Vorlage - 2022/286
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Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Lüneburg bezuschusst bis zu maximal 50 % der Gesamtkosten, welche für die Baggerarbeiten am Fähranleger in Darchau nötig sind, um den Fährverkehr wiederaufzunehmen. Der Zuschuss ist auf höchstens 25.000 € beschränkt und wird unter dem Vorbehalt gewährt, dass sich auch der Landkreis Lüchow-Dannenberg in angemessener Weise an den Gesamtkosten beteiligt. Der Anteil des Landkreises Lüneburg verringert sich entsprechend anteilig. Die genaue Höhe des Zuschusses wird erst mit der Einreichung der Abschlussrechnung endgültig bestimmt.
Sachlage:
Aufgrund von anhaltenden niedrigen Pegelständen der Elbe und einer Sandbank beim Fähranleger in Darchau wurde der Fährverkehr der Fähre Tanja, welche von der Gemeinde Neu Darchau betrieben wird, am 25.07.2022 eingestellt. Um den Betrieb zum Sommerferienende wiederaufzunehmen, hat die Gemeinde Neu Darchau die Firma Elbe-Kies-Förderung beauftragt, auf einer Fläche von ca. 15 x 100 m eine Fahrrinne durch die Sandbank am Fähranleger Darchau zu graben. Die Kosten werden hierfür auf ca. 30.000 bis 50.000 € geschätzt. Der Umfang der Baggerarbeiten richtet sich nach den Bodenbeschaffenheiten und dem Pegelstand der Elbe, weshalb eine genaue Kalkulation nicht möglich ist.
Durch den Fährausfall sind rund 90 Schülerinnen und Schüler und weitere 1.500 Pendlerinnen und Pendler sowie Gewerbetreibende aus und nach Amt Neuhaus betroffen, welche ohne den Fährbetrieb große Umwege in Kauf nehmen müssen. Für den Schulbusnotverkehr fallen pro Schultag ca. 650,00 € an. Nach zwei Monaten (38 Schultagen), wäre der Schulbusnotverkehr teurer als die Beteiligung an den Baggerarbeiten, sofern man vom teuersten Szenario ausgeht. Tendenziell würde sich die Beteiligung schon früher akklimatisieren.
Die Mehrkosten sind haushaltsrechtlich gesichert.
Ohne die Freilegung der Fahrrinne am Fähranleger in Darchau kann es zu einem Fährausfall bis zum Dezember 2022 kommen.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | max. 25.000,00€ |
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b) | an Folgekosten: | keine |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: | 25.000,00 € |
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| x | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| x | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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