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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/294  

Betreff: Änderungsantrag der AfD-Fraktion vom 25.08.2022 zum Antrag mit der Vorlagennummer 2022/271 der SPD Fraktion zum Thema: "Härtefallfonds bei Energiepreissteigerungen"
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Bothe, Stephan; AfD-Fraktion
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Verwaltungsleitung
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:23.1. 111-100 Verwaltungsführung
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
26.08.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
26.08.2022 
Sitzung des Kreistages zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag_Kreistag_Gasumlage.pdf  

 

 

 

Anlage/n:
Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_Kreistag_Gasumlage.pdf (25 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

  1. Der Kreistag fordert die Bundesregierung auf, die Gasumlage abzuschaffen, bzw. bis auf weiteres auszusetzen.

 

  1. Der Kreistag fordert die Kreisverwaltung auf, zu prüfen, ob es den regionalen Energieversorgern wie der Avacon AG rechtlich, wettbewerbsrechtlich und beihilferechtlich möglich ist, die von der Bundesregierung beschlossene Gasumlage nicht auf ihre Fernwärme- und Gaskunden umzulegen. Diese Prüfung kann gegebenenfalls auch durch ein externes, geeignetes Unternehmen geschehen. Das Ergebnis dieser Prüfung soll in der nächsten Sitzung des Kreisausschusses vorgestellt werden.

 

 

 

 

Sachlage:
Zur Sicherstellung der Versorgung mit Gas und zur Reduzierung des unzumutbar gestiegenen Preises für Gas ist die Inbetriebnahme der Nord Stream 2 Gaspipeline unumgänglich. Es ist nunmehr offensichtlich, dass die Sanktionen nicht Russland schaden, sondern in erster Linie Deutschland und Europa. Die Bundesregierung hat kein Recht, Millionen Deutsche ärmer zu machen und die

deutsche Wirtschaft zu ruinieren. Zur Vermeidung nicht mehr tragbarer Energiekosten für die Bürger muss jede glichkeit geprüft werden, die Weitergabe der Gasumlage durch die Energieversorger an die Kunden zu vermeiden.

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