Vorlage - 2005/288
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Anlage:
MJP 2007 (2006) bis 2011
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Beschlussvorschlag:
Das Mehrjahresprogramm (MJP) 2007 (2006) bis 2011 für den
Straßen-, Brücken- und Radwegebau wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Sachlage:
Für die Erstellung der Anträge der Straßen-, Radwege- und Brückenbaumaßnahmen zur Aufnahme in das Mehrjahresprogramm (MJP) gemäß § 5 GVFG bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Außenstelle Lüneburg, ist die Fortschreibung des MJP des Landkreises erforderlich.
Die Betriebsleitung hat ein entsprechendes MJP erstellt und legt dieses zur Beratung und Beschlussfassung vor (s. Anlage). Die dort aufgeführten Maßnahmen entsprechen den Kriterien des GVFG.
Anmerkungen:
1. Das MJP entspricht, bis auf die Erweiterung einer Maßnahme (Umbau der Kreuzung K53/Hölderlinstraße/Ostumgehung für das Jahr 2007), im wesentlichen dem MJP vom Jahr 2005 (s. Vorlagen-Nr.2004/280) für die Jahre 2006 bis 2010. Die Maßnahmen wurden nach Absprache mit dem Finanzmanagement, entsprechend den jährlich zur Verfügung stehenden Mitteln, verschoben (ausgenommen ist der Bau der Elbbrücke Darchau-Neu Darchau).
2. Die Radwege K 11, Alt Garge – Schwimmbad, K 28, Barendorf – Vastorf und K 28, L 221 – Nutzfelde, die bereits im vorherigen Jahr außerhalb des MJP 2006 bis 2010 auf 2011 verschoben werden mussten, müssen deshalb um ein weiteres Jahr auf 2012, wiederum außerhalb des diesjährigen MJP, verschoben werden.
3. Ein
Teil der Baumaßnahmen aus dem MJP 2006 – 2010 wurde vom Minister für
Wirtschaft, Technologie und Verkehr (MW) bereits in das dortige
Mehrjahresprogramm übernommen. Für welches Jahr, ist der vorletzten Spalte des
beiliegenden Programms (MJP) zu entnehmen. Bei den bisher noch nicht vom MW
übernommenen Projekten sind in dieser Spalte entsprechend keine Jahresangaben
vorhanden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die im Mehrjahresprogramm ausgewiesenen Maßnahmen sind nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) grundsätzlich förderungsfähig. Die
voraussichtlichen Finanzierungsanteile (Land, Dritte, Landkreis) werden im
Vermögensplan der jeweiligen Haushaltsjahre ausgewiesen (je nach Umsetzung).