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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/303  

Betreff: Einführung des regionalen Schüler- und Auszubildendentickets (Jugendticket Niedersachsen im HVV) (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 07.10.2022)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Heilmann, Sebastian
Federführend:Mobilität Beteiligt:Verwaltungsleitung
Bearbeiter/-in: Heilmann, Sebastian   
Produkte:12.1.2. Mobilität
 19.27. 241-000 Schülerbeförderung
 30.1. 547-000 ÖPNV/ Mobilität
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität
12.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
26.09.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
13.10.2022 
Sitzung des Kreistages geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Lüneburg führt, unter Vorbehalt der Vorbereitung durch den HVV, das regionale Schüler- und Auszubildenden-Ticket (Jugendticket Niedersachsen) ein. Dafür werden die vom Land Niedersachsen bereitgestellten Finanzhilfen verwendet. Das Ticket des Landkreises Lüneburg für Schüler:innen des Sekundarbereichs II nach § 1 Abs. 1 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg entfällt mit Einführung dieses Tickets.

 

 

Aktualisierter Beschlussvorschlag der Verwaltung vom 07.10.2022:

 

Der Landkreis Lüneburg führt zum nächstmöglichen Zeitpunkt, unter Vorbehalt der Vorbereitung durch den HVV oder dass sich im Bereich der Diskussion um die Nachfolge des 9 €-Tickets nicht eine alternative Lösung ergibt, das regionale Schüler- und Auszubildenden-Ticket (Jugendticket Niedersachsen) ein. Dafür werden die vom Land Niedersachsen bereitgestellten Finanzhilfen verwendet. Das Ticket des Landkreises Lüneburg für Schüler:innen des Sekundarbereichs II nach § 1 Abs. 1 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg entfällt mit Einführung dieses Tickets bzw. mit der Einführung einer alternativen Lösung in der Nachfolge des 9 €-Tickets.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hintergrund:

Nach intensiven Debatten und Beschlüssen zum Themenfeld des „365 €-Tickets“ (insb. die Vorlagen 2019/430, 2019/436, 2020/505, 2021/064, 2021/110, 2021/114 betreffend) hat der Kreistag zuletzt in seiner Sitzung am 11.03.2021 das Signal in Richtung Land geschickt, dass ein 365 €-Ticket für Schüler- und Auzubildende eingeführt wird:

 

Der Lüneburger Kreistag bittet die Niedersächsische Landesregierung und den Niedersächsischen Landtag, möglichst zeitnah, aber spätestens zum 01.01.2022, ein Ticket für Schüler*innen, Auszubildende sowie jungen Menschen in den freiwilligen sozialen Diensten zum Preis von 365,00 € im Jahr einzuführen. Das Ticket sollte analog zu den Regelungen in Hessen das ganze Jahr die einfache Nutzung von Bussen und Bahnen auf dem Schulweg, zur Ausbildung, zum FSJ-Einsatzbetrieb und in der Freizeit ermöglichen.“

 

Landesregelung:

Mit der Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) am 16.12.2021 hat das Land Niedersachsen den kommunalen Aufgabenträgern in § 7e die Möglichkeit eröffnet, ab dem 01.01.2022 ein regionales Schüler- und Auszubildendenticket einzuhren. Bei Einführung des Tickets werden hierfür zusätzliche Finanzhilfen durch das Land Niedersachsen gewährt. Für den Landkreis Lüneburg beträgt diese gem. Anlage 3 zum NNVG 342.361 €hrlich.

 

In Anlage 3 zum NNVG sind die folgenden Mindeststandards für die regionalen Schüler- und Auszubildendentickets festgelegt:

