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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/407  

Betreff: Wirtschaftsplan 2023 für den Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Seegers, Jens-Michael
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
Beratungsfolge:
Betriebs- und Straßenbauausschuss
29.11.2022 
Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses ungeändert beschlossen     
Kreistag
22.12.2022 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2023 Stand 17.11.22  

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

Wirtschaftsplan 2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wirtschaftsplan 2023 Stand 17.11.22 (445 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Wirtschaftsplan 2023 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Für den Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung ist für das Wirtschaftsjahr 2023 ein

Wirtschaftsplan aufzustellen.

Sämtliche Informationen und Finanzdaten sind dem Wirtschaftsplan zu entnehmen.

Allgemeine Erläuterungen zum Erfolgs- und Vermögensplan:

Erfolgsplan:

Durch Übernahme des Infrastrukturvermögens (Straßen, Radwege, Technische Bauwerke und

Grundstücke) waren gegenüber den Wirtschaftsjahren 2002 bis 2008 bereits im Wirtschaftsjahr 2009

erhebliche zusätzliche Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan auszuweisen. Die Erläuterungen hierzu

sind der Vorlage zum Wirtschaftsplan 2009 (Vorlage 2008/224) zu entnehmen.

Die Summe der Erlöse und Aufwendungen für 2023 beträgt jeweils 14.360.200€.

Die Zuweisung des Landkreises in Höhe von 8.461.000€ verringert sich gegenüber dem Vorjahr

(8.535.0000€) um 74.000€.

Bei der Zuweisung des Landkreises fließen die Zinsen und die Tilgung für das Innere Darlehen sowie die

Erstattung für die Inanspruchnahme des Landkreises (Personalabrechnungen, EDV u.s.w.) in einer

Gesamthöhe von rd. 2.285.000€ wieder an den Landkreis zurück (Vorjahr 2022: rd. 2.349.000€), also rd.

64.000€ weniger durch Reduzierung der Zinsen für das Innere Darlehen (-74.000€) bzw. Erhöhung der Verwaltungsgemeinkostenpauschale (+10.000€).

 

Vermögensplan:

Die Tilgungsanteile für das Innere Darlehen betragen 1.575.000€ und 273.400€ für die

Darlehensfinanzierung des zentralen Betriebshofs in Scharnebeck.

 

Betriebs- und Geschäftsausstattung:

Nachdem im Wirtschaftsjahr 2022 im Wesentlichen die Beschaffungen von 2 Kommunaltraktoren und einem Bausatz für eine Remise erfolgt sind, stehen im Wirtschaftsjahr 2023 die Beschaffungen von

2 Streckenfahrzeugen und 2 Randstreifenmähern an.

Darüber hinaus ist für den Aufbau der Remise ein Betrag in Höhe von 30.000,- € eingeplant.

Der Finanzbedarf hierfür beläuft sich auf insgesamt 220.000€ (Vorjahr 2022: 370.000€).

 

Straßenbau:

Insgesamt sind 6.240.000€ für Straßenbaumaßnahmen und Grunderwerb vorgesehen. Davon werden

2.954.100€ durch Landesmittel nach dem NGVFG sowie 650.000€ durch Gemeindeanteile refinanziert. Die geplanten Radwegbaumaßnahmen entsprechen der Prioritätenliste des Radverkehrskonzeptes und sind dem entsprechend nach der Richtlinie „Radverkehrsförderung des Landkreises Lüneburg“ förderfähig. Ein Förderbetrag in Höhe von 400.000€ ist danach in Aussicht gestellt worden.

Der Eigenanteil des SBU beträgt daher 1.435.900€. Davon werden 634.300€ durch Entnahme aus der

Erneuerungsrücklage finanziert.

Die Einzelmaßnahmen sind der Maßnahmenübersicht zu Ziffer 5 der Ausgaben (Anlage zum

Vermögensplan) zu entnehmen.

Zur Finanzierung des Planfeststellungsverfahrens für den Bau einer Elbbrücke bei Darchau/NeuDarchau

gemäß KT-Beschluss vom 24.09.2018 (Vorlage 2018/256), sind insgesamt 2.400.000€ kalkuliert worden. Für das Wirtschaftsjahr 2023 sind 800.000€ kalkuliert worden.

Abzüglich der bereits abgerechneten Kosten in Höhe von rd. 800.000€, verbleibt ein Rest in Höhe von 800.000€, für den für das Wirtschaftsjahr 2024 eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung veranschlagt ist.

Zur Gesamtfinanzierung der Planungskosten stehen ca. 700.000€ aus Mitteln einer zugesagten

Landeszuweisung zur Verfügung. Darüber hinaus stehen 730.000€ aus bislang noch nicht in Anspruch

genommenen Zuschussmitteln aus dem Jahr 2009 zur Verfügung. 70.000€ stammen aus dem

vereinbarten Finanzierungsanteil des Landkreises Lüchow-Dannenberg.

Die verbleibenden 900.000€ werden über Investitionszuschüsse des Landkreises refinanziert.

 

Im Hinblick auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2022 bis 2026 ist darauf hinzuweisen, dass die geplanten Investitionen voraussichtlich nur durch Investitionszuschüsse des Landkreises (u.a. nach der Richtlinie „Radverkehrsförderung des Landkreises Lüneburg“) oder aber durch Kreditaufnahmen finanzierbar sein werden.

Die Eigenmittel inkl. der Mittel aus der Erneuerungsrücklage werden voraussichtlich nicht ausreichen.

 

Stellenplan:

Gegenüber dem aktuellen Stellenplan ergibt sich folgende Änderung:

Eine Straßenwärterstelle soll in eine zweite Bauwartstelle umgewandelt werden, was mit einer Stellenhebung von E5 auf E8 einhergeht. Der Bauwart betreut die jeweiligen Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen, was für die Kostentransparenz und spätere Rechnungslegung von wesentlicher Bedeutung ist.

Aufgrund der stetigen Zunahme der abzuwickelnden Maßnahmen, wird durch Stellenhebung dauerhaft eine zweite Bauwartstelle eingerichtet. Bislang sind hierfür z.T. maßnahmenbezogen Straßenwärter höherwertig beauftragt worden.

Weitere Erläuterungen werden in der Sitzung vorgetragen

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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