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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/350  

Betreff: Antrag der Gruppe DIE LINKE/Die PARTEI vom 17.10.2022 zum Thema "Rettungsdienstbedarfplan im Landkreis" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 24.10.2022)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an Fachausschüsse
Verantwortlich:Gruppe DIE LINKE / DIE PARTEI
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Bolz, Judith
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
08.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Antrag_Rettungsdienstbedarfplan-signed.pdf  

 

 

 

Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_Rettungsdienstbedarfplan-signed.pdf (195 KB)      

 

 

 

Wie unlängst einem Zeitungsbericht der LZ zu entnehmen war, sollen in Lüneburg einem Gutachten zufolge, nachts nur noch 2 statt 3 Rettungswagen stationiert werden. Demnach gehen die Meinungen zwischen Landkreis und Rettungspersonal auseinander. Um sich ein Bild über die Situation machen zu können, beantragt die Gruppe DIE LINKE/Die PARTEI, dass dem Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz u. Ordnungsangelegenheit das

 

- Gutachten zur Bedarfsplanung
- aktuelle Situation im Rettungswesen vorgestellt wird.


Der Einsatz von 3 Rettungsfahrzeugen wurde im Rahmen der 4. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfplanes in der Kreistagssitzung am 18.05.2020 (VO 2020/123) beschlossen.

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 24.10.2022:

Im Rahmen der 4. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes wurde die Krankentransportvorhaltung nach dem Einsatz eines Tragestuhlwagen einer Nachbetrachtung unterzogen. Bei der Auswertung der Daten zeichnete sich ab, dass die Einsatzzahlen sowohl im Bereich Krankentransport als auch beim Rettungswagentransport gestiegen waren. Es wurde daher im Mai 2022 ein erneutes ausführliches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten sah zunächst eine Erhöhung der KTW- Vorhaltung von 285 auf 452 Stunden sowie eine Erhöhung der RTW-Vorhaltung von 1460 auf 1524 Stunden vor.

 

Im Juni 2022 hatte der nach § 19 NRettDG beauftragte private Krankentransportanbieter Veritas innerhalb von nur zwei Wochen seinen Betrieb eingestellt. Der DRK-Kreisverband Lüneburg und der ASB-Kreisverband Lüneburg haben sehr kurzfristig die Übernahme dieser Transporte realisiert. In Abstimmung mit den Kostenträgern wurde aufgrund der Dringlichkeit die KTW-Vorhaltung zunächst in zwei Stufen angepasst. Zum 01.07.2022 erfolgte eine Erhöhung von 285 auf 409 Stunden, zum 01.10.2022 wurde die Vorhaltung auf 452 Stunden erhöht.

 

Die Anpassung der RTW-Vorhaltung soll zum 01.01.2023 erfolgen.  r den Bereich der Hansestadt Lüneburg sieht das Gutachten demnach den Einsatz von fünf statt bisher vier RTW vor. Gegenüber der 4. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes erhöhen sich die RTW-Vorhaltezeiten für Lüneburg von derzeit 564 Wochenstunden auf 608 Wochenstunden. Die RTW-Vorhaltungen an den einzelnen Standorten stützen sich auf die Einsatzdaten der Einsatzleitstelle, die dem Gutachten zugrunde liegen. Diese sind gegenüber der letzten Fortschreibung verändert, so dass der dritte RTW in Lüneburg, der bisher 24 Stunden im Dienst war, nur noch am Freitag und Samstag rund um die Uhr für den Einsatz geplant wird, während er an allen anderen Tagen um 23:00 Uhr außer Dienst geht. Die Hilfeleistungsfristen nach dem NRettDG werden dabei laut Gutachten eingehalten.

 

Durch die Betriebsaufgabe der Fa. Veritas wurde es notwendig, das Gutachten nochmals zu aktualisieren. Der Abschlussbericht wird vom Gutachter in der 46. Kalenderwoche übersandt. Bereits jetzt  ist ersichtlich, dass sich die KTW-Vorhaltung weiter erhöhen wird.  Auf Grundlage dieses Berichtes erfolgt die 5. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes, der in der Sitzung des Ausschusses für Feuer,-Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten am 15.12.2022 beschlossen werden soll. Der Gutachter wird an diesem Tag anwesend sein, um das Gutachten vorzustellen.


 

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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