Vorlage - 2022/383
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1 | 2022-383 Anlage Teilhaushalt 53 (81 KB) |
In Zusammenhang mit der Coronapandemie fallen die Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes weiter an. Für das Jahr 2023 rechnen wir mit Aufwendungen in Höhe von 120.000 EUR, die in vollem Umfang vom Land Niedersachsen erstattet werden. Die Einnahmen finden sich unter Position 7, die Ausgaben in Position 19.
Ob diese Prognose tatsächlich so eintreffen wird, ist fraglich. Die Corona-Zahlen sind weiter hoch, die Frist für einen Antrag beträgt zwei Jahre. Sollten höhere Ausgaben erforderlich sein, werden diese zu 100% vom Land erstattet.
In Position 7 sind auch die Kostenerstattungen für Personal im Rahmen des Paktes für den ÖGD sowie die Kostenerstattung für Personal im Rahmen der Umsetzung des BTHGs enthalten.
Die Einnahmen und Ausgaben für die Digitalisierung des Gesundheitsamtes, für das Fördergelder beantragt sind, sind im Produkt 111-602 Digitaliserung in den Jahren 2023 und 2024 veranschlagt (Seite 101/102 des Haushaltsplans).
Fragen zum Haushalt beantwortet die Verwaltung bei Bedarf.