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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/269  

Betreff: Benennung der Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Lüneburg im Aufsichtsrat der Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Lüneburg
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mentz, Ulrich
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Mentz, Ulrich
Produkte:29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge:
Kreistag
26.08.2022 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

Anlage/n:

 

Keine

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Als Mitglieder des Aufsichtsrates der Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Lüneburg werden benannt:

 

Mitglied

SPD-Fraktion:

1.

2.

CDU-Fraktion:

 

Grüne-Fraktion:

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Mit der Gründung der Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH neburg sind die im Aufsichtsrat der Gesellschaft vorhandenen Positionen zu besetzen. Die Gründung der Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Lüneburg wurde am 27.07.2022 notariell beurkundet. Die Eintragung in das Handelsregister B wurde durch den Notar beantragt.

 

 

Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Mobilitätsinfrastruktur und-betriebs GmbH Lüneburg besteht der Aufsichtsrat aus der Landrätin oder dem Landrat des Landkreises Lüneburg sowie aus vier Mitgliedern des Kreistages des Landkreises Lüneburg.

 

Über die Entsendung von Mitgliedern in Aufsichtsräten und Beiräten entscheidet der Kreistag gemäß § 138 Abs. 3 NKomVG per Beschluss. Sind mehr als zwei Vertreterinnen oder Vertreter zu benennen, werden diese gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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