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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/286  

Betreff: Zuschuss Elbfähre Tanja für Baggerarbeiten am Fähranleger Darchau
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Philipp Gallmeister
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Mobilität
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:12.1.2. Mobilität
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
24.08.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
26.08.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

Anlage/n:

keine

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Lüneburg bezuschusst bis zu maximal 50 % der Gesamtkosten, welche für die Baggerarbeiten am Fähranleger in Darchau nötig sind, um den Fährverkehr wiederaufzunehmen. Der Zuschuss ist auf chstens 25.000 € beschränkt und wird unter dem Vorbehalt gewährt, dass sich auch der Landkreis Lüchow-Dannenberg in angemessener Weise an den Gesamtkosten beteiligt. Der Anteil des Landkreises Lüneburg verringert sich entsprechend anteilig. Die genaue Höhe des Zuschusses wird erst mit der Einreichung der Abschlussrechnung endgültig bestimmt.

 

 

 

 

 

Sachlage:

Aufgrund von anhaltenden niedrigen Pegelständen der Elbe und einer Sandbank beim Fähranleger in Darchau wurde der Fährverkehr der Fähre Tanja, welche von der Gemeinde Neu Darchau betrieben wird, am 25.07.2022 eingestellt. Um den Betrieb zum Sommerferienende wiederaufzunehmen, hat die Gemeinde Neu Darchau die Firma Elbe-Kies-Förderung beauftragt, auf einer Fläche von ca. 15 x 100 m eine Fahrrinne durch die Sandbank am Fähranleger Darchau zu graben. Die Kosten werden hierfür auf ca. 30.000 bis 50.000 € geschätzt. Der Umfang der Baggerarbeiten richtet sich nach den Bodenbeschaffenheiten und dem Pegelstand der Elbe, weshalb eine genaue Kalkulation nicht möglich ist.

 

Durch den Fährausfall sind rund 90 Schülerinnen und Schüler und weitere 1.500 Pendlerinnen und Pendler sowie Gewerbetreibende aus und nach Amt Neuhaus betroffen, welche ohne den Fährbetrieb große Umwege in Kauf nehmen müssen. Für den Schulbusnotverkehr fallen pro Schultag ca. 650,00 € an. Nach zwei Monaten (38 Schultagen), wäre der Schulbusnotverkehr teurer als die Beteiligung an den Baggerarbeiten, sofern man vom teuersten Szenario ausgeht. Tendenziell würde sich die Beteiligung schon früher akklimatisieren.

 

Die Mehrkosten sind haushaltsrechtlich gesichert.

 

Ohne die Freilegung der Fahrrinne am Fähranleger in Darchau kann es zu einem Fährausfall bis zum Dezember 2022 kommen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

max. 25.000,00€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

25.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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