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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/409  

Betreff: Wirtschaftsplan 2023 der GfA gkAöR
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ulrich Mentz
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Mentz, Ulrich
Produkte:30.4. 537-110 Abfallwirtschaft - eigener Wirkungskreis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
30.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
05.12.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 Wirtschaftsplan GfA 2023  

 

Anlage/n:

 

Wirtschaftsplan GfA 2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Wirtschaftsplan GfA 2023 (420 KB)      

 

Beschlussvorschlag:

Der Feststellung des Wirtschaftsplanes einschließlich des Stellenplans 2023 der GfA Lüneburg gkAöR durch den Verwaltungsrat der GfA Lüneburg gkAöR wird zugestimmt.

 

 

Sachlage:

Der Verwaltungsrat der GfA Lüneburg gkAöR hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 dem Wirtschaftsplan 2023, der auch den Stellenplan 2023 beinhaltet, zugestimmt.

 

Eine Erhöhung der Abfallgebührensätze in den Entsorgungsgebieten Landkreis und Hansestadt Lüneburg ist nicht erforderlich.

 

Der geplante Jahresüberschuss 2023 beläuft sich auf 732.500 € nach Steuern. Das veranschlagte Ergebnis beträgt im gebührenfinanzierten Hoheitsbereich 242.000 € und im Gewerbebereich 490.000 € nach Steuern. Die zugrunde gelegten Umsätze basieren auf vorsichtig veranschlagten Erfahrungswerten aus Mengen und Preisen und schließen die abfallwirtschaftlichen Gebührenerlöse in Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit ein. Einzelheiten zum Wirtschaftsplan ergeben sich aus der Anlage. Der Wirtschaftsplan 2023 enthält aufgrund der aktuellen Situation einige Unwägbarkeiten:

 

Vor dem Hintergrund des aktuellen Inflationsgeschehens sind Steigerungen der tariflichen Personalentgelte in Höhe von 7 % im Laufe des Jahres eingeplant. Zudem übersteigt der Ansatz für die Materialaufwände die Planansätze der Vorjahre, da sich vor allem die Dieselkosten wesentlich verteuert haben.

Gemäß § 7 Abs. 2 der Unternehmenssatzung der GfA Lüneburg gkAöR bedarf die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Zustimmung des Kreistages. Dieser hat seine Entscheidungsbefugnis mit Beschluss vom 07.05.2012 auf den Kreisausschuss übertragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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