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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/342  

Betreff: Umsetzung des Programmes "Innovation+" (vormals "Produktion+") zur KMU- Förderung - Beleihung der Wirtschaftsfördergesellschaft mbH für Stadt und Landkreis Lüneburg
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Nette, Dorte
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Bearbeiter/-in: Nette, Dorte
Produkte:25. 02 Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung/ Klimaschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
21.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Touristik ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
05.12.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Beleihungsvertrag W.LG  

 

 

Anlage/n: Beleihungsvertrag

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beleihungsvertrag W.LG (71 KB)      

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Beleihung der Wirtschaftsfördergesellschaft mbH für Stadt und Landkreis Lüneburg (W.LG) in Form

eines öffentlich- rechtlichen Vertrages für die weitere Umsetzung des Programmes „Innovation+“ (vormals „Produktion+“) zur KMU- Förderung für den Zeitraum 2023- 2027 wird zugestimmt.

Dabei wird dem vorgelegten Vertragstext in Form und Inhalt zugestimmt.

 

 

 

Sachlage:

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 02.05.2022 beschlossen, dass für die Umsetzung des

Programmes „Innovation+“ (vormals „Produktion+“) zur KMU- Förderung im Zeitraum 2023- 2027 jährlich 8.500 EUR an Kreismitteln zur Kofinanzierung zur Verfügung gestellt werden (Vorlage 2022/064).

Die Einheits- und Samtgemeinden haben bereits ihre Bereitschaft erklärt, die zweite Hälfte der kommunalen

Kofinanzierung zu leisten. Die noch ausstehenden Zustimmungserklärungen werden in Kürze erwartet.

Es ist erneut erforderlich, mit der W.LG für die Umsetzung dieses Programmes einen Beleihungsvertrag zu schließen. Die W.LG wird beispielsweise auch bei der Umsetzung dieses Programmes Bewilligungs- oder Rückforderungsbescheide und damit Verwaltungsakte erlassen, die hoheitlich nur von einer Behörde erstellt werden kann.

Die einzelnen Aufgaben und Verpflichtungen der W.LG sind dem beigefügten Vertragsentwurf zu

entnehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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