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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/276  

Betreff: Umsetzung der "Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechter stationärer raumlufttechnischer Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 24.10.2022)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Beyer, Detlef
Federführend:Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Beyer, Detlef
Produkte:6.1. 111-320 Liegenschaftsverwaltung/Gebäudemanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Hochbau
29.08.2022 
Sitzung des Ausschusses für Hochbau ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
05.09.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreisausschuss
14.11.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
17.11.2022 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
22-08-25 Widerspruch gegen Änderungsbescheide PDF  
22-09-22 Erinnerungsschreiben  
2022-10-05 Widerspruchsentscheidung  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

1 Widerspruchsschreiben vom 25.08.2022

1 Erinnerungsschreiben vom 29.09.2022

1 Widerspruchsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vom 05.10.2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 22-08-25 Widerspruch gegen Änderungsbescheide PDF (640 KB)      
Anlage 2 2 22-09-22 Erinnerungsschreiben (469 KB)      
Anlage 3 3 2022-10-05 Widerspruchsentscheidung (727 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt

 

  1. Die Arbeiten an der Umsetzung der Bundesförderrichtlinie Corona-gerechter stationärer RLT-Anlagen mit sofortiger Wirkung einzustellen und die bereits erteilten Aufträge abzurechnen.

alternativ:

  1. Die Arbeiten an der Umsetzung der Bundesförderrichtlinie Corona-gerechter stationärer RLT-Anlagen fortzuführen und parallel dazu mit dem Fördermittelgeber über eine weitere Verlängerung des Bewilligungszeitraumes zu verhandeln. Der Ausschuss ist zu gegebener Zeit über das Verhandlungsergebnis zu informieren, damit ggf. zeitnah erneut über die Einstellung der Arbeiten entschieden werden kann.
    alternativ:
  2. Die Arbeiten an der Umsetzung der Bundesförderrichtlinie Corona-gerechter stationärer RLT-Anlagen ohne Einschränkungen fortzuführen, die Planungen voranzutreiben, die Ausschreibungen zu veröffentlichen und die Bauleistungen zu beauftragen. Bei Ausfall der Förderung sind die erforderlichen finanziellen Mittel als Eigenmittel aufzubringen und in den Haushalt einzustellen.
     

Aktualisierter Beschlussvorschlag der Verwaltung vom 24.10.2022:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten an der Umsetzung der Bundesförderrichtlinie Corona-gerechter stationärer RLT-Anlagen mit sofortiger Wirkung einzustellen und die bereits erteilten Aufträge abzurechnen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Mit Beschluss vom 13.09.2021 hat der Kreisausschuss die Verwaltung beauftragt:

 

  1. Ergänzend zur beschlossenen Beteiligung an der Förderrichtlinie des Landes auch Anträge
    nach der Förderrichtlinie des Bundes für stationäre raumlufttechnische Anlagen zu stellen.
  2. r die Maßnahmen im Nachtragshaushalt 2021 1,0 Mio. Euro sowie im Haushalt 2022
    weitere 1,5 Mio. Euro zu veranschlagen.

 

Auf die Vorlage 2021/370 und die Sachstandsberichte im Ausschuss für Hochbau am 15.09. und 12.10.2021 wird Bezug genommen.

 

Die Bundesrichtlinie Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische (RLT) Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren fördert unter anderem den Neueinbau von stationären RLT Anlagen mit Wärmerückgewinnung in Unterrichtsräumen für Kinder unter 12 Jahren, also der 5. und 6. Klassen.

 

Am 11.10.2021 wurden in Umsetzung des Beschlusses zu o. g. Bundesförderprogramm 14 Förderanträge 1 Antrag je Schule r die allgemeinbildenden Schulen des Landkreises Lüneburg eingereicht. Insgesamt sollten 305 Unterrichtsräume mit dezentralen stationären RLT-Anlagen ausgestattet werden.

 

Am 14.10.2021 wurde für alle Anträge vollumfänglich die Zuwendungsbescheide erteilt:

 

rdersumme                6.975.800 Euro

Eigenanteil                2.097.950 Euro

Gesamtsumme  9.073.750 Euro

 

Der Bewilligungszeitraum, d.h. der Zeitraum in dem die Baumaßnahmen abgeschlossen sein müssen, endet am 17.10.2022. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes ist gemäß Zuwendungsbescheid nur im Ausnahmefall und nur dann möglich, wenn sie schriftlich vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes beantragt wird und unter der Voraussetzung, dass Fördermittel zur Verfügung stehen. In den Informationsveranstaltungen zum Bundesförderprogramm hatten die Vertreter des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf Nachfrage signalisiert, dass z.B. aufgrund von Schwierigkeiten, geeignete Fachplaner zu finden, eine Verlängerung um 1 Jahr denkbar sei.

