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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/319  

Betreff: Anfrage der Gruppe DIE LINKE/ Die PARTEI vom 19.09.2022 zum Thema Reaktivierungsgutachten (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 24.10.2022)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Gruppe DIE LINKE / DIE PARTEI
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Verwaltungsleitung
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte  Mobilität
Produkte:12.1.2. Mobilität
 23. VL Verwaltungsleitung
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität
10.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität zur Kenntnis genommen     

Anlage/n
Sachverhalt
Anlagen:
Protokoll Interne AG Schienenverkehr Sitzung 09.06.2021  

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Protokoll Interne AG Schienenverkehr Sitzung 09.06.2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Protokoll Interne AG Schienenverkehr Sitzung 09.06.2021 (133 KB)      

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 24.10.2022:

 

Vorbemerkung der Verwaltung:

Das Projekt „Reaktivierung der Bahnstrecken Lüneburg-Amelinghausen-Soltau und Lüneburg-Bleckede“ nimmt einen erfreulichen Verlauf. Insbesondere durch die tätige Unterstützung durch Herrn Schülke, der jetzt für die SInON GmbH tätig ist, konnte das Vorhaben vorangetrieben werden. SInON ist eine 100 %ige Tochter des Landes Niedersachsen. Auf der Grundlage eines vorhandenen Güterverkehrs konnte noch unter Federführung der OHE die Instandsetzung der Strecke Lüneburg-Soltau begonnen werden, die bereits weit vorangeschritten ist. Nun hat der Aufsichtsrat der SInON GmbH entschieden, in die weitere Planung einzusteigen. Praktisch bedeutet dies eine Unterstützung durch das Land Niedersachsen.

Aus dem Landesverkehrsministerium ist am 04.10.2022 mitgeteilt worden:

Zwischen der LNVG mbH als SPNV-Aufgabenträgerin sowie der SInON GmbH als Infrastrukturbetreiberin wird derzeit ein Betriebskonzept ausgearbeitet. Auf dessen Basis wird voraussichtlich ab April 2023 für beide Strecken eine Entwurfsplanung einschließlich einer (Folge-)Kostenrechnung aufgestellt, was etwa ein Jahr in Anspruch nehmen wird und wiederum die Grundlage für eine Standardisierte Bewertung nach der neuen Verfahrensanleitung sein wird. Seitens Referat 44 wird noch in diesem Jahr die Aufnahme der Strecken in das GVFG-Förderprogramm des Bundes (Kategorie C) beantragt.“

 

Im Nachgang zu unserer Akteneinsicht zum Thema "Reaktivierungsgutachten" und der schriftlichen Beantwortung unserer Anfragen durch Herr Krumböhmer stellen sich noch folgende Fragen:

1) Zitat Mobilitätsausschuss 10.05.2021: "Eine Planungstiefe wie von der LNVG gefordert werden könnte, ist nicht Bestandteil des Auftrages. Zur Klärung müssen weitere Gespräche geführt werden." Des Weiteren wird jedoch in einer Stellungnahme der Verwaltung vom 18.02.2021 ausgeführt: "Zurzeit findet die Abstimmung zwischen der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) und den Gutachtern statt. Hier geht es insbesondere um den Ist-Zustand als Ausgangsbasis und die Ausarbeitung der weiteren Planfälle und der Planungstiefe."
Fragen:
a) Welche Planungstiefe hat die LNVG wann gefordert und welche Gespräche haben wann (müssen weitere Gespräche geführt werden) und mit wem stattgefunden?

b) Warum ging es nach drei Monaten plötzlich nicht mehr um eine Planungstiefe?
Antwort der Verwaltung:

Die LNVG verlangte eine regelrechte Planung nach der HOAI, die einige Hunderttausend Euro gekostet hätte, wobei unklar gewesen wäre, ob das Land die Planung aufgreifen würde. Es ging immer um die Planungstiefe. Die Gespräche wurden zwischen LNVG und unseren Gutachtern geführt. Genauere Inhalte sind uns nicht bekannt, weil wir mangels Fachkunde nicht teilgenommen haben. Der Landkreis Lüneburg spielt seit Übernahme des Projekts durch SInON keine führende Rolle mehr und wird nicht mehr in der Rolle eines Auftraggebers oder Projektträgers in den Planungsprozess eingebunden sein.

 

 

2) Welche Absprachen gab es mit dem Gutachter im Hinblick auf den angekündigten Zwischenbericht?

Antwort der Verwaltung:

Der Zwischenbericht sollte erstellt werden.

