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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2005/280  

Betreff: Raumprogramm für das Gymnasium Bleckede, Sek. I und II
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wieske, MichaelAktenzeichen:5520.11.21
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Beratungsfolge:
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
13.12.2005 
Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
16.01.2006    Kreisausschuss      
Kreistag
20.02.2006 
Kreistag geändert beschlossen   
Kreisausschuss
27.03.2006    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Bleckede SZ inkl. Gym PDF-Dokument
Bleckede für Vorlage 24.11.05 PDF-Dokument
Bleckede Sek I und II 14.03.06 PDF-Dokument

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bleckede SZ inkl. Gym (127 KB) PDF-Dokument (86 KB)    
Anlage 2 2 Bleckede für Vorlage 24.11.05 (30 KB) PDF-Dokument (14 KB)    
Anlage 3 3 Bleckede Sek I und II 14.03.06 (30 KB) PDF-Dokument (14 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgelegte Raumbedarfsplanung für ein Gymnasium in Bleckede mit der Landesschulbehörde abzustimmen und das Benehmen gemäß § 106 NSchG herzustellen.

Darüber hinaus entwickelt die Verwaltung auf Grundlage dieser Raumbedarfsplanung die konkrete Bauplanung zur Erweiterung des Schulzentrums Bleckede um einen gymnasialen Trakt.

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 23.03.2006:

Auf Grundlage der aktualisierten Raumplanung für das Gymnasium Bleckede stellt die Verwaltung gemäß § 106 NSchG das Benehmen mit der Landesschulbehörde her.

Sie entwickelt aus dieser aktualisierten Raumplanung unter Beteiligung des Bauausschusses die konkrete Bauplanung für das Gymnasium Bleckede.

Sachlage:

Sachlage:

Neben dem Beschluss zur Errichtung eines eigenständigen Gymnasiums in Bleckede zum 01.08.2006 hat der Kreistag in seiner Sitzung am 12.09.2005 die Verwaltung beauftragt, den Raumbedarf des Gymnasiums für die nächsten Jahre sowie die Finanzierung über die Kreisschulbaukasse dem Kreistag zur Entscheidung vorzulegen.

 

Die beiden Anlagen zu dieser Vorlage beinhalten das Raumprogramm für das Gymnasium Bleckede, aufgeteilt in den Sek. I- und Sek. II- Bereich.

 

Nach intensiven Gesprächen mit den Schulleitungen im Schulzentrum Bleckede werden dort mindestens drei allgemeine Unterrichtsräume ständig vom Gymnasium genutzt werden können. Daher wird der Bedarf an allgemeinen Unterrichtsräumen für den Sek. I- Bereich bei 18 liegen, wobei 3 innerhalb des vorhandenen Schulzentrums zur Verfügung gestellt werden.

 

Fest steht, dass der Unterricht mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 in drei allgemeinen Unterrichtsräumen innerhalb des Schulzentrums beginnen wird. Die vorhandenen Fachunterrichtsräume können und werden zu Beginn ebenfalls mitgenutzt.

Die in der Raumbedarfsplanung aufgeführten Unterrichtsräume müssen, bis auf die drei AUR im Bestand, neu gebaut werden. Dies gilt natürlich um so mehr für den ebenfalls dargestellten Raumbedarf der Sekundarstufe II.

 

Anzahl und Größe der aufgeführten Unterrichtsräume richtet sich nach der geplanten Dreizügigkeit des Gymnasiums sowie den Angaben der Schulbauhandreichungen.

 

Aus dieser Raumbedarfsplanung, für die noch das Benehmen mit der Landesschulbehörde herzustellen ist, wird sich die eigentliche Bauplanung für die Erweiterung des vorhandenen Schulzentrums um den gymnasialen Trakt entwickeln. Diese Bauplanung läuft unter Federführung des Fachdienstes 35 (Gebäudewirtschaft).

 

Für das Haushaltsjahr 2006 sind für die Errichtung eines Gymnasiums in Bleckede 3 Mio. Euro, finanziert aus der Kreisschulbaukasse, eingestellt. Damit ist sichergestellt, dass anfallende Planungskosten bis hin zu ersten baulichen Erweiterungsmaßnahmen in 2006 finanziert werden können. Darüber hinaus ist eine Verpflichtungsermächtigung, noch einmal in Höhe von 3 Mio. Euro, für das Haushaltsjahr 2007 vorgesehen.

 

Ergänzende Sachlage vom 23.03.2006:

Die Fachdienste 55 und 35 der Kreisverwaltung haben, gemeinsam mit der Planungsgruppe, die Raumplanung für das Gymnasium Bleckede überarbeitet. Die aktuelle Fassung vom 14.03.2006 ist dieser Vorlage beigefügt.

Dieser Raumbedarf für das Gymnasium Bleckede, Sek. I und II, beinhaltet alle nach einschlägigen Bestimmungen notwendigen Räume für ein dreizügiges Gymnasium einschließlich Oberstufe.

In Übereinstimmung mit den augenblicklich zur Entscheidung stehenden neuen Bau- und Ausstattungsstandards für kreiseigene Schulen sollen die allgemeinen Unterrichtsräume für den Sek. I-Bereich eine Nutzfläche von 64 m² haben, um so auch Klassen mit einer Stärke von 32 Schülerinnen/Schülern ausreichend Platz zu bieten.

 

Auf Vorschlag vom Leiter der Planungsgruppe, Herrn Hultsch, sind jetzt insgesamt drei Computerräume (2 für Sek. I, 1 für Sek. II) eingeplant, da Informatik aus seiner Sicht durchaus einen Schwerpunkt dieses Gymnasiums bilden könnte. Zwei Computerräume werden nach den einschlägigen Unterrichtsrichtlinien auf jeden Fall schon für den Sek. I-Bereich benötigt.

 

Bei den naturwissenschaftlichen Fachunterrichtsräumen sind jetzt die für ein dreizügiges Gymnasium benötigten 3 Räume für die Sek. I sowie 2 weitere Räume für die Sek. II dargestellt.

Im Gemeinschafts- und Freizeitbereich wird auf Vorschlag der Planungsgruppe bereits für den Sek. I-Bereich ein an der künftigen Gesamtschülerzahl ausgerichteter Mehrzweckraum eingeplant. Ebenso verhält es sich mit dem Schulhof.

 

Nach Informationen der Landesschulbehörde werden am Gymnasium Bleckede zukünftig rd. 40 Lehrerinnen/Lehrer unterrichten. Hiervon ausgehend ist der Vorschlag der Planungsgruppe und der Verwaltung, das Lehrerzimmer in ausreichender Größe einzuplanen, also wie jetzt dargestellt mit rd. 100 m² einschließlich der vorgesehenen und auch notwendigen Möblierung mit Einbauschränken sowie einer Teeküche.

 

Aus diesem Raumplan heraus wird der Fachdienst Gebäudewirtschaft den Bauplan entwickeln. Hierbei wird beachtet, dass Fachunterrichtsräume des vorhandenen Schulzentrums im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten durch das Gymnasium mitgenutzt werden. So kann z. B. der für den Sek. I dargestellte Kunstraum zu einem späteren Zeitpunkt hergestellt werden, da im Zuge von Umbaumaßnahmen im vorhandenen Gebäude ein zusätzlicher Kunstraum entstehen wird.

 

Insgesamt werden dem Gymnasium Bleckede die im beiliegenden Programm dargestellten Räume im vorhandenen Schulzentrum und/oder in einem Neubau, zur Verfügung gestellt.

 

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