Vorlage - 2005/280
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Anlage/n:
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1 | Bleckede SZ inkl. Gym (127 KB) | ![]() |
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2 | Bleckede für Vorlage 24.11.05 (30 KB) | ![]() |
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3 | Bleckede Sek I und II 14.03.06 (30 KB) | ![]() |
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgelegte
Raumbedarfsplanung für ein Gymnasium in Bleckede mit der Landesschulbehörde
abzustimmen und das Benehmen gemäß § 106 NSchG herzustellen.
Darüber hinaus entwickelt die Verwaltung auf Grundlage dieser
Raumbedarfsplanung die konkrete Bauplanung zur Erweiterung des Schulzentrums
Bleckede um einen gymnasialen Trakt.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 23.03.2006:
Auf Grundlage der aktualisierten Raumplanung für das Gymnasium
Bleckede stellt die Verwaltung gemäß § 106 NSchG das Benehmen mit der
Landesschulbehörde her.
Sie entwickelt aus dieser aktualisierten Raumplanung unter
Beteiligung des Bauausschusses die konkrete Bauplanung für das Gymnasium
Bleckede.
Sachlage:
Neben dem Beschluss zur Errichtung eines eigenständigen
Gymnasiums in Bleckede zum 01.08.2006 hat der Kreistag in seiner Sitzung am
12.09.2005 die Verwaltung beauftragt, den Raumbedarf des Gymnasiums für die
nächsten Jahre sowie die Finanzierung über die Kreisschulbaukasse dem Kreistag
zur Entscheidung vorzulegen.
Die beiden Anlagen zu dieser Vorlage beinhalten das
Raumprogramm für das Gymnasium Bleckede, aufgeteilt in den Sek. I- und Sek. II-
Bereich.
Nach intensiven Gesprächen mit den Schulleitungen im
Schulzentrum Bleckede werden dort mindestens drei allgemeine Unterrichtsräume
ständig vom Gymnasium genutzt werden können. Daher wird der Bedarf an
allgemeinen Unterrichtsräumen für den Sek. I- Bereich bei 18 liegen, wobei 3
innerhalb des vorhandenen Schulzentrums zur Verfügung gestellt werden.
Fest steht, dass der Unterricht mit Beginn des Schuljahres
2006/2007 in drei allgemeinen Unterrichtsräumen innerhalb des Schulzentrums
beginnen wird. Die vorhandenen Fachunterrichtsräume können und werden zu Beginn
ebenfalls mitgenutzt.
Die in der Raumbedarfsplanung aufgeführten Unterrichtsräume müssen,
bis auf die drei AUR im Bestand, neu gebaut werden. Dies gilt natürlich um so
mehr für den ebenfalls dargestellten Raumbedarf der Sekundarstufe II.
Anzahl und Größe der aufgeführten Unterrichtsräume richtet sich
nach der geplanten Dreizügigkeit des Gymnasiums sowie den Angaben der
Schulbauhandreichungen.
Aus dieser Raumbedarfsplanung, für die noch das Benehmen mit
der Landesschulbehörde herzustellen ist, wird sich die eigentliche Bauplanung
für die Erweiterung des vorhandenen Schulzentrums um den gymnasialen Trakt
entwickeln. Diese Bauplanung läuft unter Federführung des Fachdienstes 35
(Gebäudewirtschaft).
Für das Haushaltsjahr 2006 sind für die Errichtung eines
Gymnasiums in Bleckede 3 Mio. Euro, finanziert aus der Kreisschulbaukasse,
eingestellt. Damit ist sichergestellt, dass anfallende Planungskosten bis hin
zu ersten baulichen Erweiterungsmaßnahmen in 2006 finanziert werden können.
Darüber hinaus ist eine Verpflichtungsermächtigung, noch einmal in Höhe von 3
Mio. Euro, für das Haushaltsjahr 2007 vorgesehen.
Ergänzende Sachlage vom 23.03.2006:
Die Fachdienste 55 und 35 der Kreisverwaltung haben, gemeinsam
mit der Planungsgruppe, die Raumplanung für das Gymnasium Bleckede
überarbeitet. Die aktuelle Fassung vom 14.03.2006 ist dieser Vorlage beigefügt.
Dieser Raumbedarf für das Gymnasium Bleckede, Sek. I und II,
beinhaltet alle nach einschlägigen Bestimmungen notwendigen Räume für ein
dreizügiges Gymnasium einschließlich Oberstufe.
In Übereinstimmung mit den augenblicklich zur Entscheidung
stehenden neuen Bau- und Ausstattungsstandards für kreiseigene Schulen sollen
die allgemeinen Unterrichtsräume für den Sek. I-Bereich eine Nutzfläche von 64
m² haben, um so auch Klassen mit einer Stärke von 32 Schülerinnen/Schülern
ausreichend Platz zu bieten.
Auf Vorschlag vom Leiter der Planungsgruppe, Herrn Hultsch,
sind jetzt insgesamt drei Computerräume (2 für Sek. I, 1 für Sek. II)
eingeplant, da Informatik aus seiner Sicht durchaus einen Schwerpunkt dieses
Gymnasiums bilden könnte. Zwei Computerräume werden nach den einschlägigen
Unterrichtsrichtlinien auf jeden Fall schon für den Sek. I-Bereich benötigt.
Bei den naturwissenschaftlichen Fachunterrichtsräumen sind
jetzt die für ein dreizügiges Gymnasium benötigten 3 Räume für die Sek. I sowie
2 weitere Räume für die Sek. II dargestellt.
Im Gemeinschafts- und Freizeitbereich wird auf Vorschlag der
Planungsgruppe bereits für den Sek. I-Bereich ein an der künftigen
Gesamtschülerzahl ausgerichteter Mehrzweckraum eingeplant. Ebenso verhält es
sich mit dem Schulhof.
Nach Informationen der Landesschulbehörde werden am Gymnasium
Bleckede zukünftig rd. 40 Lehrerinnen/Lehrer unterrichten. Hiervon ausgehend
ist der Vorschlag der Planungsgruppe und der Verwaltung, das Lehrerzimmer in
ausreichender Größe einzuplanen, also wie jetzt dargestellt mit rd. 100 m²
einschließlich der vorgesehenen und auch notwendigen Möblierung mit
Einbauschränken sowie einer Teeküche.
Aus diesem Raumplan heraus wird der Fachdienst
Gebäudewirtschaft den Bauplan entwickeln. Hierbei wird beachtet, dass
Fachunterrichtsräume des vorhandenen Schulzentrums im Rahmen der vorhandenen
Kapazitäten durch das Gymnasium mitgenutzt werden. So kann z. B. der für den
Sek. I dargestellte Kunstraum zu einem späteren Zeitpunkt hergestellt werden,
da im Zuge von Umbaumaßnahmen im vorhandenen Gebäude ein zusätzlicher Kunstraum
entstehen wird.
Insgesamt werden dem Gymnasium Bleckede die im beiliegenden
Programm dargestellten Räume im vorhandenen Schulzentrum und/oder in einem
Neubau, zur Verfügung gestellt.