Vorlage - 2022/272
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag_Faehre_220812.pdf (118 KB) |
Beschlussvorschlag Antragsteller:
Der Kreistag möge beschließen:
Der Landkreis übernimmt dauerhaft die Koordination und Verantwortung für das Ausbaggern der Elbe, um bei Niedrigwasser einen Fährbetrieb zwischen Darchau und Neu Darchau möglichst lange zu gewährleisten. Dazu führt der Landkreis die Verhandlungen mit Fährbetreibern, der Gemeinde Neu Darchau und dem WSA.
Das heißt auch, dass vertraglich vereinbart wird, welche Kostenanteile, wer zu tragen hat. Dabei ist auch zu prüfen, welche Kostenanteile vom Land getragen werden können, wenn der Fährbetrieb Teil des ÖPNV ist.