 

 

3) Im Mobilitätsausschuss am 14.07.2021 wird Herr Krumböhmer zitiert: "(...) dass das Gutachten früher habe vorliegen sollen, dass es jedoch nicht möglich war, dies zu beschleunigen."
Frage:
Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, um eine Beschleunigung herbeizuführen?

Antwort der Verwaltung:

Der Gutachter wurde regelmäßig an die Fortsetzung der Arbeit erinnert.
 


4) Wer ist innerhalb der Kreisverwaltung für den Kontakt mit den Gutachtern zuständig gewesen?

Antwort der Verwaltung:

Das waren Herr Krumböhmer und der Fachdienst Mobilität.

 

 

5) Herr Krumböhmer stellt in seiner Antwort auf unsere schriftlichen Fragen fest, dass der Landkreis durch die verspätete Abgabe des Gutachtens kein Schaden entstanden sei. Die Ausschreibung sah einen verbindlichen Auftragszeitraum von Juni 2019 bis Mai 2020 vor. Das Gutachten ist aber mit 24 Monaten Verspätung eingegangen. Trotzdem wurde der volle Betrag (70.210,00 Euro brutto) gezahlt. Wir hätten schon zwei Jahre weiter sein können. Dies stellt in unseren Augen einen beträchtlichen Schaden für den Landkreis dar.
Frage:
Warum ist trotz verspäteter Abgabe des Gutachtens der volle Betrag an den Gutachter gezahlt worden?

Antwort der Verwaltung:

Ein Vermögensschaden wäre entstanden, wenn das Vermögen des Landkreises bei früherer Vorlage des Gutachtens größer gewesen wäre als im jetzigen Zustand. Das ist nicht zu erkennen. Etwas Anderes ist der Erfüllungsanspruch, der von einem Schadenersatzanspruch zu unterscheiden ist. Da der Gutachter am Ende erfüllt hat, hat er einen Anspruch auf die Gegenleistung. Ein drittes Instrument ist die Vertragsstrafe, die oft angewendet wird, wenn Fristen festgeschrieben werden sollen. Es ist mehr als fraglich, ob der Landkreis Lüneburg überhaupt einen Gutachter bekommen hätte, wenn er eine Vertragsstrafe in den Auftrag hineingenommen hätte. Jeder Bieter von denen es in dieser Branche nur ausgesprochen wenige gibt- hätte die Vertragsstrafe voraussichtlich vorsichtshalber in den Angebotspreis hineinkalkuliert, so dass das Honorar höher gewesen wäre.
 


6) Am 13.10.2021 teilt Herr Krumböhmer Herrn Borchers u.a. mit, dass Herr Seidel zugesagt habe, Herrn Prof. Stölting die fehlenden Zahlen für das Reaktivierungsgutachten zu schicken.
Frage:
Warum lagen bis zum 13.10.2021 nicht schon längst alle Zahlen vor?

Antwort der Verwaltung:

Die Frage bestätigt indirekt, dass die Verwaltung durchaus auf eine Bearbeitung des Gutachtens gedrängt hat. Die genauen Gründe für die Verzögerung werden wir nicht ergründen können. Mehr als ständig zu ermahnen, war uns nicht möglich.

 


7) Als Grund für die Verzögerung des Gutachtens wurde u.a. ein parallel laufendes Gutachten (Bad Bentheim) den Kreistagsabgeordneten als Grund genannt. Nun stellt sich die Sachlage aber ganz anders dar (Mail Herr Krumböhmer an Herrn Borchers vom 23.02.2022).
Frage:
Warum wurden die KT-Abgeordneten nicht über den wahren Sachverhalt informiert?

Antwort der Verwaltung:

Die Abstimmungen zwischen Prof. Stölting und der LNVG waren ein Grund, der mehr Zeit in Anspruch nahm als geplant. Diese fachlichen Abstimmungen kamen auch dem Gutachten des Landkreises Lüneburg zu gute. Die Verwaltung wird andere persönliche Umstände nicht öffentlich verlautbaren.

 


8) In einer Mail vom 24.05.2022 schreibt Herr Krumböhmer an Herrn Fehsenfeld (LNVG): "Position des Landkreises Lüneburg ist und war, dass es nicht unsere Rolle sein kann, eine regelrechte Vorplanung nach Leistungsphase 2 HOAI in Auftrag zu geben. Dazu würde auch die Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung gehören. Erfahrungen aus der KBS 112 - Lüneburg-Dannenberg- zeigen, dass die Baugrunduntersuchung allein 1 Mio. € kosten kann. Dies würde zusammen mit dem weiteren Aufwand das gewöhnliche Maß einer politischen Antragstellung weit überschreiten."
Frage:
Wann wurde diese Position in den politischen Gremien diskutiert?

