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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/322  

Betreff: Förderung des Einbaus von Automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) in den Bussen der KVG Stade GmbH & Co. KG (KVG)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Heilmann, Sebastian
Federführend:Mobilität Beteiligt:Verwaltungsleitung
Bearbeiter/-in: Heilmann, Sebastian   
Produkte:12.1.2. Mobilität
 30.1. 547-000 ÖPNV/ Mobilität
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
10.10.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Ausschuss für Mobilität
10.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität zurückgestellt     
Ausschuss für Mobilität
Kreisausschuss
Kreistag

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Förderantrag KVG  
Konzept AFZS  
Vereinbarung Datennutzung AFZS  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

rderantrag KVG

Konzept AFZS

Vereinbarung Datennutzung AFZS

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Förderantrag KVG (691 KB)      
Anlage 2 2 Konzept AFZS (900 KB)      
Anlage 3 3 Vereinbarung Datennutzung AFZS (223 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Lüneburg fördert die KVG für die Beschaffung von 30 Automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) in der Linienbusflotte der KVG im Landkreis Lüneburg. Förderfähig sind nur die tatsächlich entstandenen Kosten, allerdings höchstens 200.000 €. Im Förderbescheid sind Regelungen zu treffen, wie mit den geförderten AFZS umgegangen wird, sofern ein anderer Betreiber die Linienkonzessionen der KVG im Landkreis Lüneburg übernimmt. Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss einer Vereinbarung über die Datennutzung. Die Finanzierung wird aus Regionalisierungsmitteln dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Die Finanzlage des Landkreises Lüneburg erfordert, alle Einsparmöglichkeiten zu identifizieren. Aus verschiedenen Richtungen wird von fahrplangestützten ÖPNV-Angeboten im Landkreis berichtet, die nicht oder kaum genutzt werden.

Das Mobilitätsgutachten befindet sich im Vergabeverfahren. Grundlage jeglicher Verkehrsplanung sind aktuelle, valide Daten.

 

Der Landkreis Lüneburg hat deshalb ein hohes Interesse, Mobilitätsdaten der Busflotte der KVG zu erheben. Vor diesem Hintergrund hat er Möglichkeiten erkundet, eine solche Datenbasis zu schaffen. Die beste Möglichkeit hierzu sind AFZS.

 

Im Landkreis Lüneburg werden ca. 150 Linienbusse der KVG im ÖPNV eingesetzt. Mit der Ausstattung von 30 Linienbussen mit einem AFZS, können pro Linie und pro Haltestelle die Einstiegszahlen und Ausstiegszahlen der Fahrgäste ermittelt werden. Nicht ermittelt wird das jeweilige genutzte Ticket.

Durch die Ausstattung des Fuhrparks wird das Busunternehmen und der Aufgabenträger in die Lage versetzt, die Zählergebnisse automatisiert auszuwerten, um

 

-          Optimierungen in der Routenführung und Taktanpassungen aufzuzeigen,

-          mögliche Verbesserungenpotentiale einhergehend mit einer gesteigerten ÖPNV Nutzung zu erzeugen,

-          Kapazitäten zu ermitteln und damit die Busgröße ressourcenorientiert anzupassen,

-          r das Einnahmeaufteilungsverfahren im HVV notwendig Zählungen durchzuführen,

-          kurzfristige Zählungen der Auslastungen insb. in der Spitze zukünftig zu ermöglichen,

-          Besetzungsgrade für interne Planungen und Projekte bereitzustellen und damit eine wesentliche Grundlage für die Digitalisierung und Beauskunftungsplattformen zu generieren,

-          hlungen für Projektpartner und die wissenschaftliche Nutzung zu erhalten,

-          Basisdaten für mögliche Förderprojekte zu erhalten,

-          und valide Entscheidungshilfen für wesentliche Änderungen vorzubereiten.

 

Die Fördermittel des Landkreises sind an die Nutzungsdauer gekoppelt. Angelehnt an die Nutzungsdauer von Linienbussen von 6 Jahren [AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig "Personen- und Güterbeförderung (im Straßen- und Schienenverkehr)] wird von einer gleichlangen Nutzungsdauer der AFZS ausgegangen. Sofern innerhalb der nächsten 6 Jahre nach Förderung ein anderer Betreiber die Linienkonzessionen der KVG ganz oder teilweise übernimmt, ist die Förderung dem Landkreis neburg zu erstatten. Der zu erstattende Fördermittelanteil ergibt sich aus der Anzahl der Haushaltsjahre ab 2023 (maximal bis einschließlich 2028) und dem zum Förderzeitpunkt vorhandenem Verhältnis zwischen Linienbussen, welche mit einem AFZS ausgestattet werden (30) und der Gesamtzahl aller im Landkreis Lüneburg durch die KVG eingesetzten Linienbusse (150). Die Busse werden nach Teilnetzen eingesetzt.

 

Über die Nutzung der Daten wird eine Vereinbarung zwischen Fördermittelgeber und Fördermittelnehmer abgeschlossen. Ziel ist, dass der Landkreis Lüneburg Zugriff auf die Daten erhält. Die Daten werden zusammen mit der KVG methodisch aussagefähig aufbereitet.

 

Der Landkreis nutzt für die Finanzierung Regionalisierungsmittel nach § 7b NNVG. Bislang sind die Regionalisierungsmittel in den Ausbau des Rufbusnetzes geflossen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

200.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: ---

 

 

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