 

Da beim Landkreis kein RLT-Fachplaner beschäftigt ist, waren die Planungsleistungen extern zu vergeben. Die Planungsleistungen „Technische Ausrüstung“ überschreiten den EU Schwellenwert und waren daher europaweit auszuschreiben. Auf die erfolgte europaweite Ausschreibung ging nur 1 Angebot ein, welches aber wirtschaftlich, wert- und annehmbar war. Der Auftrag wurde am 17.03.2022 an das Ingenieurbüro für Gebäudetechnik HSGP aus Hamburg erteilt. Mit der Planung wurde umgehend begonnen.

 

Bei der vertiefenden Prüfung durch das Planungsbüro wurde festgestellt, dass der Einbau von RLT-Anlagen in einigen der in Betracht gezogenen Räume aufgrund der statischen und/oder tatsächlichen Gegebenheiten nicht oder nur teilweise realisiert werden kann. Die Planung wurde angepasst. Gemäß der entsprechend modifizierten Planung sollen jetzt insgesamt 257 Unterrichtsräume an 14 kreiseigenen Schulen mit stationären raumlufttechnischen Anlagen inkl. Wärmerückgewinnung ausgestattet werden.

 

Die Kostenschätzung des Ingenieurbüros beträgt    7.048.846 Euro  brutto

zzgl. Planungskosten technische Ausrüstung                  1.190.000 Euro  brutto

Zwischensumme gesamt      8.167.846 Euro             brutto

 

In diesen Summen sind die Kosten für die Planungsleistungen der Statiker, die Trockenbau-, Maler- und Glaserarbeiten und die Elektroinstallationsarbeiten an 9 Schulen noch nicht enthalten. Diese Aufwendungen sind als „Begleitmaßnahmen“ ebenfalls förderfähig. An 5 Schulen werden die Elektroinstallationsarbeiten im Zuge des Digitalpaktes beauftragt und ausgeführt.

 

Die zu beauftragenden Lüftungsbauarbeiten überschreiten in der Summe den EU Schwellenwert von
5.382.000 Euro netto. Es ist geplant, diese Leistungen Anfang September 2022 europaweit auszuschreiben.
Die Angebotsfrist beträgt bei elektronischer Vergabe 30 Tage und die Bindefrist maximal 60 Tage. Sofern in der 1. Ausschreibungsrunde ausreichend annehmbare Angebote eingehen, kann die Auftragserteilung voraussichtlich im November 2022 erfolgen. Die Ausführung der Arbeiten ist in den Osterferien 2023 (vorbereitende Arbeiten) und Sommerferien 2023 (Installation der Lüftungsgeräte) geplant.

 

Dieser Bauzeitenplan deckt sich nicht mit dem aktuellen Bewilligungszeitraum, der am 17.10.2022 endet. Dazu kommt, dass nach Auskunft des Fachingenieurs die Lieferzeit der Lüftungsgeräte aktuell 8 bis 9 Monate beträgt. Es ist zu erwarten, dass sich die Lieferzeiten für die stationären RLT-Anlagen aufgrund des Bundesförderförderprogramms und der dadurch gestiegenen Nachfrage weiter verlängern werden. Nach der letzten Abfrage bei den Lieferanten kann sich die Lieferung bis in das IV. Quartal 2023 hinziehen. Dann müssen die Anlagen auch noch eingebaut werden.

 

Da selbst die signalisierte Verlängerung des Bewilligungszeitraumes um 1 Jahr, d.h. bis zum 17.10.2023, aus den vorgenannten Gründen unrealistisch erscheint, wurde beim Fördermittelgeber am 08.08.2022 eine maximal mögliche Verlängerung des Bewilligungszeitraumes, mindestens aber bis Anfang 2024 beantragt.

 

Auf diesen Verlängerungsantrag sind mit Datum vom 11.08.2022 seitens des Fördermittelgebers Änderungsbescheide ergangen, in denen der Bewilligungszeitraum, d.h. der Zeitraum, innerhalb dessen die Inbetriebnahme der Anlagen erfolgen muss, bis einschließlich 09.06.2023 verlängert wird. Weiter wird dort ausgeführt, dass eine weitergehende Verlängerung des Bewilligungszeitraums mangels verfügbarer Haushaltsmittel aller Voraussicht nach nicht möglich ist.

 

Da der bis zum 09.06.2023 verlängerte Bewilligungszeitraum aus den vorgenannten Gründen keinesfalls eingehalten werden kann muss sich der Landkreis Lüneburg darauf einstellen, keine Fördergelder aus dem Bundesförderprogramm zu erhalten und ggf. die Gesamtkosten allein tragen zu müssen. Auf der anderen Seite trifft der vorgegebene enge Zeitrahmen sicherlich auch etliche andere Kommunen, die sich an dem Förderprogramm beteiligt haben und vor ähnlichen Problemen stehen dürften. Von daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Fördermittelgeber noch einmal bewegt. Vertraut werden kann darauf nach der eindeutigen Aussage in den Änderungsbescheiden aber nicht.

