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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/338  

Betreff: Anfrage der Gruppe DIE LINKE/Die PARTEI vom 07.10.2022 zum Thema "Schülerbeförderungssatzung 2023"
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Gruppe DIE LINKE / DIE PARTEI
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Bolz, Judith
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität
10.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität zurückgezogen     

Anlage/n
Sachverhalt
Anlagen:
Anfrage_Schülerbeförderung-signed.pdf  

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anfrage_Schülerbeförderung-signed.pdf (194 KB)      

 

 

 

 

Sachlage:

 

Anfrage der Grupee DIE LINKE/Die PARTEI vom 07.10.2022:

 

Der neuen Satzung der Schülerbeförderung zufolge, sollen nach §1 Abs.2 Schulgartenkinder und Schüler:innen im Primärbereich der Klassen 1-4, deren Schulweg eine Länge von 2 km unterschreitet, weiterhin von der kostenlosen Beförderung ausgeschlossen bleiben.

Dazu bitten wir zum nächsten Ausschuss für Mobilität am 10.11.2022 um Beantwortung folgender Fragen:

Wieviel Schulgartenkinder und Schüler:innen wohnen innerhalb dieses Bereiches und wären davon betroffen? Bitte nach Gemeinden aufgeschlüsselt.

Wieviel Fahrzeuge müssten durch einen Wegfall der 2 km Regelung zusätzlich eingesetzt werden?

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 14.10.2022:

 

Die Verwaltung kann die gewünschten Daten nicht auf einfache Art und Weise ermitteln und ist gegenwärtig mit prioritäreren Aufgaben betraut. Hier bitten wir umm Ihr Verständnis. Eine fundierte Ermittlung ist ohne in eine aufwändige Datenermittlung einzutreten, für die wir keine freien Kapazitäten haben, leider nicht möglich.

 

Es besteht das Problem, dass wir nicht über alle notwendigen Daten verfügen, um die Anfrage zu beantworten. In TerraSchüler haben wir nur die SchülerInnen (SuS) erfasst, die einen Antrag auf eine Schülerzeitkarte gestellt haben. Die Schulkindergarten- und Grundschulkinder, die bisher keinen Antrag gestellt haben, können wir so also nicht ermitteln - und das wären wahrscheinlich die meisten derjenigen, die bisher keinen Anspruch auf eine Schülerfahrkarte haben, weil sie unterhalb der Zweikilometergrenze wohnen. Wir müssten uns also von den jeweiligen Schulträgern (Samt- und Einheitsgemeinden sowie Privatschulen) vollständige Schülerdaten von allen Grundschulen kommen lassen, das sind vierzig Schulen mit Primarbereich im Landkreis. Für alle SuS, die wir noch nicht in TerraSchüler (dem Datenbankprogramm der Schülerbeförderung) haben, müssten wir sodann eine Datenbank in TerraSchüler anlegen, die Schulweglänge bestimmen und im letzten Schritt diejenigen herausfiltern, die unter der Zweikilometergrenze wohnen und sie nach Gemeinden sortieren.

 

r den zweiten Teil der Anfrage, wie viele Fahrzeuge zusätzlich eingesetzt werden müssten, wenn alle diese SuS anspruchsberechtigt wären, weil die Zweikilometergrenze wegfällt, müsste wohl ein Verkehrsmodell gebaut werden. Dies können wir als Fachdienst mit den uns in der Kürze der Zeit zur Verfügung stehenden Mittel nicht. Letztlich wären alle Haltestellen und Busverbindungen zu betrachten und dort jeweils der Mehrbedarf abzuschätzen. Zzgl. der Verbindungen, die neu eingerichtet werden müssten, um die SuS aus dem Zweikilometerumkreis zur jeweiligen Schule zu befördern
 

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