Vorlage - 2022/301
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Anlagen: | |||||
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1 | Satzung Schülerbeförderung 2020 (98 KB) | |||
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2 | Entwurf Satzung 2024 (163 KB) | |||
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3 | Synopse Änderung Schülerbeförderungssatzung 2024 (276 KB) | |||
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4 | Entwurf Satzung Schülerbeförderung 2023 (57 KB) | |||
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5 | Synopse Entwurf Satzung Schülerbeförderung 2023 (241 KB) |
Sachlage:
Neben kleineren redaktionellen Änderungen dient die Änderung auch der Klarstellung von Punkten, die sich in der Anwendungspraxis der jetzigen Satzung als nicht oder nicht ausreichend klar geregelt erwiesen haben. Dies sind die folgenden:
§ 1 Abs. 1 und § 7 ergänzen die Verkehrssicherheit, für die sich der Landkreis Lüneburg im Rahmen der Schulbuslotsenausbildung einsetzt.
§ 1 Abs. 5 wurde auf Wunsch des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) so geändert, dass für die Beförderung von Schüler:innen der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung der entsprechende Förderbescheid ausreichend ist und nicht mehr die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt wird.
§ 1 Abs. 6 enthält nun auch eine Geschwisterregelung, die eine durchgehende Beförderung aller Geschwister an eine Schule ermöglicht.
§ 2 Abs. 5: Hier wurde die Regelung für Praktikumsplätze außerhalb des Landkreises ausdrücklich an diejenige für Schulen außerhalb des Landkreises angepasst.
§ 2 Abs. 6 schließt Ansprüche auf Entschädigung gegen den Landkreis aus, da der FD 45 hier für den ÖPNV nur eine koordinierende Rolle einnimmt, die Verantwortung für die Durchführung liegt bei den Verkehrsunternehmen.
§ 3 Abs. 3 enthält nun eine Ausnahmeregelung für die zumutbaren Schulwegzeiten für den Fährersatzverkehr auf der Linie 508 (Kaarßen-Neuhaus- Hohnstorf(-Bleckede/Lüneburg)).
§ 5 Abs. 3 wurde neu gefasst, um die Höhe der Wegstreckenentschädigung an das EStG anzulehnen und um klarer zu machen, für welche Wege eine Kostenerstattung erfolgt. So erfolgt eine Dynamisierung der Wegstreckenentschädigung.
§ 6 begrenzt die Anzahl der Fahrten für die Schulen.
Die geänderte Fassung sowie die aktuelle Satzung sind der Anlage zu entnehmen, ebenso wie eine Synopse, die die geltende Fassung und den Entwurf gegenüberstellt.
Die Zukunft des Tickets für die Sekundarstufe II (§ 2 Abs. 2 lit f) ist nicht abschließend geklärt. Die Einführung eines Jugendtickets Niedersachsen im HVV gem. § 7e NNVG (vgl. Vorlage 2022/301) oder eines landesweiten Schüler- und Auszubildendentickets durch das Land Niedersachsen werden zum Schuljahr 2024/25 nicht erfolgen. Der Entwurf der Satzung enthält daher die Regelung, dass das Ticket für die Sekundarstufe II in der bisherigen Form beibehalten wird. Zu diesem Sachverhalt liegt ein Antrag vor (s. Antrag 2023/215). In Abhängigkeit der Beschlussfassung zu diesem Antrag ist der Entwurf der Satzung daher ggf. anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | jährlich 10.000 € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| X | im Haushaltsplan 2023 einzuplanen |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| X | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: --- |
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