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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/382  

Betreff: Förderung des Vereins "Frauen helfen Frauen" e.V. im Haushaltsjahr 2023
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, Christian
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:14.15. 351-700 Sonstige soziale Angelegenheiten - örtlicher Träger - (FD 50)
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
22.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
19.12.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

Anlage/n: ---

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Verein „Frauen helfen Frauen e.V. wird zum Betrieb des Frauenhauses Lüneburg im Rahmen der  Landesrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, jährlich bis zum Ende der Laufzeit der Richtlinie in 2026 eine Förderung in Höhe von 100.946,20 € bewilligt.

 

 

 

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg unterstützt seit Jahrzehnten durch freiwillige Zuwendungen den Verein "Frauen helfen Frauen“ e.V. beim Betrieb des Frauenhauses. Mit der Förderung wird die Beratung, Unterbringung und Betreuung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kinder in Zufluchtsstätten unterstützt. Hierdurch leistet der Landkreis einen Beitrag zur Überwindung und Ächtung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch eine adäquate Unterstützung und Beratung.

 

Grundsätzlich erfolgt die Förderung des Landkreises entsprechend der Laufzeit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, des Landes. Zuletzt wurde die Förderung lediglich für das Jahr 2022 bewilligt, da davon ausgegangen wurde, dass zwischenzeitlich mit der Errichtung eines neuen Frauenschutzzentrums begonnen wurde und somit eine neue Betriebskostenberechnung erforderlich sei.

 

Zur Sicherung der beiderseitigen Finanzplanung sollte die Förderung des Frauenhauses Lüneburg in der bisherigen Höhe entsprechend der Laufzeit der aktuellen Richtlinie des Landes bis einschließlich 2026 verbindlich geregelt werden.

 

Bei Bestehen eines neuen Frauenhauses in einem neu errichteten Frauenschutzzentrum wäre die Förderung entsprechend anzupassen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

100.946,20 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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