Vorlage - 2022/299
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Finanzdaten des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden (514 KB) |
Sachlage:
Die Landkreise sind bei Festlegung des Kreisumlagesatzes verpflichtet, sowohl den eigenen Finanzbedarf als auch den der umlagepflichtigen Gemeinden zu berücksichtigen. Als Grundlage für den im Zusammenhang mit der Festsetzung des Kreisumlagesatzes für das Haushaltsjahr 2023 erforderlichen Abwägungsvorgang zwischen Kreis- und Gemeindeinteressen hat der Landkreis von allen kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden umfassende Finanzdaten abgefordert.
Die Verwaltung wird das Ergebnis der Finanzdatenabfrage am 21.09.2022 im Ausschuss für Finanzen, Personal und innere Angelegenheiten vorstellen.
Ergänzende Sachdarstellung vom 16.09.2022
Eine Übersicht über die Finanzdaten des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden wird als Anlage beigefügt.