Antwort der Verwaltung:

Die Verwaltung muss nicht jede ihrer Äerungen durch Beschlüsse absichern. Die zitierte Position dürfte offenbar unstrittig sein.

 


9) Gibt es zum Treffen der "AG Schienenverkehr" am 09.06.2021 ein Protokoll? Wenn ja, bitte der Antwort beifügen.

Antwort der Verwaltung:

Das Protokoll der internen Arbeitsgruppe Schienenverkehr ist als Anlage der Antwort beigefügt.

 


10) Aus dem LZ Artikel vom 25.05.2022 geht hervor, dass es keinerlei Abstimmungen zwischen LNVG und Gutachtern gegeben haben soll. Die Verwaltung führte mehrmals aus, dass sie davon ausgegangen ist, dass es Abstimmungen gegeben hat. Nachstehende Frage bezieht sich auf den Schriftverkehr zwischen Herrn Krumböhmer und den Gutachtern sowie Herrn Krumböhmer mit Herrn Fehsenfeld von der LNVG am 24.05.2022.
Frage:
Warum hat Herr Krumböhmer gegenüber Herrn Fehsenfeld geäert, dass es Abstimmungen zwischen Gutachtern und LNVG gegeben hätte, (wenn auch nicht in dem Ausmaß, wie es erforderlich gewesen wäre) wenn er gleichzeitig die Gutachter anschreibt und um eine Stellungnahme bittet bezüglich des oben benannten LZ-Artikels?

Antwort der Verwaltung:

Die Verwaltung ging aufgrund zahlreicher Rückfragen bei den Gutachtern von einem stehenden Kontakt zwischen Gutachtern und LNVG aus. Da auch wir von der Aussage in dem LZ-Artikel überrascht waren, haben wir die Gutachter um Stellungnahme gebeten.
 


11) In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 25.05.2022 hatte die KTA Burkhardt gefordert, dass aufgeklärt wird, inwieweit es Abstimmungen mit der LNVG gab. Herr Dr. Seidel kündigte an, aufklären zu wollen, wie der Austausch zwischen LNVG und Herr Prof. Dr. Stölting erfolgt sei. Bisher ist dazu keine Information an die Kreistagsabgeordneten herangetragen worden.
Fragen:
Wann ist hier mit einer Antwort zu rechnen?

Antwort der Verwaltung:

Das wird nicht aufzuklären sein. Angesichts des nunmehr gut laufenden Verfahrens sieht die Verwaltung keinen Anlass für eine intensive Sachaufklärung, weil daraus keine Konsequenzen zu erwarten sind.
 


12) Es haben mehrere Austauschtermine zwischen Verwaltung und Gutachtern stattgefunden so bspw. am 01.03.2021 und in der Woche zwischen den 28.06.-02.07.2021.
Fragen:
a) Wer hat an diesen Treffen tatsächlich teilgenommen?
b) Was war Gegenstand des Austausches zu den beiden Terminen?

Antwort der Verwaltung:

Die Frage bestätigt die vorstehenden Antworten der Verwaltung. Uns fehlen Arbeitszeit und Anlass, die Termine detailliert aufzubereiten.

 

 

 

 

Anfrage der Gruppe DIE LINKE/ Die PARTEI vom 19.09.2022 zum Thema Reaktivierungsgutachten:

 

Im Nachgang zu unserer Akteneinsicht zum Thema "Reaktivierungsgutachten" und der schriftlichen Beantwortung unserer Anfragen durch Herr Krumböhmer stellen sich noch folgende Fragen:

1) Zitat Mobilitätsausschuss 10.05.2021: "Eine Planungstiefe wie von der LNVG gefordert werden könnte, ist nicht Bestandteil des Auftrages. Zur Klärung müssen weitere Gespräche geführt werden." Des Weiteren wird jedoch in einer Stellungnahme der Verwaltung vom 18.02.2021 ausgeführt: "Zurzeit findet die Abstimmung zwischen der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) und den Gutachtern statt. Hier geht es insbesondere um den Ist-Zustand als Ausgangsbasis und die Ausarbeitung der weiteren Planfälle und der Planungstiefe."
Fragen:
a) Welche Planungstiefe hat die LNVG wann gefordert und welche Gespräche haben wann (ssen weitere Gespräche geführt werden) und mit wem stattgefunden?
b) Warum ging es nach drei Monaten plötzlich nicht mehr um eine Planungstiefe?

2) Welche Absprachen gab es mit dem Gutachter im Hinblick auf den angekündigten Zwischenbericht?