  • Die regionalen Schüler- und Azubi-Tickets müssen mindestens allen Auszubildenden im Sinne des § 7a Abs. 1 Satz 3 mit Ausnahme von Studierenden unabhängig von ihrem Alter zum Erwerb zur Verfügung stehen.
  • Die regionalen Schüler- und Azubi-Tickets müssen den Trägern der Schülerbeförderung angeboten werden, damit diese durch die Ausgabe der Tickets ihre Pflichten nach § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes erfüllen können.
  • Die regionalen Schüler- und Azubi-Tickets müssen mindestens für die Nutzung im gesamten Zuständigkeitsbereich des jeweiligen kommunalen Aufgabenträgers nach § 4 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 und bei einem Zweckverband, dem die Aufgabenträgerschaft übertragen wurde, mindestens für die Nutzung in dessen gesamtem Zuständigkeitsbereich gelten. Besteht im gesamten Zuständigkeitsbereich des Aufgabenträgers eine Tarif- oder Verkehrsgemeinschaft oder ein Tarif- oder Verkehrsverbund, deren oder dessen Tarifgebiet den Zuständigkeitsbereich des Aufgabenträgers überschreitet, so müssen die regionalen Schüler- und Azubi-Tickets mindestens für die Nutzung im gesamten jeweiligen Tarifgebiet gelten, soweit dieses in Niedersachsen liegt.
  • Die regionalen Schüler- und Azubi-Tickets müssen an allen Tagen der Woche einschließlich der Schulferien rund um die Uhr gelten.
  • Die regionalen Schüler- und Azubi-Tickets müssen mindestens für die Nutzung aller Verkehrsmittel des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs gelten. Bestehen in Tarif- oder Verkehrsgemeinschaften oder Tarif- oder Verkehrsverbünden einheitliche Tarife für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr und den Schienenpersonennahverkehr, so müssen die regionalen Schüler- und Azubi-Tickets auch zur Nutzung des Schienenpersonennahverkehrs gelten.
  • Die regionalen Schüler- und Azubi-Tickets müssen im Abonnement für ein Jahr oder für einen kürzeren Zeitraum angeboten werden. Im Abonnement für ein Jahr darf der Preis beim Erwerb durch berechtigte Auszubildende zum Zeitpunkt der Mitteilung nach § 7e Satz 2 chstens 30 Euro je Monat betragen. Im Abonnement für einen kürzeren Zeitraum und beim Erwerb durch einen Träger der Schülerbeförderung darf der Preis zum Zeitpunkt der Mitteilung nach § 7e Satz 2 30 Euro je Monat übersteigen. Bei Tariferhöhungen darf die prozentuale Preissteigerung für regionale Schüler- und Azubi-Tickets nicht höher sein als die prozentuale Preissteigerung für Zeitfahrausweise des Nichtausbildungsverkehrs mit räumlich und zeitlich vergleichbarer Gültigkeit im Tarifgebiet.

 

Jugendticket Niedersachsen im HVV:

Die Einführung des Tickets im Landkreis Lüneburg wird über den HVV unter dem Namen Jugendticket Niedersachsen erfolgen. Die Integration dieses Tickets in das Tarifsystem des HVV war nicht trivial, weswegen die Vorbereitung durch den HVV einige Zeit in Anspruch genommen hat. Für die drei Landkreise Lüneburg, Harburg und Stade bietet der HVV ab dem 01.01.2023 das Jugendticket Niedersachsen an. In der Basisvariante wird das Ticket, wie vom Land vorgegeben, 30,00 € monatlich kosten und ausschließlich in den Landkreisen Lüneburg, Harburg und Stade gelten. Die Gültigkeit in weiteren Ringen kann von den Schüler:innen und Auszubildenden bei Bedarf hinzugekauft werden, wie der folgenden Tabelle zu entnehmen ist.

 

r einen Preis von 38,60 € (für Schüler:innen) bzw. 48,00 € (für Auszubildende) gilt das Ticket zusätzlich auch im Tarifring B. Damit kann der Bahnhof Hamburg-Harburg erreicht werden und es sind Fahrten im Landkreis Stade in Richtung Buxtehude/Stade und im Landkreis Harburg in Richtung Buchholz i.d.N./Tostedt möglich. Für einen Preis von 47,20 € (für Schüler:innen) bzw. 86,00 € (für Auszubildende) gilt das Ticket zusätzlich auch in den Tarifringen A und B. Damit sind Fahrten bis Hamburg Hbf sowie im Großbereich Hamburg möglich, der das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg umfasst.

