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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/422  

Betreff: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 26.11.2022 zum Haushalt 2023 zu den Themen: "Renaturierung, Biotopverbunde, Baumkataster und Ersatzbepflanzungen"
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an Fachausschüsse
Verantwortlich:Brandt, Sebastian
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Umwelt
Bearbeiter/-in: Brandt, Sebastian  Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
Produkte:13. 61 Umwelt
 13.5. 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
30.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung zur Kenntnis genommen     
Kreisausschuss
Kreistag

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

keine

 

 

Beschlussvorschlag:

r die im Sachverhalt darstellten Maßnahmen 1. 12. werden die entsprechenden Mittel im Haushalt 2023 veranschlagt und berücksichtigt. 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

1. Renaturierung des Streitmoor (NSG LÜ 20): 40.000 €             
Begründung:  Diese Maßnahme ergibt sich aus dem Beschluß des Kreistags in 2020 (2020/021 i.V.m. 2020/021-1)  Die aktuelle Klima- und Wasserkrise erfordert eine rasche Umsetzung des längst fälligen Kreistagsbeschlusses

2. Renaturierung des Bültenmoor (NSG LÜ 25): 40.000 €      
Begründung:  Diese Maßnahme ergibt sich aus dem Beschluß des Kreistags in 2020 (2020/021 i.V.m. 2020/021-1)  Die aktuelle Klima- und Wasserkrise erfordert eine rasche Umsetzung des längst fälligen Kreistagsbeschlusses

3. Renaturierung des „Melbecker Moores“ (mit rd. 1,3 ha liegt südlich von Melbeck das größte nicht oder wenig entwässerte Moor außerhalb des Biosphärenreservats)
Begründung:  Diese Maßnahme ergibt sich aus dem Beschluß des Kreistags in 2020(2020/021 i.V.m. 2020/021-1) Die aktuelle Klima- und Wasserkrise erfordert eine rasche Umsetzung des längst fälligen Kreistagsbeschlusses.

4. Erstellung eines Baumkatasters  zur Erfassung aller Bäume an Kreisstrassen: 50.000
Begründung: Ein Baumkataster ist die Grundlage für eine gezielte Baumpflege. Im Gegensatz zur Unterhaltung der Kreisstrassen selbst gibt es keine vergleichbare Grundlage für eine gezielte, systematische und sachgemäße Unterhaltung des Baumbestandes an den Kreisstrassen. Der Wert und die Bedeutung von Alleen darf allseits als bekannt vorausgesetzt werden

5. Systematische Überprüfung und Unterhaltung des Kreisstrassenbaumbestandes:  Sachbearbeiter (Personalbedarf: 1 Ingenieurstelle A 11/TVÖD E 12)    50.000
Begründung: Es gibt keinen vergleichbaren Sachverstand im SBU für diese wichtige Aufgabe

6. Ersatzbepflanzungen an Kreisstrassen sowie Verbesserung der Standortbedingungen der vorhandenen Bäume: 100.000 € (Neupflanzungskosten 1.000 3.500 €/Baum incl. Standortvorbereitung)
Begründung: der äerliche Zustand der Allen und Baumreihen an Kreisstrassen läßt vielfach sehr zu wünschen übrig. Die rechtzeitige Ergänzung von Lücken ist geboten. Eine Erfassung liegt beim SBU vor.

7. Biotopverbund Lopau und Ehlbeck ,  Maßnahmen zur Gewässerentwicklung, der Aue und Wiederherstellung der Durchgängigkeit: geschätzte 30.000 € Planungskosten
Begründung:  Landschaftsrahmenplan (LRP) 3.3 Maßnahmendatenblatt BV_FgA_03: Die Maßnahme dient zur Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie der Verbesserung des Wasserhaushalts und fügt sich in die aktuelle Förderkulisse ein.

8. Biotopverbund  Ilmenau (Abschnitt Lüneburg Stadtgebiet) und Raderbach,   Maßnahmen zur Gewässerentwicklung, der Aue und Wiederherstellung der Durchgängigkeit: geschätzte 30.000 € Planungskosten
Begründung:  Landschaftsrahmenplan (LRP) LRP 3.7 Maßnahmendatenblatt BV_FgA_07: Die Maßnahme dient zur Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie der Verbesserung des Wasserhaushalts und fügt sich in die aktuelle Förderkulisse ein.

