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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/311  

Betreff: Änderung § 10 der Satzung des Lüneburgischen Landschaftsverbands
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Srugis, Freia
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:19.37. 281-000 Heimat- und sonstige Kulturpflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur
20.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Partnerschaft und Kultur ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
26.09.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
13.10.2022 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
2022-311 Anlage Vorschlag Satzungsänderung  

 

 

 

 

 

Anlage/n:

      Vorschlag Satzungsänderung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-311 Anlage Vorschlag Satzungsänderung (153 KB)      

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Änderung der Satzung des Lüneburger Landschaftsverbandes in § 10 Absatz 2 wird zugestimmt. Der Beitrag für das Jahr 2023 beträgt für die kommunalen Mitglieder 20.000 EUR.

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Lüneburger Landschaftsverband wurde am 24.10.1990 gegründet, weil die Versicherungsgruppe Hannover (VGH) mit ihrem wichtigsten Teilunternehmen, der Landschaftlichen Brandkasse, beabsichtigte ihr kulturelles Engagement im ländlichen Raum zu festigen. Die Umsetzung sollte den Landschaftsverbänden übertragen werden. Für das Gebiet des ehemaligen Fürstentums Lüneburg wurde dazu ein jährlicher Betrag in sechsstelliger Höhe in Aussicht gestellt.

 

Gründungsmitglieder waren die Landkreise Lüneburg, Lüchow-Dannenberg, Harburg, Heidekreis, Uelzen, Celle, und Gifhorn, die Städte Lüneburg und Celle sowie die Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg. Die kreisfreie Stadt Wolfsburg trat zum 1. Januar 1991 dem Verein als weiteres Vollmitglied bei.

 

Der Lüneburger Landschaftsverband erhält derzeit Mittel der Brandkasse in Höhe von 276.000 EUR, vom Land Niedersachsen in Höhe von 510.110,78 EUR sowie Mitgliedsbeiträge aller kommunalen Mitglieder in gleicher Höhe von insgesamt 102.250 EUR.

Über diese Mittel wird Kulturförderung betrieben. So werden Projekte aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Theater und Literatur unterstützt. Gefördert werden zudem soziokulturelle und heimatkundliche Projekte und solche zur Förderung der Regionalsprache Niederdeutsch.

 

r den Landkreis Lüneburg stehen 22.130 EUR Eigenmittel für 2022 zur Verfügung, hinzu kommen Haushaltsreste in Höhe von 25.710,60 EUR, so dass insgesamt 47.840,60 EUR abgerufen werden könnten. Weitere Mittel kommen über die sogenannten Regionalmittel in die Region.

 

Bisher betrug der Mitgliedsbeitrag 10.225 EUR je Mitgliedskommune. Da Fördermittel auslaufen und somit nicht mehr die o.g. Mittel zur Verfügung stehen, schlägt die Geschäftsführung des Lüneburger Landschaftsverbandes vor, die Mitgliedsbeiträge für 2023 auf 20.000 EUR anzuheben. Anderenfalls sind die laufenden Kosten für Personal- und Sachkosten nicht mehr zu decken.

Die Zahlen wurden der Mitgliederversammlung vorgelegt. Diese hat vorbehaltlich der zu beteiligenden Gremien in den Kommunen der Erhöhung zugestimmt.

 

Die Mitgliederversammlung hat r die Zukunft vorgeschlagen, die Satzung dahingehend zu ändern, dass die Mitgliedsbeiträge für die Folgejahre von der Mitgliederversammlung nach Vorlage des Wirtschaftsplanes festgelegt werden, um flexibel auf Förderprogramme reagieren zu können und sich nicht bereits, ohne mögliche Förderungen zu kennen, auf eine höhere Summe festzulegen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Votum der Mitgliederversammlung zu folgen und die Satzungsänderung zu genehmigen sowie bereits für 2023 einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 20.000 EUR zu zahlen. Die für den Landkreis Lüneburg zur Verfügung stehenden Mittel aus Eigen- und Regionalmitteln liegen dann noch immer weit über dem gezahlten Mitgliedsbeitrag und kommen der Region zu Gute. Die Satzung in der Entwurfsform ist als Anlage beigefügt.

 

Frau Denecke (Geschäftsführerin des Lüneburger Landschaftsverbands) wird in der Sitzung den Landschaftsverband und die Arbeit vorstellen.

.

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

20.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

Siehe Sachlage€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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