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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/290  

Betreff: Wahl einer/eines stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, Christian
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
06.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

Anlage/n:  ---

 

Beschlussvorschlag:

keine Beschlussempfehlung

 

 

Sachlage:

 

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat in seiner Sitzung am 11.01.2022 Frau Liliana Josek zur Stellvertreterin der Ausschussvorsitzenden gewählt. Aufgrund der Verzichtserklärung von Frau Lilian Josek wurde ihr Sitzverlust mit Beschluss vom Kreistag vom 07.07.2022 festgestellt und die Mitgliedschaft im Kreistag und in seinen Ausschüssen beendet.

 

Damit ist Wahl einer neuen Stellvertreterin bzw. eines neuen Stellvertreters der Ausschussvorsitzenden erforderlich. Gemäß § 22 der Geschäftsordnung des Kreistages werden die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der/des Ausschussvorsitzenden durch die Ausschüsse aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Kreistagsabgeordneten gewählt.

 

r die Wahl gilt § 67 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKomVG). Gewählt wird danach schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht.

 

Auf Verlangen eines Mitglieds der Vertretung ist geheim zu wählen.

Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung gestimmt hat.

Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat.

Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 ---

 

 

 

 

 

 ---

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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