9. Biotopverbund Sauerbach, St. Vitusbach, Mausetalbach, Harmstorfer Bach, Klein Sommerbeck, Maßnahmen zur Gewässerentwicklung, der Aue und Wiederherstellung der Durchgängigkeit: geschätzte 30.000 € Planungskosten
Begründung:  Landschaftsrahmenplan (LRP) 3.15 Maßnahmendatenblatt BV_FgA_15: Die Maßnahme dient zur Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie der Verbesserung des Wasserhaushalts und fügt sich in die aktuelle Förderkulisse ein.

10. Biotopverbund Neetze (Abschnitt OU Dahlenburg bis Quelle), Kalberlah, Wappau, Strachau, Süschenbach, Maßnahmen zur Gewässerentwicklung, der Aue und Wiederherstellung der Durchgängigkeit: geschätzte 30.000 € Planungskosten
Begründung:  Landschaftsrahmenplan (LRP) 3.18 Maßnahmendatenblatt BV_FgA_18 : Die Maßnahme dient zur Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie der Verbesserung des Wasserhaushalts und fügt sich in die aktuelle Förderkulisse ein.
 

 

 


11. Biotopverbund Ventschauer Bach, Pommoisler Graben, Kateminer Mühlenbach   Maßnahmen zur Gewässerentwicklung, der Aue und Wiederherstellung der Durchgängigkeit: geschätzte 30.000 € Planungskosten
Begründung:  Landschaftsrahmenplan (LRP) 3.19 Maßnahmendatenblatt BV_FgA_19: Die Maßnahme dient zur Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie der Verbesserung des Wasserhaushalts und fügt sich in die aktuelle Förderkulisse ein.

12. Biotopverbund Brummelbach, Forstgraben  Maßnahmen zur Gewässerentwicklung, der Aue und Wiederherstellung der Durchgängigkeit: geschätzte 30.000 € Planungskosten
Begründung:  Landschaftsrahmenplan (LRP) 3.20 Maßnahmendatenblatt BV_FgA_20: Die Maßnahme dient zur Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie der Verbesserung des Wasserhaushalts und fügt sich in die aktuelle Förderkulisse ein.

Durch eine ganze Reihe von Förderinstrumenten kann der Eigenanteil des Landkreises reduziert werden. Im ff. sind  beispielhaft mögliche Förderinstrumente genannt

Bund:
Programm "Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel"
Waldklimafonds
Wildnisfonds
chance.natur Bundesförderung Naturschutz
Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung". Mit dem Programm leistet die Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und des nationalen Naturerbes in Deutschland.
Bundesprogramm Biologische Vielfalt: Förderschwerpunkt
Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands     
Sicherung von Ökosystemleistungen
weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie :
Dies können zum Beispiel sein:
    übergreifende oder themenspezifische Kommunikations-; Bildungs- und Akzeptanzprojekte oder
    Projekte zur natur- und klimaschutzkonformen Entwicklung urbaner Räume oder
    Projekte zur Entschneidung und Wiedervernetzung von Landschaften und Ökosystemen.
 
Landesebene: Förderung im Rahmen des Nds. Weges
Im Einzelnen:
spezieller Arten- und Biotopschutz - SAB (PFEIL 2014-2022)/Nachfolgeprogramm
Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten - EELA (PFEIL 2014-2022) )/Nachfolgeprogramm
Landschaftspflege und Gebietsmanagement - LaGe (PFEIL 2014-2022) )/Nachfolgeprogramm
Die Umsetzung der Richtlinie Landschaftspflege und Gebietsmanagement dient der Förderung der Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum, der Effizienzsteigerung der angebotenen Fördermaßnahmen und der kooperativen Steuerung der Maßnahmenumsetzung.
Investiver Naturschutz
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) stellt das Land Niedersachsen ab 2017 erstmalig Mittel für den nicht-produktiven, investiven Naturschutz zur Verfügung. Für das Jahr 2017 sind dies rund 5 Millionen Euro. Diese Mittel können für investive Maßnahmen des Naturschutzes zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Biotopen sowie zum Grunderwerb von landwirtschaftlich genutzten sowie landwirtschaftlich nutzbaren Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung eingesetzt werden.
rderprogramme der Wasserwirtschaft, u.a. FGE (Fließgewässerentwicklung)

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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