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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/365  

Betreff: Kooperationsvertrag zur "Premiumroute Lüneburg-Adendorf-Scharnebeck"
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Heilmann, Sebastian
Federführend:Mobilität Beteiligt:Verwaltungsleitung
Bearbeiter/-in: Schumann, Lisbeth  Recht und Kommunales
Produkte:12.1.2. Mobilität
 30.1. 547-000 ÖPNV/ Mobilität
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität
10.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
14.11.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
17.11.2022 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Entwurf Kooperationsvereinbarung Premiumroute  

 

 

 

Anlage/n:

 

Entwurf Kooperationsvereinbarung Premiumroute

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Kooperationsvereinbarung Premiumroute (36692 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt den vorgeschlagenen Vertrag zur Kooperation und Kostentragung für die Planung und Umsetzung der „Premiumroute Lüneburg-Adendorf-Scharnebeck“ mit den am Projekt beteiligten Kommunen abzuschließen. Entsprechende Mittel aus der Radverkehrsförderung in Höhe von bis zu 112.500  werden bereitgestellt.

 

 

 

 

Sachlage:

 

Der Landkreis Lüneburg hat ein landkreisweites Radverkehrskonzept (RVK) erarbeiten lassen. Die Maßnahme A2 „Premiumroute Lüneburg-Adendorf-Scharnebeck (Premiumroute) wird im RVK und von den Kommunen als prioritär bewertet.

 

Ein Kooperationsvertrag soll die Grundlage schaffen, um straßenbaulastträgerübergreifend eine zügige und einheitliche Planung und Umsetzung für die „Premiumroute Lüneburg-Adendorf-Scharnebeck“ zu erreichen. Durch eine gemeinsame Planung für die zum Teil sehr unterschiedlichen Streckenabschnitte sollen die Einheitlichkeit der Route sowie die Einwerbung von Fördermitteln für die spätere bauliche Umsetzung erreicht werden. Vertragspartner sind folgende an dem Projekt beteiligten Kommunen: Hansestadt Lüneburg, Gemeinde Adendorf, Gemeinde Scharnebeck und der Landkreis Lüneburg (siehe § 2). Der Landkreis Lüneburg (Fachdienst Mobilität) koordiniert das Gesamtprojekt und unterstützt die Kommunen in diesem Leuchtturmprojekt der Region.

 

Hinsichtlich Planung und Umsetzung der „Premiumroute Lüneburg-Adendorf-Scharnebeck“ sind im Kooperationsvertrag folgende Aspekte geregelt: der Vertragsgegenstand, die Projektorganisation, die Aufgabenverteilung, die Kostentragung, der Projektablauf, eine Umsetzungsverpflichtung und Ansprüche sowie die Vertragslaufzeit.

 

§ 1 beschreibt den Vertragsgegenstand in zwei Projektphasen: Projektphase 1 umfasst die Erstellung der Planungen für die „Premiumroute durch ein Fachplanungsbüro (Lph 1 bis 5 in Anlehnung an die HOAI). Die sich bereits vom SBU in Planung befindlichen Teilabschnitte der Premiumroute außerorts (K30, K53, K2 und Gabelung) werden in die Planungen integriert. In Projektphase 2 ist die Erarbeitung von Leistungsphase 6 bis 9 in Anlehnung an die HOAI sowie die Realisierung der Planung geregelt.

 

Die Aufgabenverteilung und der Projektablauf regeln sich nach § 3 und 4 wie folgt.

 

Die Beauftragung von Projektphase 1 erfolgt durch die Gemeinde Adendorf in Vertretung der Hansestadt Lüneburg, der Gemeinde Adendorf und der Gemeinde Scharnebeck. Der Kooperationsvertrag regelt, dass die Gemeinde Adendorf als Vorhabenträger von Projektphase 1 die Vergabe und Beauftragung der Planungen übernimmt, Fördermittel über die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ sowie die Förderrichtlinie Radverkehr des Landkreis Lüneburg beantragt und diese bei positiven Förderzusagen über ihren Haushalt abwickelt. Die Gemeinden Lüneburg, Adendorf und Scharnebeck stellen, gemäß ihrem Streckenanteil an der Premiumroute, ihren Eigenanteil für die Planungskosten in den Haushalt für 2023 ein. Die Planungskosten ergeben sich auf Basis einer ersten Kostenschätzung für die Gesamtroute und vorbehaltlich einer Förderung über die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ und über die Förderrichtlinie Radverkehr des Landkreis Lüneburg.

 

Die Umsetzung der Planungen (Projektphase 2) wird nach erfolgreicher Beendigung von Projektphase 1 durch jeden Kooperationspartner selbst vergeben und umgesetzt. Um Synergieeffekte und höhere Förderquoten zu nutzen wird ein abgestimmter oder gemeinsamer Förderantrag der Kooperationspartner angestrebt, ggf. auch für Teilabschnitte.

 

Um eine zügige Realisierung des Projektes sicherzustellen formuliert § 5 für den Fall einer positiv festgestellten Machbarkeit in Projektphase 1 eine Umsetzungsverpflichtung sowie sich daraus ergebende Ansprüche.

 

In § 6 sichert der Landkreis Lüneburg die Finanzierung über die Radverkehrsrichtlinie zu.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

112.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

X

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Bei Umsetzung der Planungen wird es voraussichtlich zu einem erhöhten Pendleraufkommen im Radverkehr und damit einer Reduktion von Autofahrten kommen.

 

 

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