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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/357  

Betreff: Haushaltsplan 2023/FD 51 - Förderung des Sports
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Christian Gebhardt
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Gebhardt, Christian
Produkte:15.12. 421-000 Förderung des Sports
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur
03.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Partnerschaft und Kultur zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Auszug HH-Entwurf - Förderung des Sports  

 

 

Anlage/n:

Auszug aus dem Haushaltsplan 2023 / Förderung des Sports

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug HH-Entwurf - Förderung des Sports (132 KB)      

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage Beschlussfassung nicht erforderlich.

 

 

 

Sachlage:

Im Produkt 421-000 Förderung des Sports stehen Haushaltsmittel für das Jahr 2023 im Rahmen der Allgemeinen Sportförderung in Höhe von 162.500,00 Euro zur Verfügung.

 

Davon sind 150.000,00 Euro zur Förderung der haupt- und ehrenamtlichen Übungsleiter/innen in den Sportvereinen vorgesehen. Diese Haushaltsmittel werden in vier Raten dem Kreissportbund Lüneburg zur Verfügung gestellt, der diese Mittel gemäß dem Aufteilungsschlüssel an die Vereine auszahlt.

 

Weitere 12.000,00 Euro werden dem Kreissportbund Lüneburg jährlich für die Jahre 2022 bis 2025 als Verwaltungspauschale zur Verfügung gestellt. Dies wurde im Sportausschuss am 29.06.2021 (Vorlage 2021/239) beschlossen und die Verwaltung beauftragt, entsprechende Haushaltsmittel über die Mittelanforderung einzusetzen.

 

Weiterhin 500,00 Euro zur Verfügung, die im Wesentlichen im Rahmen der Sportlerehrung verwendet werden.

 

Aufgrund der akutellen Haushaltsplanung kann zu investiven Sportfördermitteln aus dem Strukturentwicklungsfonds zurzeit keine Aussage getroffen werden.

 

Die Verwaltung wird zum Haushaltsplanentwurf in der Sitzung vortragen und steht zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

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