Vorlage - 2022/394
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 Teilergebnisplan mit SK (14 KB) | ||||
2 | Anlage 2 BU Gesamtetat 2023 (10 KB) | ||||
3 | Anlage 3 Gesamtsanierungsbedarf 2023 (8 KB) | ||||
4 | Anlage 4 Sanierungsstrategie Schulen 2023 (8 KB) | ||||
5 | Anlage 5 Anmeldung Investitionen 2023 (13 KB) | ||||
6 | Anlage 6 Gesamtübersicht 2023 (12 KB) |
Sachlage:
Mit Beschlussvorlage 2022/326 des Finanzmanagements haben die Kreistagsabgeordneten den Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes und des Investitionsprogramms
des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2023 erhalten.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen werden die einzelnen Produkte mit den Haushaltsansätzen in den jeweils zuständigen Fachausschüssen vorgestellt. Im Ausschuss für Hochbau wird dies in der nächsten Sitzung, am 24.11.2022, der Fall sein.
Anschließend besteht noch die Möglichkeit, die Ansätze in den Fraktionen zu beraten und Anträge zum Haushalt einzubringen. Die Beratungsergebnisse können so noch in die Beschlussempfehlung des AFP für den Kreisausschuss und den Kreistag einfließen.
Der Teilhaushalt der Gebäudewirtschaft mit dem zugeordneten Produkt „Liegenschaftsverwaltung / Gebäudemanagement“ ist auf den Seiten 109 bis 113 des Haushaltsplanentwurfs abgebildet.
Aufgrund statistischer Vorgaben sind neben den Investitionen in die kreiseigenen Schulen, den Ansätzen im Schulbausanierungsprogramm und die aus der Kreisschulbaukasse finanzierten Schulbaumaßnahmen, auch die im Ergebnishaushalt veranschlagten Bauunterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen bei den jeweiligen Produkten der Schulen dargestellt. Gleiches
gilt für die Auflösungserträge aus Sonderposten und Abschreibungen.
Eine Übersicht der seitens der Gebäudewirtschaft umzusetzenden Investitionen findet sich auf den Seiten 28 bis 32 des Haushaltsplanentwurfs. Die betreffenden Investitionsnummern beginnen mit den Ziffern 3500…
Die Produktziele stehen direkt unter der Produktbeschreibung. Die vereinbarte Strategie zur nachhaltigen und Wert erhaltenden Sanierung und Unterhaltung der kreiseigenen Gebäude wird weiter fortgeführt. Von den dafür bereitgestellten Mitteln werden in 2023 mindestens 90 % für die Sanierung und Modernisierung der Schulen eingesetzt. Die Aufwendungen für die Bewirtschaftung der kreiseigenen Liegenschaften (Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Müll, Reinigung, Versicherung)
sind auf 43,64 Euro je m² Bruttogeschossfläche (BGF) erhöht worden. Einerseits musste das Reinigungsbudget aufgrund der deutlichen Erhöhung des Mindestlohns bzw. Tarifentgelts und steigender Materialkosten um rd. 10 % erhöht werden, andererseits war aufgrund der Energiekrise
und entsprechenden Preisentwicklung am Markt vorsorglich mit einer Verdreifachung des Strom- und Heizungsbudgets zu kalkulieren. Derzeit werden hierzu „Entlastungspakete“ und „Preisbremsen“ diskutiert. Ob und ggf. wie sich diese auch auf die Kommunen auswirken werden, ist noch ergebnisoffen. Hierzu wird in der Sitzung zum aktuellen Sachstand berichtet.
Der Ressourcenverbrauch für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der kreiseigenen Liegenschaften kann dem Produktergebnisplan der Gebäudewirtschaft entnommen werden. Zur besseren Orientierung ist der Teilergebnisplan der Gebäudewirtschaft als Anlage 1 noch einmal differenzierter mit den Sachkonten und entsprechenden Erläuterungen dargestellt. So lassen sich die Erträge und Aufwendungen leichter zuordnen.
