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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/289  

Betreff: Benennung sozial erfahrener Dritter nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, Christian
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
06.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
26.09.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

Anlage/n: ---

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Keine Beschlussempfehlung.

 

 

 

 

Sachlage:

Vor dem Erlass des Bescheids über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und ihrer Höhe gemäß den Vorschriften des SGB XII sind sozial erfahrene Personen beratend zu beteiligen. Hierfür wurde des Gremium "Ausschuss der sozial erfahrenen Dritten gemäß § 116 Absatz 2 SGB XII" gebildet.

 

Bisher waren die Ausschussvorsitzende, die stellvertretende Ausschussvorsitzende und zwei weitere ordentliche Mitglieder sowie ein(e) Vertreter(in) der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände in diesem Widerspruchsgremium vertreten.

 

Als stellvertretende Ausschussvorsitzende war Frau Liliana Josek in diesem Widerspruchsausschuss vertreten. Aufgrund der Verzichtserklärung von Frau Josek wurde ihr Sitzverlust mit Beschluss vom Kreistag vom 07.07.2022 festgestellt und die Mitgliedschaft im Kreistag, in seinen Ausschüssen und somit auch im Widerspruchsgremium beendet.

 

Der Ausschuss der sozial erfahrenen Dritten gemäß § 116 Absatz 2 SGB XII ist in der derzeitigen bestehenden Besetzung weiter handlungsfähig. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit kann nun beschließen, ob erneut eine weitere Person diesem Gremium angehören soll. Ggf. wäre zu beschließen, ob erneut die oder der stellvertretende Ausschussvorsitzende oder eine andere dem Ausschuss angehörige Person zukünftig dem Widerspruchgremium angehören soll.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 ---€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 ---€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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