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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/405  

Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.11.2022 zum Thema "Klimaneutralität und Energiepolitisches Leitbild" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 18.11.2022)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an Fachausschüsse
Verantwortlich:BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:21.1.1. 561-100 Klimaschutz
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Ausschuss für Klimaneutralität 2030
28.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Klimaneutralität 2030 zurückgezogen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

Anlage/n:
keine

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

1)      Definition und Selbstverpflichtung zu Klimaneutralität 2030:

-         Als Landkreis Lüneburg haben wir uns das Ziel gesetzt, bis 2030 klimaneutral zu werden. Das bedeutet, dass im Landkreis 2030 unter Einbeziehung der natürlichen Treibhausgas-Senken und weiterer Kompensationsmaßnahmen netto keine Treibhausgase emittiert werden.

-         Auch wenn die Erreichung dieses Ziels nicht allein im Wirkungskreis des Landkreises liegt, halten wir daran fest und sehen uns in der Verantwortung, alle uns möglichen Maßnahmen für das Ziel Klimaneutralität 2030 zu beschließen und umzusetzen.
 

2)      Leitfragen für das Energiepolitische Leitbild: Wir beantragen, dass auf dieses Klimaneutralitätsziel bezogen zu folgenden Leitfragen Schätzungswerte mit jährlichen Zwischenzielen erarbeitet werden:

 

-          Emissionen (übergeordnet): Wie schnell müssen THG-Emissionen insgesamt reduziert werden?

-          Endenergieverbrauch (übergeordnet): Wie hoch muss die jährliche Einsparquote sein?

-          Strom: Wie viele Erneuerbare-Energie-Anlagen brauchen wir für klimaneutrale Energieversorgung bis 2030? Wie hoch muss die jährliche Einsparquote sein?

-          rme: a) Wie hoch muss die jährliche Sanierungsquote sein? b) (sobald Kataster fertig): Welche Wärmequellen können wir erschließen und wo entsprechend Wärmenetze ausbauen, wo brauchen wir dezentrale Wärmeversorgung?

-          Ansatz für Mobilität: Wie schnell müssen wir Emissionen aus dem MIV reduzieren?

-          Aktiver CO2-Entzug/ Ökologische Senken: Wie können Treibhausgase über zusätzliche ökologische Senken gebunden werden?

3)      Prozess/Beteiligung: Wir beantragen zudem, dass Bürger*innen an den qualitativen Zielen des Leitbilds beteiligt werden. Dies könnte zum Beispiel ein offener Workshop und eine nachgeschaltete Online-Umfrage leisten.

4)      Institutionalisierung: Im Leitbild sollte zudem deutlich werden, wie es künftig in der Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises eingesetzt wird.

 

 

Sachlage:
 

2019 wurde für den Landkreis Lüneburg der Klimanotstand ausgerufen mit dem Bestreben, Klimaschutz in allen politischen Maßnahmen Priorität einzuräumen. Anfang 2020 hat der Kreistag das Ziel beschlossen, dass der Landkreis Lüneburg bis 2030 klimaneutral werden soll. Seitdem wurden viele klimapolitische Maßnahmen beschlossen und deren Umsetzung begonnen. Bislang fehlt es jedoch an einer Definition des gemeinsamen Ziels, sowie an einer Abschätzung, welche jährlichen Emissions-Reduktionen es in den verschiedenen Sektoren bedeutet. Letztere könnten über das Energiepolitische Leitbild dargestellt werden, welches bereits am 27.09.22 als Maßnahme des Energiepolitischen Arbeitsprogramms beschlossen wurde. Dieser Antrag enthält daher eine Definition für Klimaneutralität und die uns kommunal mögliche Form einer Selbstverpflichtung, sowie Inhalte und Prozess des Energiepolitischen Leitbilds.

Zu 1): Die Definition bezieht sich auf die Emissionen, die im Territorium des Landkreises auftreten und schließt entsprechend solche aus, die außerhalb des Landkreis durch dessen Bewohner*innen verursacht werden. Sie umfasst zudem die Möglichkeit, verbleibende Rest-Emissionen zu kompensieren. Mit dem Möglichkeitsvorbehalt erkennen wir an, dass Klimaneutralität nicht durch das Handeln der Lüneburger Kreistagspolitik und -verwaltung allein erreichbar ist. Gleichzeitig verpflichten wir uns, alles im kommunal- und finanzrechtlichen Rahmen Mögliche für das Klimaneutralitätsziel zu tun.

Zu 2): Die Leitfragen sollen jeweils darstellen, in welcher Größenordnung die zu erreichenden Emissions-Reduktionen im Landkreis Lüneburg liegen. Es geht hierbei nicht um eine exakte Berechnung (welche teils nicht möglich wäre), sondern um die Erarbeitung von Schätzungswerten. Dafür können auch wissenschaftliche Akteure wie die Nachhaltigkeitsfakultät der Leuphana und das in Lüneburg ansässige Ecolog-Institut als Unterstützung anfragt werden.

