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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/302  

Betreff: Situation der Caterer in den Schulmensen
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Srugis, Freia
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Produkte:19.28. 243-000 Allgemeine schulische Aufgaben
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule und Bildung
13.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung zur Kenntnis genommen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

Anlage/n:

---

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

 

Sachlage:

r Organisation, Bereitstellung und Ausgabe des Mittagessens ist der Schulträger zuständig. Die
Zuständigkeit und die Kostentragungspflicht ergeben sich aus §§ 112 und 113 NSchG.

 

mtliche kreiseigene Schulen verfügen über eine sogenannte Ausgabeküche, teilweise können auch einzelne Mahlzeiten zubereitet werden.

 

Die Küchen werden über Catering-Firmen betrieben. Die Auswahl des Caterers obliegt der Schule in Abstimmung mit dem Schulträger. Für die Bereitstellung der Räumlichkeiten wird keine Benutzungsgebühr oder Miete verlangt. Sofern gleichzeitig auch der Kiosk betrieben wird, wird bei Altverträgen noch eine Miete von 4% des Umsatzes verlangt. Bei den neu abgeschlossenen Verträgen, wird darauf verzichtet, um den Essenspreis nicht weiter zu erhöhen. Durch die Mischkalkulation konnten die Essenspreise oftmals gehalten oder nur moderat erhöht werden.

Zukünftig werden voraussichtlich weitere Kosten auf den Landkreis zu kommen, wie der Abtransport der Speisereste.

 

Das Kochen der Mahlzeiten, die Anlieferung und Ausgabe der Essen erfolgt durch den Caterer. In allen bis auf einem Fall auch die Abrechnung mit den Schüler*innen. Durch eine Schule wurde bereits angefragt, ob der Landkreis das „Austeil-Personal“ gesondert finanzieren könnte, da die Hansestadt die Personalkosten auch in einigen Fällen übernimmt und der Caterer droht den Vertrag zu kündigen.

 

Die Preisgestaltung erfolgt durch den Caterer. Üblich sind 4,00 € (teilweise mit Beilagensalat und Dessert) bis 5,00 € (nur für das Hauptgericht) je Mittagessen. Die Cateringfirmen teilen jedoch mit, dass sie bei 4,00 € Schwierigkeiten haben den Betrieb wirtschaftlich zu gestalten.

Hinzu kommt, dass die Anzahl der Essen im Verhältnis zur Schülerzahl gering ist. Nach den Lockdowns sind die Zahlen erneut heruntergegangen.

 

Sowohl Eltern, die um „Cent-Beträge“ je Essen feilschen als auch Caterer sind auf den Landkreis zugekommen und erwarten Unterstützung. Bisher konnte die Verwaltung diese noch ablehnen. Es ist jedoch fraglich, wann die erste Schule keinen Caterer findet. Am Schulzentrum Bleckede ist nach Kündigung des letzten Caterers nur noch einer übriggeblieben, der sich bereit erkrt hat, die Mensa zu betreiben.

 

Eine Nachfrage in zwei anderen Landkreisen hat ergeben, dass beispielsweise in Einbeck die Eltern 3,50 EUR je Essen zahlen, die Stadt Einbeck jedes Essen mit 3,46 EUR bezuschusst, so dass dem Cateringunternehmen 6,96 EUR je Essen zur Verfügung stehen. Der Heidekreis subventioniert jedes Essen mit 3 EUR.

Modellrechnungen aus 2019, die bei der aktuellen Preissteigerung nur noch bedingt aussagekräftig sind, haben ergeben, dass in der Fremdbewirtschaftung die gerade noch wirtschaftlichen Kosten für ein Mittagessen bei 5,15 EUR liegen.

 

Die Verwaltung wird zum Thema berichten.

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