Der Teilergebnisplan weist für das Haushaltsjahr 2023 im ordentliche Ergebnis einen Zuschussbedarf von 19.560.500 Euro aus. Gegenüber dem diesjährigen Ansatz (inklusive Kürzungen zum Nachtragshaushalt 2022) erhöht sich der Zuschussbedarf um 3.944.981 Euro bzw. 25,26 %.
Die Summe der ordentlichen Erträge verbessert sich um 644.200 Euro gegenüber dem Vorjahr. Hauptursache dafür sind die bisher noch eingeplanten Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen des Förderprogramms für RLT Anlagen, welches ggfls. bei einem politischen Beschluss über die Beendigung des Förderprogramms noch angepasst werden muss.
Bei den ordentlichen Aufwendungen ergibt sich eine Ergebnisverschlechterung um 4.589.181 Euro. Begründet wird dies durch steigende Strom-, Heizungs- und Reinigungsaufwendungen, die bisher noch eingeplanten Abschreibungen für die RLT Anlagen sowie eine Wiederanhebung des Bauunterhaltungsetats, der im laufenden Jahr im Zuge des Nachtragshaushalts um 1.000.000 €
gekürzt worden ist.
Der gemäß KGSt-Empfehlung ermittelte Bauunterhaltungsansatz (ohne Flüchtlingsunterkünfte) in Höhe von 1,2 % des Wiederbeschaffungszeitwerts wurde im Hinblick auf die angespannte Haushaltssituation seitens der Verwaltung bereits um weitere 200.000 Euro gekürzt. Auch eine Anpassung an die Entwicklung des Baupreisindexes und Aufstockung um die in diesem Jahr gekürzten 1.000.000 Euro ist aufgrund der angespannten Haushaltslage unterblieben.
Die Gesamthöhe des Bauunterhaltungsetats 2023 beläuft sich damit auf 4.769.000 Euro.
Für die Unterhaltung der Flüchtlingsunterkünfte in Dahlenburg, Melbeck und Sumte sind 400.500 Euro in den Haushalt eingestellt.
Der in den Sanierungslisten dokumentierte Sanierungsbedarf aller kreiseigenen Liegenschaften summiert sich aktuell auf rund 55,7 Mio. Euro.
Die Verteilung der Bauunterhaltungsmittel erfolgt gemäß der mit dem Ausschuss für Hochbau verabredeten und so vom Kreistag am 06.06.2005 beschlossenen Strategie zur nachhaltigen
und Wert erhaltenden Sanierung und Unterhaltung der kreiseigenen Gebäude.
Nach der derzeitigen Ansatzplanung werden 92 % der angemeldeten Mittel für die Sanierung der kreiseigenen Schulen eingesetzt. 17,53 % entfallen auf Maßnahmen der Dringlichkeitsstufen 4 und 5 (Substanz- und Funktionsverbesserungen sowie Modernisierungs- und Schönheitsmaßnahmen). Übersichten der Verteilung der Bauunterhaltungsmittel sind als Anlagen 2 bis 4 beigefügt.
Der Bewirtschaftungsetat erhöht sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund von Preissteigerungen von 28,20 Euro / m² zum Nachtragshaushalt 2022 um 15,44 Euro / m² auf 43,64 Euro / m² BGF.
Ein Schwerpunkt der Arbeit in der Gebäudewirtschaft wird auch im nächsten Jahr wieder die
2007 begonnene Umsetzung des Programms zur Sanierung der kreiseigenen Schulen darstellen. Fortgesetzt wird das Sanierungsprogramm in den Berufsbildenden Schulen. Die Sanierung des Hauptgebäudes der Berufsbildenden Schule I wird abgeschlossen, die Sanierung des Werkstatttrakts der Georg-Sonnin-Schule (BBS II) wird fortgeführt. Für die Berufsbildende Schule III sind der Rückbau der Hauswirtschaftsküche für die Schaffung von Gruppenräumen, die Erneuerung von Sanitäranlagen sowie die Sanierung der Elektroinstallation nach Sachverständigenüberprüfung vorgesehen. Begleitend zur Elektrosanierung werden vorbereitende Installationsarbeiten für den Digitalpakt ausgeführt. Umzusetzen sind weiter sich aus Brandschutzgutachten ergebende Auflagen für die BBS II und III sowie etwaige Handlungsbedarfe aus den Schadstoffuntersuchungen.
