu prüfen, ob sie

den Rechtsvorschriften entsprechen.

Auf Vorschlag der Betriebsleitung hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg der

Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Spils ad Wilken, Raßmann + Partner GmbH als

Abschlussprüfer zugestimmt. Der Auftrag zur Prüfung wurde am 05.01.2022 von der Betriebsleitung

erteilt. Die Prüfung fand in den Monaten Mai bis Juli 2022 statt. Art, Gegenstand und Umfang der

Prüfung sind aus dem als Anlage beigefügten Bericht vom 05.07.2022 ersichtlich.

Mit Feststellungsvermerk vom 18.07.2022 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt, dass die Buchführung,

der Lagebericht und das Geschäftsjahr 2021 den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Prüfung des

Wirtschaftsprüfers hat zu keinen Einwendungen geführt. Weitere Einzelheiten zum Bericht werden,

soweit gewünscht, in der Sitzung vorgetragen. Für Auskünfte steht auch der Wirtschaftsprüfer, Herr Dr.

Spils ad Wilken, während der Sitzung zur Verfügung.

Gemäß § 33 EigBetrVO muss der Kreistag den Jahresabschluss und den Lagebericht feststellen.

Gleichzeitig ist über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des

Jahresüberschusses zu beschließen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Spils ad Wilken, Raßmann

+ Partner GmbH bestätigt mit ihren grundsätzlichen Feststellungen zur wirtschaftlichen Lage des

Betriebes (siehe Seiten 4 ff. und 17ff. des Abschlussberichts) erneut die Auffassung der Betriebsleitung,

dass dem jährlichen Werteverzehr des Infrastrukturvermögens durch höhere Reinvestitionen

2 von 2

entgegengewirkt werden müsste. Aufgrund dessen schlägt die Betriebsleitung auf Empfehlung des

Wirtschaftsprüfers und in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt vor, den Jahresüberschuss 2021

in Höhe von 665.902,33 € entsprechend dem vorgenannten Beschlussvorschlag für künftige

Investitionen in die Erneuerungsrücklage gemäß § 12 Abs. 2 EigBetrVO einzustellen. Im Wirtschaftsplan 2021 war bereits ein Überschuss in Höhe von 300.000,- € einkalkuliert worden, um die Ausbaumaßnahmen der Radwege an der K 7, K 8 und K 44 zu finanzieren. Diese Maßnahmen sind auch tatsächlich mit einem Volumen von ca. 312.000,- € realisiert worden.

Wie den Wirtschaftsplänen der letzten Jahre zu entnehmen ist, musste die Erneuerungsrücklage jeweils in Anspruch genommen werden, um die investiven Maßnahmen zu finanzieren. Die Abschreibungen reichten hierfür nicht aus. Dieses wird sich in den nächsten Jahren in Anbetracht der allgemeinen Preisentwicklungen voraussichtlich noch weiter verschärfen.

Weitere Details werden in der Sitzung vorgetragen

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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