 

Aus diesem Grunde sind in der Beschlussempfehlung seitens der Verwaltung 3 Handlungsoptionen aufgezeigt, die alternativ zum Zuge kommen könnten.

 

Dem Landkreis Lüneburg würde bei Abbruch des Projektes ein Schaden in Höhe der bis dahin beauftragten Leistungen entstehen. Je mehr Leistungen noch beauftragt werden, je größer wird der mögliche Schaden. Alternativ müsste der Landkreis Lüneburg die Fördersumme selbst aufbringen.

 

Bislang sind Planungsleistungen in Höhe von rd. 690.000 Euro beauftragt. Ein Schaden droht in Höhe der nachweislich erbrachten Leistungen zuzüglich kalkulatorischer Kosten für Wagnis und Gewinn. Tatsächlich sind zum derzeitigen Zeitpunkt Teilleistungen in Höhe von rund 110.000 Euro bereits ausgezahlt.

 

r das Projekt sind im Haushalt derzeit Mittel in Höhe von insgesamt 12,5 Mio. Euro veranschlagt. Diese setzen sich aus 2,5 Mio. Euro Eigenmitteln und einer Einnahmeerwartung von 10 Mio. Euro aus Fördermitteln zusammen. Tatsächlich wurden 6.975.800 Euro Fördermittel für ein angenommenes Investitionsvolumen von 9.073.750 Euro bewilligt. Der dafür in den Haushalt einzustellende Eigenanteil würde sich also um 6.573.750 Euro erhöhen.

 

Anzumerken ist noch, dass das Förderprogramm auf Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren ausgerichtet ist, für die zum damaligen Zeitpunkt noch kein Impfangebot unterbreitet werden konnte. Inzwischen liegen seitens der Ständigen Impfkommission (STIKO) Impfempfehlungen für Kinder ab 5 Jahren vor.

 

Nicht berücksichtigt bei der vorgenannten Schilderung sind die hohen investiven Kosten sowie die allein zu tragenden Kosten für die Prüfungen und Wartungen sowie die zusätzlichen Verbräuche elektrischer Energie.

 

Aktualisierte Sachlage der Verwaltung vom 24.10.2022:

 

Mit Beschluss vom 29.08.2022 hat der Kreisausschuss die Verwaltung beauftragt, die Arbeiten an der Umsetzung der Bundesförderrichtlinie Corona-gerechter stationärer RLT-Anlagen fortzuführen und parallel dazu mit dem Fördermittelgeber über eine weitere Verlängerung des Bewilligungszeitraumes zu verhandeln. Der Ausschuss ist zu gegebener Zeit über das Verhandlungsergebnis zu informieren, damit ggf. zeitnah erneut über die Einstellung der Arbeiten entschieden werden kann.

 

Mit Schreiben vom 25.08.2022 wurde Widerspruch gegen die Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis lediglich zum 09.06.2023 eingelegt und mit Schreiben vom 29.09.2022 an die Angelegenheit erinnert.

 

Der Widerspruch wurde seitens des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen mit Schreiben vom 05.10.2022, eingegangen am 12.10.2022, zurückgewiesen, eine weitergehende Verlängerung des Bewilligungszeitraumes mangels Haushaltsmitteln abgelehnt. Als Grund dafür werden geänderte politische Rahmenbedingungen und damit verbundene Priorisierungen der Haushaltsmittel genannt.

Die jeweiligen Schreiben sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.

 

Der Bauzeitenplan und insbesondere die durch den Fachingenieur angegebene Lieferzeit der Geräte von mindestens 8 bis 9 Monaten, die sich bis in das IV. Quartal 2023 hinziehen könnte, machen die Realisierung dieses Projektes bis zum 09.06.2023 unmöglich.

 

Bisher sind dem Landkreis Lüneburg durch beauftragte Leistungen für Planung und Realisierung dieses Projektes Aufwendungen im Umfang von bis zu 500.000 € entstanden, die nicht durch den Fördermittelgeber erstattet werden.

 

Um keine weiteren Kosten durch die Fortführung des Projektes zu verursachen wird vorgeschlagen, die Arbeiten mit sofortiger Wirkung einzustellen und die bereits erteilten Aufträge abzurechnen. .

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

12.500.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

p.a. rd. 200.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

X

Klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

X

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Bei konsequenter Nutzung der Wärmerückgewinnung

 

 

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