Insgesamt sind für 2023 im Schulbausanierungsprogramm folgende Maßnahmen eingeplant:
- Berufsbildende Schulen I-III; Fortsetzung Sanierungsprogramm 5.000.000 Euro
- SZ Oedeme; Sanierung Lehrschwimmbecken (Planung und Aufträge) 500.000 Euro
- SZ Oedeme; Fortsetzung Sporthallensanierung (Planung und Aufträge) 400.000 Euro
- IGS Embsen; Ausstattung Schulhof 210.000 Euro
- SZ Scharnebeck; Erneuerung, Umgestaltung Busbahnhof (Planung) 100.000 Euro
- SZ Scharnebeck; Fortführung Sanierung der Dreifeldhalle 1.000.000 Euro
Insgesamt 7.210.000 Euro
Zusätzlich zum Schulbausanierungsprogramm kommen in den Schulen noch folgende investive Maßnahmen, die aus der Kreisschulbaukasse (KSBK) finanziert werden sollen:
- Schulen allgemein; zentraler Ansatz zur Umsetzung der Inklusion 500.000 Euro
- Förderschule am Knieberg; Schulerweiterung (Planung) 200.000 Euro
- Oberschule Dahlenburg; Erweiterung NTW, Werken/Technik (Planung) 100.000 Euro
- IGS Embsen; Wiederaufbau, Umbau, Erweiterung nach Brandschaden 2.567.000 Euro
- BBS I, II, III; Einrichtung, Ausstattung Sanierungsbereiche 100.000 Euro
- BBS II; Schaffung von 3 Unterrichtsräumen 400.000 Euro
- BBS III; Umbau, Neuausstattung Multifunktionsräume (NTW) 100.000 Euro
Insgesamt 3.967.000 Euro
Als sonstige Investitionen sind 40.000 Euro für den Erwerb beweglicher Vermögensgegenstände, 10.000 Euro für die Ersatzbeschaffung bei Schadensfällen, 150.000 Euro für den Einbau von Büroräumen, 50.000 Euro für den Ausbau der Ladeinfrastruktur, 680.000 Euro für den Austausch des Notstromaggregats und Hausanschlusses, 35.000 Euro für eine Fahrradabstellanlage mit Lastenradabsicherung, 1.000.000 Euro für die Errichtung der Arena und 3.900.000 Euro für den Neubau / Erweiterung / Erwerb von Flüchtlingsunterkünften in den Haushaltsplanentwurf eingestellt. Dem Ansatz für die Ersatzbeschaffung bei Schadensfällen stehen entsprechende Einnahmeerwartungen aus Versicherungsleistungen und Schadenersatzansprüchen gegenüber.
Eine Zusammenstellung aller Mittelanmeldungen im Investitionshaushalt 2023, aufgeschlüsselt nach KSBK-Maßnahmen, Schulbausanierungsprogramm sowie sonstigen Investitionen, findet sich in Anlage 5.
In der Anlage 6 sind alle in 2023 geplanten Baumaßnahmen und ihre Finanzierung noch einmal zusammengefasst dargestellt. Insgesamt beläuft sich das von der Verwaltung umzusetzende Bauvolumen nach den bereits vorgenommenen Kürzungen im nächsten Jahr auf 22.401.700 Euro. Davon entfallen 15.472.700 Euro auf die kreiseigenen Schulen.
Für die zum Stellenplan 2022 bewilligten neuen Stellen konnten zwei Ingenieurstellen und eine Technikerstelle bislang nicht besetzt werden. In den bisherigen Ausschreibungsrunden hat sich bestätigt, dass sich die Suche nach qualifiziertem Personal in diesem Bereich ausgesprochen schwierig gestaltet. Auf der anderen Seite sind weitere Ansatzkürzungen kaum darstellbar, da es sich überwiegend um die Fortführung bereits begonnener bzw. dringend gebotener Maßnahmen handelt. Hierauf wird in der Sitzung noch vertiefend eingegangen.
Die Verwaltung wird zu den einzelnen Ansätzen in der Sitzung noch weiter vortragen und steht für Fragen zur Verfügung.