Vorlage - 2022/412
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gesellschaftsvertrag der Mobilitätsinfrastruktur- und betriebs GmbH Lüneburg (415 KB) |
Beschlussvorschlag:
Der Gesellschaftsvertrag der Mobilitätsinfrastruktur- und betriebs GmbH Lüneburg wird geändert:
- In § 7 Abs. 1 Satz 1 werden statt vier Mitglieder nunmehr sechs Mitglieder des Kreistages als Aufsichtsratsmitglieder vorgesehen, gemäß den Regelungen des NKomVG.
Als Mitglieder des Aufsichtsrates werden benannt:
Mitglied |
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- Der Name der GmbH wird angepasst in „MOIN Mobilitätsinfrastruktur- und betriebs GmbH Landkreis Lüneburg“.
- § 2 Abs. 2 wird wie folgt angepasst:
„Gegenstand des Unternehmens kann auch die Beförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr, im Gelegenheitsverkehr und im freigestellten Schülerverkehr außerhalb der Schifffahrt im Landkreis Lüneburg sowie der Umgebung, der Betrieb von dazu gehöriger Infrastruktur wie Betriebshöfe, Werkstätten, Ladeinfrastruktur oder Tankstellen sowie die Erbringung von damit jeweils in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, Hilfts- und Nebengeschäften sein, die der Förderung des Hauptgeschäftes dienen. Die Gesellschaft kann Fahrzeuge und Grundstücke und die dazu gehörende Infrastruktur an Dritte verpachten oder sonst zur Nutzung überlassen.“
Sachlage:
Die Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Lüneburg wurde am 27.07.2022 vor dem Notar Becker in Lüneburg errichtet. Sie dient als Antragsteller für den Bau einer neuen Fähre bei Bleckede-Neu Bleckede. Vor dem Hintergrund des anstehenden Strukturgutachtens wurde der Gesellschaftszweck daneben in § 2 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages erweitert:
„Gegenstand des Unternehmens kann auch der Betrieb anderer Verkehrslinien sein, auch wenn sie nicht zur Schifffahrt gehören, insbesondere die Anschaffung und der Betrieb weiterer Fahrzeuge zur Unterstützung des Personen- und Güterverkehrs im Landkreis Lüneburg sowie die dazugehörige Infrastruktur wie Betriebshöfe, Werkstätten, Ladeinfrastruktur oder Tankstellen.“
Mittlerweile zeichnet sich ab, dass diese Option genutzt werden soll. Die Gesellschaft soll Zuwendungen für klimaneutrale Busse beantragen. Näheres wird gesondert zu beschließen sein.
Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aus der Landrätin oder dem Landrat des Landkreises Lüneburg sowie vier Mitgliedern des Kreistages. Durch die Ausdehnung des Geschäftsfeldes sollte der Aufsichtsrat erweitert werden. Die Verwaltung schlägt vor, neben dem Landrat sechs Mitglieder vorzusehen. Die Zuordnung der Sitze erfolgt nach den allgemeinen Regeln des NKomVG.
Um die Rolle des Landkreises deutlicher hervorzuheben wird der Name der GmbH angepasst in „MOIN Mobilitätsinfrastruktur- und betriebs GmbH Landkreis Lüneburg“. Zudem wird die Abkürzung MOIN eingeführt, unter der die Gesellschaft auf Arbeitsebene und in der AG Strukturgutachten bereits diskutiert wurde.
Der gültige Gesellschaftsvertrag ist als Anlage beigefügt.
Ernst & Young wurde gebeten, den Gesellschaftsvertrag unter dem Aspekt der Weiterentwicklung zur Verkehrsmanagementgesellschaft zu prüfen. Sollten sich daraus Änderungsvorschläge ergeben, wird diese Vorlage aktualisiert.
Ergänzende Sachdarstellung vom 15.12.2022:
Über die Entsendung von Mitgliedern in Aufsichtsräten und Beiräten entscheidet der Kreistag gemäß § 138 Abs. NKomVG per Beschluss. Sind mehr als zwei Vertreterinnen oder Vertreter zu benennen, werden diese gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt.
Gemäß des Änderungsvorschlags von Ernst & Young wird eine Änderung des § 2 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrag vorgeschlagen, siehe oben. Die neue Fassung lautet wie folgt:
„Gegenstand des Unternehmens kann auch die Beförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr, im Gelegenheitsverkehr und im freigestellten Schülerverkehr außerhalb der Schifffahrt im Landkreis Lüneburg sowie der Umgebung, der Betrieb von dazu gehöriger Infrastruktur wie Betriebshöfe, Werkstätten, Ladeinfrastruktur oder Tankstellen sowie die Erbringung von damit jeweils in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, Hilfts- und Nebengeschäften sein, die der Förderung des Hauptgeschäftes dienen. Die Gesellschaft kann Fahrzeuge und Grundstücke und die dazu gehörende Infrastruktur an Dritte verpachten oder sonst zur Nutzung überlassen.“
Aktualisierte Sachlage der Verwaltung vom 20.12.2022:
Der Beschlussvorschlag wurde um die Namen der vorgeschlagenen Mitglieder ergänzt.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | --- € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| x | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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