Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/315  

Betreff: Grundwasserbilanz 2021
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Produkte:13.4. 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz
07.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz zur Kenntnis genommen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Bilanz 2021  

 

Anlage/n:

 

Grundwasserbilanz 2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bilanz 2021 (984 KB)      

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

Sachlage:

 

Aufgabe der Wasserbehörde ist es, die Gewässer zu bewirtschaften. Bezogen auf die mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers geschieht dies insbesondere dadurch, dass wasserrechtliche Erlaubnisse bzw. Bewilligungen für die Entnahme von Wasser erteilt werden. Die Bewirtschaftung erfolgt u.a. mit der Zielsetzung, dass eine Beeinträchtigung auch im Hinblick auf den Wasserhaushalt der direkt von den Gewässern (d.h. Grundwasser und Oberflächengewässer) abhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete vermieden wird oder unvermeidbare Beeinträchtigungen ausgeglichen werden.

 

Die Bewirtschaftung erfolgt in Grundwasserkörpern, die vom Land festgelegt wurden. Für die einzelnen Grundwasserkörper ermittelt der Gewässerkundliche Landesdienst (GLD) das sog. nutzbare Grundwasserdargebot, d.h. die Menge, die in dem Grundwasserkörper grundsätzlich schadlos entnommen werden kann. Vom Entnehmer ist im Einzelfall nachzuweisen, dass eine Entnahme an dem jeweils beantragten Ort keine negativen Auswirkungen hat. Da die Grundwasserkörper sich über das Gebiet mehrerer Wasserbehörden erstrecken, wurden zur Vereinfachung Teilkörper gebildet, die jeder Wasserbehörde Mengen zur Bewirtschaftung zuweisen. Die Menge, für die die Wasserbehörde noch neue Erlaubnisse bzw. Bewilligungen zur Entnahme erteilen darf, wird als nutzbare Dargebotsreserve bezeichnet. Die nutzbare Dargebotsreserve wird vom Land regelmäßig neu festgelegt. Die Mengen im Grundwasserbewirtschaftungserlass wurden zuletzt im Jahr 2015 fortgeschrieben. Eine Neufassung der Erlasses ist aus Sicht der Verwaltung dringend geboten, um aktuellere Entwicklungen zu berücksichtigen. Geplant ist eine Überarbeitung des Erlasses bis Ende 2022.

 

Der Landkreis Lüneburg hat Anteile an den Grundwasserkörpern

 

    Ilmenau Lockergestein links

 

    Ilmenau Lockergestein rechts

 

    Jeetzel Lockergestein links

 

    Jeetzel Lockergestein rechts

 

    Elbe Amt Neuhaus

 

    Örtze Lockergestein links (keine Entnahme).

 

Im Landkreis Lüneburg wurden Erlaubnisse/Bewilligungen für die Trinkwasserversorgung, Feldberegnung, Kühlung und sonstige Zwecke erteilt. Kleinere Entnahmen für die Gartenbewässerung oder die Viehtränke sind erlaubnisfrei. Über die Entnahmen im Jahr 2021 wurde aktuell eine Grundwasserbilanz erstellt. Diese ist in der Anlage beigefügt.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung