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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/358  

Betreff: Haushaltsplan 2023/Fachdienste 40,41 und 42
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Sachse, Sonja
Federführend:Ordnung Bearbeiter/-in: Harneit, Annette
Produkte:10.1. 121-100 Statistik
 10.2. 122-000 Allg. Ordnungsaufgaben, Melde- u. Personenstandswesen
 10.3. 122-300 Kraftfahrzeugwesen
 11.1. 122-200 Verkehrssicherheit
 12.1. 126-000 Abwehrender Brandschutz
 12.1.3. 127-000 Rettungsdienst
 12.1.4. 128-000 Katastrophenschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
08.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
2022-10-21Teilhaushalte40_41_42-  

 

 

 

 

 

 

Anlage:

Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-10-21Teilhaushalte40_41_42- (261 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Es wird auf den Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2023 sowie die Vorlage "Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023" des Finanzmanagements Bezug genommen.

 

In der Ausschusssitzung sollen die geplanten Investitionen sowie die Teilergebnispläne der Fachdienste 40,41 und 42 für das Jahr 2023 mit den einzelnen Produkten beraten werden.

 

Im Rahmen dieser Vorlage sollen die nachfolgenden investiven Maßnahmen für das Kalenderjahr 2023 vorab näher erläutert werden:

 

 

 

 

 

 

Veterinärwesen- Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen (Invest.Nr. 4000.10.01)

 

Im Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung werden Bolzenschussgeräte und elektrische Tötungsgeräte vorgehalten. Für diese Geräte ist eine Ersatzbeschaffung erforderlich. 

 

Bestuhlung Kooperative Leitstelle (Invest.Nr.4100.20.03)

 

Die Mitarbeitenden im Fachgebiet Kooperative Leitstelle verrichten ihren Wechselschichtdienst überwiegend im Sitzen.

Die "rund um die Uhr" belastete Bestuhlung an den jeweiligen Arbeitsplätzen bedarf einerseits einer besonderen Stabilität und Langlebigkeit, vielmehr noch sind aber Ergonomie und Sitzfreundlichkeit gesundheitsnotwendige Aspekte bei der Stuhlbeschaffung.

Vor diesem Hintergrund ist eine sog. 24/7-Bestuhlung erforderlich.

r drei von aktuell vier, ab 2. Halbjahr 2022 fünf Arbeitsplätzen in der Kooperativen Leitstelle sind 2021 neue 24/7-Stühle beschafft worden. Für die verbleibenden zwei Arbeitsplätze ist ebenfalls eine Nachbeschaffung notwendig.

 

Einsatzleitsoftware (Invest.Nr. 4100.23.01)

 

Das Fachgebiet Kooperative Leitstelle ist Kooperationspartner der Polizeidirektion Lüneburg und betreibt gemeinsam mit dieser auf vertraglicher Basis die Kooperative Leitstelle Lüneburg.

 

Seit 2016 wird unter Beteiligung weiterer kooperativer Leitstellen in Niedersachsen die Ersatzbeschaffung einer Einsatzleitsoftware vorangetrieben, da der jetzige Systemanbieter seine Dienstleistung einstellt.

 

Die Zentrale Polizeidirektion Hannover betreut das Projekt federführend, ein Systemanbieter wurde im ordentlichen Verfahren beauftragt und rollt seine Einsatzleitsoftware nunmehr über die beteiligten Leitstellen aus, beginnend in 2022 in der Großleitstelle Oldenburger Land.

 

Ab Mitte 2023 beginnt die Projektierung und der System-Rollout in der kooperativen Leitstelle Lüneburg. Einhergehend mit dem Projektfortschritt werden ab 2023 die ersten Kostenbeteiligungen fällig

 

 

 

Einrichtung Redundanz Kooperative Leitstelle (Invest.Nr. 4100.23.02)

 

Seit August 2015 betreibt der Landkreis Lüneburg in Kooperation mit der Polizeidirektion Lüneburg (PD LG) die Kooperative Leitstelle Lüneburg (KLL) im Behördenzentrum (BHZ) Auf der Hude.

 

In dieser Notrufleitstelle werden u.a. das Hilfeersuchen der Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Lüneburg über die Notrufnummer 112 entgegengenommen, die Einsatzkräfte und -mittel alarmiert und gelenkt. Auch die gesamte IT-Infrastruktur ist hier aufgebaut.

 

r die IT-Infrastruktur gibt es, genauso wie für die Arbeitsplätze in der KLL, derzeit keine Redundanz. Somit ist keine technische und auch keine räumliche Ausweichmöglichkeit vorhanden.

ssen die Mitarbeiter die KLL verlassen, weil z.B. ein Brand im Gebäude Anlass zur Evakuierung gibt, oder bedarf es einer Räumung wegen Bombenentschärfung im näheren Umkreis oder einer Bedrohungslage, so kann nirgends sonst im Landkreis ein Notruf über die 112 oder 19222 angenommen und Einsatzkräfte alarmiert werden.

 

Insofern ist es zwingend notwendig eine räumliche und technische Redundanz zu schaffen.

Als Erstmaßnahme erscheinen die leerstehenden Räumlichkeiten der Feuerwehr-Technischen-Zentrale (FTZ) ausreichend, zudem kann auf diese per sofort zugegriffen werden.

Die zusätzlich notwendige Hardware ist bedingt vorhanden. 2020/2021 erfolgte ein Hardware-Refresh in der KLL. Alle Hardwarekomponenten wurden erneuert, die abgebaute Technik ist zur Implementierung in die Redundanz vollständig einsetzbar.

 

Trotz dieser positiven Voraussetzungen bedarf es weiterer Mittel, um eine Redundanzleitstelle einzurichten und betriebsbereit zu machen. So müssen spezielle Sicherheitsvorkehrungen der Räumlichkeiten vorgenommen werden, IT-Komponenten zur Alarmierung der Einsatzkräfte vorgehalten und weitere leitstellenspezifische Ausstattungen beschafft werden.

 

Funknetzausleuchtung Digitale Alarmierung (Invest.Nr. 4100.23.03)

 

Das analoge Alarmierungssystem, mit welchem Einsatzkräfte und mittel der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes alarmiert wurden, konnte 2011 / 2012 durch ein neues, modernes und zukunftsfähiges digitales Alarmierungssystem abgelöst werden.

Im Zuge dessen mussten an mehreren Standorten im Landkreis sog. Digitale Alarmumsetzer (sog. DAU, Anzahl gesamt. 28 Stück) aufgestellt werden, um im Landkreis ein flächendeckendes und stabiles Funkempfangsnetz zu gewährleisten.

Um im gesamten Kreisgebiet die zwingend notwendig flächendeckende Funknetzversorgung zu gewährleisten wurden im Rahmen des Projekts 2011 / 2012 die DAU-Standorte funktechnisch ausgemessen (vergleichbar im Mobilfunksektor).

Eine solche Funknetzausleuchtung ist nun erneut notwendig. Einige DAU-Standorte müssen versetzt werden, weil z.B. die Eigentümer der Gebäude, in denen die DAU montiert sind, diese aus ihrem Gebäudebestand entfernt haben möchten. Vielmehr noch sind bauliche Veränderungen der letzten Jahre oftmals Auslöser für Funkschwächen. So können neu entstandene Wohnhäuser und Industriebgebäude Funklöcher schaffen.

Insofern bedarf es einer Neuausrichtung der Digitalen Alarmierung und einer Neubestimmung der DAU-Standorte.

 

 

 

 

DAU-Hardware und Netzerneuerung (Invest.Nr.4100.23.04)

 

Das analoge Alarmierungssystem, mit welchem Einsatzkräfte und -mittel der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes alarmiert wurden, konnte 2011 / 2012 durch ein neues, modernes und zukunftsfähiges digitales Alarmierungssystem abgelöst werden.

Im Zuge dessen mussten an mehreren Standorten im Landkreis sog. Digitale Alarmumsetzer (DAU) aufgestellt werden, um im Landkreis ein flächendeckendes und stabiles Funkempfangsnetz zu gewährleisten.

 

Ein solcher DAU ist ein auf den 24-stündigen Dienstbetrieb ausgelegter Industrie-PC, der einem ständigen Betriebscontrolling unterliegt und jährlich gewartet wird.

 

Nach nunmehr 10 Jahren Dauerbetrieb und den ersten temporären Funktionsstörungen und -ausfällen, sowie einem kürzlich verzeichneten Totalausfall mit zeitdringlicher und kostenintensiver Ersatzbeschaffung ist eine Erneuerung der Hardware in der gesamten Infrastruktur der Digitalen Alarmierung zwingend notwendig.

 

Bei 28 im Landkreis Lüneburg aufgestellten Digitalen Alarmumsetzern und einem Hardwarerefresh beginnend in 2023 mit fünf DAU pro Jahr, wird der Abschluss der Netzerneuerung nach fünf Jahren erreicht, sodass der letzte DAU seit Erstinbetriebnahme nach 15 Jahren Dauerbetrieb ersetzt werden kann.

 

Ersatzbeschaffung Intensivtrage für den Rettungsdienst (nachträgliche Anmeldung)

 

Eine Intensivtrage dient dem Transport und der Verlegung von Intensivpatienten und ist für den Rettungsdienst zwingend vorzuhalten.

 

Die derzeit im Rettungsdienst eingesetzte Intensivtrage wurde vom Klinikum Lüneburg beschafft und über das jährlich zu verhandelnde Budget des Klinikums mit den Kostenträgern (Krankenkassen) abgerechnet. Die Intensivtrage ist mehr als zehn Jahre alt, bereits abgeschrieben und muss ersetzt werden.

 

Die Beschaffung erfolgt jetzt über den Landkreis Lüneburg als Träger des Rettungsdienstes. Die Kosten werden über das Trägerbudget mit den Kostenträgern über Abschreibungen refinanziert.

 

 

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