 

 

Das Jugendticket Niedersachsen des HVV erfüllt die Mindestvorgaben des NNVG und ist damit förderfähig. Die genauen Abläufe der Zahlungsflüsse zwischen der LNVG, dem HVV und dem Landkreis Lüneburg werden in einem Vertrag festgehalten werden; hierzu wird der HVV einen Entwurf vorlegen. Dieser Vertrag ist so zu gestalten, dass er rechtlich mit der allgemeinen Vorschrift zusammenpasst. Die Landkreise Harburg und Stade haben die Einführung des Jugendtickets Niedersachsen bereits beschlossen.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Landkreis Lüneburg:

Die jährlichen finanziellen Auswirkungen für die drei Landkreise hat der HVV prognostiziert. Vieles hängt davon ab, wie sich die Fahrgastzahlen „nach Corona“ entwickeln, wie viele Fahrgäste ihr bisheriges Ticket kündigen und stattdessen das neue Jugendticket Niedersachsen wählen und wie hoch die Nachfrage überhaupt nach dem Ticket sein könnte. Hinzuzufügen ist hier, dass das Jugendticket für den Landkreis Lüneburg nicht nur von Schüler:innen und Auszubildenden mit Wohnsitz im Landkreis Lüneburg erworben werden kann, sondern von allen Schüler:innen und Auszubildenden in Niedersachsen. Der HVV hat auf Basis dieser Annahmen und des Zahlenwerks drei Szenarien ermittelt, deren Kernunterschiede die Höhe der Verkaufszahlen sind. Im unteren Szenario erwerben nur wenige das Ticket, im mittleren Szenario erwerben durchschnittlich viele das Ticket (mehr als bisher das Sek. II-Ticket) und im hohen Szenario wäre ein sehr deutlicher Anstieg von Verkaufszahlen zu verzeichnen. Der Angebotsumfang des Jugendtickets Niedersachsen steht fest und unterscheidet sich nicht zwischen diesen drei Szenarien.

 

Nach Auswertung der verschiedenen Szenarien und unter Berücksichtigung der Abo-Bestandsdaten aus dem Jahr 2019 erscheint für den Landkreis Lüneburg das mittlere Szenario am realistischsten. Dies hat auch die VNO, welche den Landkreis in Fragen des ÖPNV berät, bestätigt. Hierzu hat der HVV einen Finanzierungsbetrag in Höhe von knapp 534.000 € errechnet. Abzüglich der jährlichen Landesförderung von 342.361 € verbleibt ein Eigenanteil von knapp 191.500 €.

 

Das hohe Szenario mit den höchsten Kosten geht als oberer Eckwert von einem Finanzbedarf von gut 834.500 € aus, das untere Szenario von knapp 427.100 €. Bei diesen Varianten verbleibt ein Eigenanteil von knapp 492.200 € bzw. gut 84.700 €.

 

Mit Einführung des Tickets wird das bisherige Ticket des Landkreises Lüneburg für Schüler:innen des Sekundarbereichs II eingestellt. Hiermit ein paralleles Angebot vorzuhalten erscheint nicht sinnvoll und würde mutmaßlich zu einer „Kannibalisierung“ des Jugendtickets führen. Das Jugendticket ist mit einem monatlichen Preis von 30,00 € in der Basisvariante zwar 15,00 € teurer als das jetzige Sek-II-Ticket, diese Preissteigerung wird jedoch als vertretbar erachtet, da der Preis für das Jugendticket immer noch bei etwa einem Euro pro Tag liegt und damit ungefähr dem entspricht, was unter dem Schlagwort 365-€-Ticket diskutiert wird. Die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg wird entsprechend angepasst werden.

 

Der Vertrieb und die Bewerbung des Jugendtickets werden komplett über den HVV erfolgen, sodass hierdurch kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand im Fachdienst Mobilität entsteht. Durch die Einstellung des Sek-II-Tickets wird sich dieser im Gegenteil reduzieren, was sehr zu begrüßen ist und die Höhe Arbeitsbelastung reduziert. Durch den Wegfall der vom Landkreis bezuschussten Sek-II-Tickets ergibt sich darüber hinaus eine finanzielle Einsparung, die den Kosten für die Einführung des Jugendtickets gegenübersteht. Im Jahr 2021 wurden ungefähr 1.000 Sek-II-Tickets ausgegeben. Hierdurch entstanden dem Landkreis Kosten von 535.000 , 143.000  wurden an Zuzahlungen für das Ticket eingenommen. Damit hatte der Landkreis für das Sek-II-Ticket 2021 einen Eigenanteil von 392.000 €. In der Vergangenheit ist die Anzahl der ausgegebenen Tickets gestiegen, sodass auch für die Zukunft eine weiter ansteigende Anzahl mit steigenden Kosten zu prognostizieren wäre. Bei Beibehaltung des Sek-II-Tickets wären für 2023 1.300 Tickets und ein Eigenanteil von 435.000 € zu prognostizieren. Dies würde in Summe Minderausgaben in Höhe v. 244.000 € bedeuten.

