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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/341  

Betreff: Sicherung des Betriebes des Archezentrums Amt Neuhaus als Informationshaus des Biosphärenreservates Niedersächsische Elbtalaue
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Nette, Dorte
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Bearbeiter/-in: Nette, Dorte
Produkte:25. 02 Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung/ Klimaschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
21.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Touristik ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
05.12.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
211217 Antrag Gemeinde Amt Neuhaus  

 

 

 

 

Anlage/n: Antrag der Gemeinde Amt Neuhaus vom 15.12.2021

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 211217 Antrag Gemeinde Amt Neuhaus (2399 KB)      

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg setzt die Zusammenarbeit mit der Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue und der Gemeinde Amt Neuhaus hinsichtlich des Betriebes des Biosphäreninformationshauses (Archezentrum) für fünf weitere Jahre fort und leistet einen jährlichen Finanzierungsanteil in Höhe von

35.000 EUR. Dieser Finanzierungsanteil wird aus dem (investiven) Strukturentwicklungsfonds -Sparte Natur und Tierschutz- geleistet.

Dieses gilt unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes.

 

 

 

 

 

Sachlage:

Auf die Vorlage 2016/188 wird verwiesen. Mit dieser Vorlage wurde die Beteiligung des Landkreises Lüneburg für die Haushaltsjahre 2017- 2021 zugestimmt.

Weitere Details können dem in der Anlage beigefügten Antrag der Gemeinde Amt Neuhaus entnommen werden.

Die Abwicklung des Kreisanteiles erfolgt, wie in den vergangenen Jahren, aus dem (investiven) Strukturentwicklungsfonds (Sparte „Natur- und Tierschutz“).

 

Herr Gehrke, Bürgermeister der Gemeinde Amt Neuhaus, und Herr Belz, Leiter des Archezentrums, stehen dem Ausschuss für Fragen zur Verfügung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

35.000 €/ Jahr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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