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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/370  

Betreff: Anfrage der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 31.10.2022 zum Thema: "Katastrophenschutz im Landkreis Lüneburg im Falle eines Stromausfalls "blackout"" (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 08.11.2022)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Gruppe FDP/Die Unabhängigen
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Bolz, Judith
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreistag
17.11.2022 
Sitzung des Kreistages zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Sachverhalt

 

 

Anlage/n: Keine

 

 

Sachlage:

 

1. Erachtet die Kreiswaltung den Katastrophenschutzplan im Falle eines "blackout" für ausreichend? 

 

2. Ist die Einsatzleitstelle im Falle eines "blackout" ausreichend ausgestattet und wer übernimmt die Koordination mit den Gliedgemeinden des Landkreises? 

 

3. Wie lange kann der Betrieb des Klinikums Lüneburg ohne externe Stromversorgung aufrechterhalten werden? (Angabe in Tagen)

 

4. Wie lange können die Feuerwehren/ THW/ ASB/ Johanniter/ DRK im Landkreis Lüneburg im Falle eines "blackout" ihren Pflichtaufgaben nachkommen? 

 

5. Wie lange kann die Trinkwasserversorgung im Falle eines "blackout" im Landkreisneburg aufrechterhalten werden? 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 08.11.2022:

 

  1. Erachtet die Kreiswaltung den Katastrophenschutzplan im Falle eines "blackout" r ausreichend?

 

Der Katastrophenschutzplan bildet dieses Szenario nicht ab, in diesem Fall entsteht ein Sonderplan. Die erste Grundlagenbeschreibung (KatS-Leuchttürme) ist erfolgt, bedarf aber einer umfassenden weiteren Bearbeitung. Derzeit sind die Planungen für einen großflächigen, langanhaltenden Stromausfall nicht ausreichend.

 

  1. Ist die Einsatzleitstelle im Falle eines "blackout" ausreichend ausgestattet und wer übernimmt die Koordination mit den Gliedgemeinden des Landkreises?

 

Die Einsatzleitstelle ist im Gebäude der Polizeidirektion untergebracht, dieser Komplex ist notstromversorgt. Es sind ausreichend Digitalfunkmasten einspeisefähig, um den Digitalfunk mit den BOS sicherzustellen. Die Koordination mit den Kommunen würde im Falle eines Blackouts der Katastrophenschutzstab übernehmen.

 

  1. Wie lange kann der Betrieb des Klinikums Lüneburg ohne externe Stromversorgung aufrechterhalten werden? (Angabe in Tagen)

 

Mit den vorhandenen Kraftstoffreserven ist das Städtische Klinikum derzeit zwei Tage bei Stromausfall über Notstromaggregate betriebsfähig. Solange das Klinikum darüber hinaus mit Kraftstoff versorgt wird, kann der Betrieb weiterhin aufrechterhalten werden.

 

  1. Wie lange können die Feuerwehren/ THW/ ASB/ Johanniter/ DRK im Landkreis Lüneburg im Falle eines "blackout" ihren Pflichtaufgaben nachkommen?

 

Solange diese Organisationen über ausreichend Kraftstoff verfügen, werden sie ihren Aufgaben überwiegend nachkommen können.

 

  1. Wie lange kann die Trinkwasserversorgung im Falle eines "blackout" im Landkreis Lüneburg aufrechterhalten werden?

 

Die Wasserbeschaffungsverbände und die Abwassergesellschaft Lüneburg verfügen über Notstromaggregate. Solange auch hier eine Kraftstoffversorgung erfolgt, ist die Trinkwasserversorgung sichergestellt.

 

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