 

Aktualisierte Sachlage der Verwaltung vom 07.10.2022:

 

Aufgrund der äerst dynamischen Entwicklung hinsichtlich einer möglichen Nachfolge des 9 €-Tickets innerhalb der letzten sechs Wochen seit Erstellung dieser Vorlage soll der Beschluss nunmehr auf diese Dynamik reagieren und mögliche weitere Entwicklungen berücksichtigen und dennoch eine zeitnahe Einführung des Schüler- und Azubi-Tickets (nachfolgend Jugendticket des Landes Niedersachsen) ermöglichen. Bei der Planung zur Umsetzung des Jugendtickets Niedersachsen im HVV war ein Nachfolgeprodukt zum 9 €-Ticket nicht absehbar. Nach aktuellem Wissensstand lässt sich eine sinnvolle und fristgerechte Umsetzung bis Ende des Jahres mit Einführung eines bundesweiten Angebots nicht synchronisieren.

 

Am 05.10.2022 hat der HVV-Aufsichtsrat getagt und sich u.a. mit diesem Thema befasst. Folgendes wurde kommuniziert und zur Kenntnis gegeben:

 

Variante A: Bundesticket kommt nicht > Einführung Jugendticket Niedersachsen wie geplant.

 

Variante B: Bundesticket kommt > Einführung Jugendticket Niedersachsen wird um 3-4 Monate geschoben und das Land Niedersachsen klärt, ob am Jugendticket des Landes festgehalten wird oder ob das Bundesticket für niedersächsische Schülerinnen und Schülern bzw. Auszubildenden rabattiert angeboten werden soll.

 

Der HVV hat deutlich erklärt, dass es ihm nicht möglich ist, zeitgleich die Einführung des Bundestickets und des Jugendtickets fristgerecht bis zum 01.01.2023 vorzubereiten. Bisher war kommuniziert worden, dass der Vertrieb des Jugendtickets zum 01.01.2023 gewährleistet sei. Durch die Diskussion um das Bundesticket ist die Sachlage nun unklar, wird aber hoffentlich demnächst geklärt. Darauf hat der Landkreis Lüneburg keinen Einfluss.

 

Die Entscheidung des Kreistages bezieht sich im Kern auf das kreiseigene Sek II-Ticket. Dieses befindet sich für das laufende Schuljahr 2022/2023 im Verkauf. Bisherige Beschlusslage ist, den Verkauf mit Einführung des Jugendtickets Niedersachsen einzustellen und zwar zum 01.01.2023. Der Beschluss ist aufgrund der neusten Entwicklungen zu ergänzen.

 

Es sind folgende Varianten denkbar:

 

  • Sollte das Bundesticket nicht eingeführt werden, kann die Umsetzung des bisherigen Beschlusses wie geplant zum 01.01.2023 erfolgen.

 

  • Sollte das Bundesticket eingeführt werden, welches aktuell mit 49 € im Normaltarif und mit 29 Euro für jüngere Nutzer in der Diskussion steht, muss die Einführung um mindestens drei Monate nach hinten geschoben und in Niedersachsen müssen Gespräche geführt werden zur Klärung des Tarifs.

 

Diesen notwendigen Abstimmungen mit dem Land Niedersachsen soll nicht vorgegriffen werden.

 

Im Ergebnis kann vereinfachend gesagt werden: Der Verkauf des landkreiseigenen Sek II-Tickets wird erst zu dem Zeitpunkt eingestellt, sobald das Jugendticket Niedersachsen oder ein entsprechendes Bundesticket verfügbar sind .

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

Minderausgaben in Höhe von 244.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan 2023 zu veranschlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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