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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/328  

Betreff: Jahresabschluss 2021 der GfA Lüneburg gkAöR
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mentz, Ulrich
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Mentz, Ulrich
Produkte:29.1. 612-000 Sonstige allgemeine Finanzierungen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
16.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
05.12.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - GfA Bilanz 2021  
Anlage 2 - GfA Gewinn- und Verlustrechnung 2021  
Anlage 3 - GfA Lagebericht 2021  

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

Bilanz zum 31.12.2021

Gewinn- und Verlustrechnung 2021

Lagebericht 2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - GfA Bilanz 2021 (288 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - GfA Gewinn- und Verlustrechnung 2021 (299 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - GfA Lagebericht 2021 (2619 KB)      

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der GfA Lüneburg gkAöR durch den Verwaltungsrat wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Gewinn- und Verlustrechnung der GfA Lüneburg gkAöR für das Geschäftsjahr 2021 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 2.359.318,13 € aus. Dieser Jahresüberschuss hat das Vorjahresergebnis aus 2020 in Höhe von 927.444 € deutlich übertroffen. Das Jahresergebnis teilt sich in einen Jahresüberschuss aus dem Teilhaushalt Betrieb gewerblicher Art in Höhe von 2.012.766,40 € und in einem Jahresüberschuss aus dem Teilhaushalt Hoheitsbereich  in Höhe von 346.551,73 € auf. Das positive Ergebnis beim Betrieb gewerblicher Art ist auf Umsatzsteigerungen durch erhöhte Mengenabgabe bei den mineralischen Baurestmassen zurückzuführen. Zum positiven Ergebnis im Hoheitsbereich haben im Wesentlichen die hohen Verwertungserlöse für Altpapier und die Gebührenerhöhungen zum 01.01.2021 in den Entsorgungsgebieten Landkreis und Hansestadt Lüneburg beigetragen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH, Bremen, hat den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie die Buchführung geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Bericht des Abschlussprüfers wurde dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg zur Kenntnisnahme und Auswertung vorgelegt. Ergänzende Bemerkungen wurden vom Rechnungsprüfungsamt gemäß Feststellungsvermerk vom 27.05.2022 nicht getroffen.

 

Der Verwaltungsrat der GfA Lüneburg gkAöR hat in der Sitzung am 30.08.2022 den Jahresüberschuss 2021, bestehend aus der Bilanz per 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 46.435.080,61 € und der Gewinn- und Verlustrechnung 2021 sowie dem Anhang, festgestellt.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 der Unternehmenssatzung der GfA Lüneburg gkAöR bedarf die Entscheidung der Zustimmung des Kreistages. Dieser hat seine Entscheidungsbefugnis mit Beschluss vom 07.05.2012 auf den Kreisausschuss übertragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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