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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/402  

Betreff: Investiver Strukturentwicklungsfonds: Antrag auf Zuschuss zum gemeinsamen Energieberatungsangebot
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Hoveida, Janna
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Bearbeiter/-in: Kruse, Loisa
Beratungsfolge:
Ausschuss für Klimaneutralität 2030
28.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Klimaneutralität 2030 ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
05.12.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Antrag der Hansestadt auf Zuschuss zur Anschubberatung  

 

 

 

Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der Hansestadt auf Zuschuss zur Anschubberatung (550 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Hansestadt Lüneburg wird ein Zuschuss in Höhe von 25.000 € aus den Mitteln des investiven Strukturentwicklungsfonds, Sparte Klimaschutz, gewährt. Der Beschluss steht unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes.

 

 

 

 

Sachlage:

r das Jahr 2022 kürzte die Verbraucherzentrale ihr Beratungsangebot in den Bereichen Solarenergie und Heizen in Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Aufgrund des fehlenden Beratungsangebotes wurde in Folge dessen die sogenannte „Anschubberatung für Klimaschutz daheim“ eingerichtet.

Hierbei werden über die als Energie-Effizienz-Experten gelisteten und im Landkreis ansässigen Energieberaterinnen und Energieberater Beratungen zu den Themen Erneuerbare Energien und Heizen in Privathaushalten realisiert.

 

Die einstündige Vor-Ort-Beratung kostet 200 €, von denen die zu Beratenden einen Eigenanteil von 50 € zahlen und die restlichen 150 € von Hansestadt und Landkreis Lüneburg übernommen werden.

Mit einem Gesamtvolumen von 30.000 €, die sich aus einem Anteil von 5.000 € der Hansestadt und 25.000 € des Landkreises zusammensetzen, lassen sich somit 200 Beratungen durchführen.

 

Das derzeit laufende Beratungsangebot endet zum 31.12.2022. 150 Beratungen konnten Stand 10.11.2022 bereits stattfinden, weitere Beratungstermine sind vereinbart.

Sowohl die Hansestadt als auch der Landkreis bieten laufende Förderprogramme an, die eine Energieberatung wie diese für einen positiven Bescheid voraussetzen.

Auf Nachfrage des Landkreises bei der Verbraucherzentrale wird das Beratungsangebot im Jahr 2023 ebenfalls nur begrenzt möglich sein.

 

 

 

Die Fortführung des Beratungsangebotes „Anschubberatung für Klimaschutz daheim“ ist aus Sicht der Kreisverwaltung sinnvoll.

 

Ausreichend Haushaltsmittel stehen im investiven Strukturentwicklungsfonds, Sparte Klimaschutz, zur Verfügung, sodass eine Bewilligung des Antrages aus Sicht der Verwaltung möglich ist und unterstützt wird.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

25.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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