 

3) Im Mobilitätsausschuss am 14.07.2021 wird Herr Krumböhmer zitiert: "(...) dass das Gutachten früher habe vorliegen sollen, dass es jedoch nicht möglich war, dies zu beschleunigen."
Frage:
Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, um eine Beschleunigung herbeizuführen?

4) Wer ist innerhalb der Kreisverwaltung für den Kontakt mit den Gutachtern zuständig gewesen?

 

5) Herr Krumböhmer stellt in seiner Antwort auf unsere schriftlichen Fragen fest, dass der Landkreis durch die verspätete Abgabe des Gutachtens kein Schaden entstanden sei. Die Ausschreibung sah einen verbindlichen Auftragszeitraum von Juni 2019 bis Mai 2020 vor. Das Gutachten ist aber mit 24 Monaten Verspätung eingegangen. Trotzdem wurde der volle Betrag (70.210,00 Euro brutto) gezahlt. Wir hätten schon zwei Jahre weiter sein können. Dies stellt in unseren Augen einen beträchlichen Schaden für den Landkreis dar.
Frage:
Warum ist trotz verspäteter Abgabe des Gutachtens der volle Betrag an den Gutachter gezahlt worden?

6) Am 13.10.2021 teilt Herr Krumböhmer Herrn Borchers u.a. mit, dass Herr Seidel zugesagt habe, Herrn Prof. Slting die fehlenden Zahlen für das Reaktivierungsgutachten zu schicken.
Frage:
Warum lagen bis zum 13.10.2021 nicht schon längst alle Zahlen vor?

7) Als Grund für die Verzögerung des Gutachtens wurde u.a. ein parallel laufendes Gutachten (Bad Bentheim) den Kreistagsabgeordneten als Grund genannt. Nun stellt sich die Sachlage aber ganz anders dar (Mail Herr krumböhmer an Herrn Borchers vom 23.02.2022).
Frage:
Warum wurden die KT-Abgeordneten nicht über den wahren Sachverhalt informiert?

8) In einer Mail vom 24.05.2022 schreibt Herr Krumböhmer an Herrn Fehsenfeld (LNVG): "Position des Landkreises Lüneburg ist und war, dass es nicht unsere Rolle sein kann, eine regelrechte Vorplanung nach Leistungsphase 2 HOAI in Auftrag zu geben. Dazu würde auch die Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung gehören. Erfahrungen aus der KBS 112 - Lüneburg-Dannenberg- ziegen, das die Baugrunduntersuchung allein 1 Mio. € kosten kann. Dies würde zusammen mit dem weiteren Aufwand das gewöhnliche Maß einer politischen Antragstellung weit überschreiten."
Frage:
Wann wurde diese Position in den politischen Gremien diskutiert?

9) Gibt es zum Treffen der "AG Schienenverkehr" am 09.06.2021 ein Protokoll? Wenn ja, bitte der Antwort beifügen.

10) Aus dem LZ Artikel vom 25.05.2022 geht hervor, dass es keinerlei Abstimmungen zwischen LNVG und Gutachtern gegeben haben soll. Die Verwaltung führte mehrmals aus, dass sie davon ausgegangen ist, dass es Abstimmungen gegeben hat. Nachstehende Frage bezieht sich auf den Schriftverkehr zwischen Herrn Krumböhmer und den Gutachtern sowie Herrn Krumböhmer mit Herrn Fehsenfeld von der LNVG am 24.05.2022.
Frage:
Warum hat Herr Krumböhmer gegenüber Herrn Fehsenfeld geäert, dass es Abstimmungen zwischen Gutachtern und LNVG gegeben hätte, (wenn auch nicht in dem Ausmaß, wie es erforderlich gewesen wäre) wenn er gleichzeitig die Gutachter anschreibt und um eine Stellungnahme bittet bezüglich des oben benannten LZ-Artikels?

11) In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 25.05.2022 hatte die KTA Burkhardt gefordert, dass aufgeklärt wird, inwieweit es Abstimmungen mit der LNVG gab. Herr Dr. Seidel kündigte an, aufklären zu wollen, wie der Austausch zwischen LNVG und Herr Prof. Dr. Stölting erfolgt sei. Bisher ist dazu keine Information an die Kreistagsabgeordneten herangetragen worden.
Fragen:
Wann ist hier mit einer Antwort zu rechnen?

12) Es haben mehrere Austauschtermin zwischen Verwaltung und Gutachtern stattgefunden so bspw. am 01.03.2021 und in der Woche zwischen den 28.06.-02.07.2021.
Fragen:
a) Wer hat an diesen Treffen tatsächlich teilgenommen?
b) Was war Gegenstand des Austausches zu den beiden Terminen?
 

 

 

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