Zu 3): Um die qualitativen Ziele des Leitbilds im Sinne von Menschen aus dem Landkreis auszuarbeiten, bedarf es niedrigschwelliger Beteiligung. Angesichts der Erarbeitung des Leitbilds innerhalb weniger Monate schlagen wir zwei Formate vor, welche hoffentlich nicht zu arbeitsaufwendig wären und verschiedene Zielgruppen erreichen könnten.

Zu 4): Das Leitbild kann nur seine Wirkung zeigen, wenn es in der Verwaltung institutionalisiert wird. Es bietet dabei die Chance, einen gemeinsamen Umgang mit der extremen Dringlichkeit der Klimakrise, den hoch gesteckten eigenen Zielen und den Grenzen des aktuell kommunal Machbaren zu finden.

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 18.11.2022:

Zu 1)

Mit Sitzung des Kreistages am 09.03.2020 wurde die Selbstverpflichtung des Landkreises zur Klimaneutralität 2030 bereits beschlossen. Darüber hinaus wurde mit Teilnahme am eea eine weitere Verpflichtung eingegangen, die die jährlichen Umsetzungsstände von verschiedenen Maßnahmen zum Erreichen der Klimaneutralität prüft und evaluiert.

 

Zu 2)

Im Rahmen des eea-Prozesses wurde das EPAP am 27.09.2022 beraten und geändert beschlossen. Die Beschreibung der Maßnahme Nr. 2 "Erstellung eines energiepolitischen Leitbildes mit qualitativen und quantitativen Zielen" wurde auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geändert beschlossen.

 

Der Landkreis soll hier bei der Erstellung des energiepolitischen Leitbildes neben der Festlegung von qualitativen und quantitativen Zielen auch "jährliche Zwischenziele" für die Nutzung Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und umweltfreundlicher Mobilität "für die Klimaneutralität 2030" festlegen.

 

Die Erstellung des energiepolitischen Leitbildes ist im Rahmen des eea-Prozesses ein fester Bestandteil des Maßnahmenkataloges. Die Erstellung des Leitbildes ist Aufgabe der Verwaltung. Dabei gilt es aufzuzeigen, welche qualitativen und quantitativen Ziele mit Hilfe der Maßnahmen des EPAP´s erreicht werden sollen. Dieses Leitbild soll in max. 2 Seiten die zentralen Ziele definieren und aufzeigen. Diese Ziele mit Schätzungswerten zu ergänzen ist nach Einschätzung der Verwaltung nicht zielführend.

 

Des Weiteren weist die Verwaltung darauf hin, dass mithilfe der im Ausschuss für Klimaneutralität 2030 am 25.04.22 vorgestellten Analyse der Stärken und Schwächen des Landkreises die möglichen Einsparpotentiale in den verschiedenen Sektoren bereits aufgezeigt wurden. Durch die Ist-Analyse wurden die Ausgangswerte der verschiedenen Emissionen ermittelt. Aus den formulierten Schwächen sind die Maßnahmen des EPAPs entstanden, welche sich durch die regelmäßige Treibhausgasbilanzierung messen lassen. Mit Beschluss zur Teilnahme am eea verpflichtete sich der Landkreis bereits, die im EPAP beschriebenen Mnahmen zu erreichen. Eine Überprüfung der Umsetzung ist durch die regelmäßigen Audits (jährlich) gewährleistet. Eine Einbindung Dritter erscheint daher als nicht sinnvoll.

 

Zu 3)

Eine Bürgerbeteiligung wird für die Erstellung des energiepolitisches Leitbildes nicht für sinnvoll erachtet. Anders als bei der im EPAP enthaltenen Maßnahme 3 zur Schaffung eines Klimaschutzkonzeptes ist das Arbeitsprogramm für die energiepolitische Arbeit des Landkreises, also der Verwaltung zu sehen. Mit Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes, welches ab 2025 zur gesetzlichen Pflicht des Landkreises wird, wird die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern unabdingbar, weshalb an dieser Stelle darauf verwiesen wird, dass eine Bürgerbeteiligung sehr wohl vorgesehen ist und im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes Berücksichtigung findet. Eine geeignete Weise der Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern wird von der Verwaltung zu gegebener Zeit vorgestellt.

Zu 4)

Im Rahmen des eea wird die Erstellung eines energiepolitischen Leitbildes im Jahr 2023 stattfinden. Sobald dieses Leitbild fertiggestellt ist, wird es für Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürger öffentlich bekannt gegeben und auf der Seite des Landkreises veröffentlicht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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