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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/297  

Betreff: Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes für den Landkreis und die Hansestadt Lüneburg
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Produkte:13.2. 537-110 Abfallwirtschaft - eigener Wirkungskreis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz
20.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis genommen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
AWK Lüneburg (E) 2022-08-04  

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

Entwurf Abfallwirtschaftskonzept

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AWK Lüneburg (E) 2022-08-04 (6895 KB)      

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt die Ausführungen zum Abfallwirtschaftskonzept 2022 der GfA gkAöR zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Gemäß § 5 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) sind die Träger der öffentlich-rechtlichen Entsorgung verpflichtet, „mindestens für einen Zeitraum von fünf Jahren im Vo­raus“ ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK)r ihr Gebiet aufzustellen und dieses regelmäßig fortzu­schreiben.

Dabei sind die kreisangehörigen Gemeinden sowie Behörden und Stellen, die als Träger öffentlicher Belange vom Abfallwirtschaftskonzept berührt sein können, zu beteiligen. Das Abfallwirtschaftskonzept wird vom Verwaltungsrat als Vertretung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers beschlossen.

Bisherige Abfallwirtschaftskonzepte

Das aktuelle Abfallwirtschaftskonzept für Landkreis und Hansestadt Lüneburg wurde in 2014 erstellt (https://www.gfa-lueneburg.de/images/Abfallwirtschaftskonzept_2015.pdf) und ist aufgrund zahl­reicher Änderungen von Rechtsvorschriften nicht mehr auf dem neuesten Stand und somit fortzuschreiben.

Zuständigkeiten

Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist die GfA gemäß § 5 NAbfG zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptsr ihren Zuständigkeitsbereich verpflichtet. Die Beschlussfassung darüber obliegt gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. i der Unternehmenssatzung der GfA dem Verwaltungsrat. Eine Beschlussfassung durch Gremien der Träger der GfA ist nicht vorgesehen, eine angemessene Beteiligung dieser Gremien soll aber durch die gemeinsame Ausschusssitzung am 20.09.2022 sichergestellt werden.

Verlauf der Konzepterstellung

Bereits im Sommer 2020 wurde INFA Institut für Abfall, Abwasser und Infrastrukturma­nagement GmbH, Ahlen, mit der Erstellung einer Fortschreibung des bisherigen Abfallwirt­schaftskonzepts beauftragt.

Pandemiebedingt sind bei der Erstellung erhebliche Verzögerungen gegenüber dem ur­sprünglichen Zeitplan entstanden. Mehrfach musste der geplante Fertigstellungstermin verschoben werden.

Angesichts der Terminverschiebungen wurden zuletzt sämtliche im Konzept enthaltenen Daten aktualisiert und die Jahre 2020 und 2021 in die Auswertungen mit einbezogen.

Am 14.06.2022 wurde im Verwaltungsrat der Entwurf des Konzeptes (s. Anlage) vorgestellt und diskutiert. Es wurde der Wunsch vorgetragen, das Konzept in einer gemeinsamen Sitzung der Umweltausschüsse des Landkreises und der Hansestadt vorzustellen. So könne das Konzept um Anregungen aus den Ausschüssen ergänzt und somit politisch auf ein breiteres Fundament gestellt werden.

Inhaltliche Eckpunkte

Das Konzept beschreibt die abfallrechtlichen Grundlagen, strukturelle Gegebenheiten des Entsorgungsgebiets der GfA sowie den Istzustand der hiesigen Abfallentsorgung. Ent­sorgungssystem, Behälterbestand, Abfallaufkommen und Erfassungsmengen werden detail­liert analysiert und bewertet. Abschließend werden folgende Ansätze zur Weiterentwicklung der hiesigen Abfallwirtschaft vorge­schlagen.

Geplante Maßnahme(n)

Veranlassung/Ziel / Ziel

Abfallvermeidung und
Wiederverwendung

  • Schaffung eines entsprechenden Informationsportals bei der Überarbeitung der Homepage
  • Prüfung der Möglichkeiten zur Unterstützung der Aktivitäten Dritter
  • Weitere Reduzierung der Abfallmengen
  • Förderung der Nutzung noch gebrauchsfähiger Gegenstände

Weiterentwicklung der Holsysteme

  • Prüfung des Angebots von kleineren Biotonnen auch in der Hansestadt
  • Unterstützung der weitgehenden Bioabfallabtrennung auch bei Eigenkompostierern

Modernisierung Ent- sorgungszentrum Bardowick

  • Durchführung verschiedener Modernisierungsmaßnahmen im Entsorgungszentrum (Neubau der Waage, Verbesserung der Verkehrsführung, Erweiterung und Modernisierung des Wertstoffhofs)
  • Steigerung der separaten stoffstromspezifischen Erfassung von Wertstoffen durch Erhöhung der Bürgerfreundlichkeit des Entsorgungszentrums

Weiterentwicklung MBV-Anlage

  • Prüfung einer umfassenderen Ausschleusung von weiteren verwertbaren Bestandteilen aus dem Restabfall (heizwertreiche Anteile, ggf. NE-Metalle)
  • Steigerung des verwerteten Anteils beim Restabfall
  • Reduzierung der zu deponierenden Menge

Weiterentwicklung der Digitalisierung

  • Weiterentwicklung digitaler Prozesse u. a. beim Kundenportal
  • Effiziente Gestaltung von Abläufen für die Bürger*innen sowie bei GfA

Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall

  • Prüfung satzungsrechtlicher Anpassungsmöglichkeiten zur Festsetzung des Behältervolumens für Gewerbebetriebe (Einwohnergleichwerte)
  • Konkretisierung der Behältergrößenbemessung analog zu den privaten Haushalten

Alternative
Antriebe

  • Beobachtung der Entwicklungen im Bereich alternativer Antriebe
  • Langfristig nachhaltiges sowie auch praxistaugliches Antriebskonzept

 

Weiteres Verfahren

Bis zur Inkraftsetzung/Veröffentlichung des Abfallwirtschaftskonzepts (AWK) sind folgende Phasen vorgeschrieben/geplant:

  • Verwaltungsrat:   Beschluss Entwurf AWK (für Beteiligungsverfahren)
  • Beteiligungsverfahren:  Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher                                                          Belange + öffentliche Auslegung (2 Wochen) mit öffentlicher                                                         Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg                                                         und der Homepage der GfA mindestens 1 Woche vor Beginn                                                         der Auslegung
  • Erörterung:   Anhörung der Beteiligten, die hrend der Auslegungsfrist                                              Bedenken und Anregungen vorgebracht haben
  • GfA:     Einarbeitung der Einwendungen und Bedenken
  • Verwaltungsrat:   Beschluss endgültiges AWK
  • GfA:    Veröffentlichung
  • GfA:    Übersendung des AWK an das Nds. Umweltministerium

 

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