Vorlage - 2022/422
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Sachlage:
1. Renaturierung des Streitmoor (NSG LÜ 20): 40.000 €
Begründung: Diese Maßnahme ergibt sich aus dem Beschluß des Kreistags in 2020 (2020/021 i.V.m. 2020/021-1) Die aktuelle Klima- und Wasserkrise erfordert eine rasche Umsetzung des längst fälligen Kreistagsbeschlusses
2. Renaturierung des Bültenmoor (NSG LÜ 25): 40.000 €
Begründung: Diese Maßnahme ergibt sich aus dem Beschluß des Kreistags in 2020 (2020/021 i.V.m. 2020/021-1) Die aktuelle Klima- und Wasserkrise erfordert eine rasche Umsetzung des längst fälligen Kreistagsbeschlusses
3. Renaturierung des „Melbecker Moores“ (mit rd. 1,3 ha liegt südlich von Melbeck das größte nicht oder wenig entwässerte Moor außerhalb des Biosphärenreservats)
Begründung: Diese Maßnahme ergibt sich aus dem Beschluß des Kreistags in 2020(2020/021 i.V.m. 2020/021-1) Die aktuelle Klima- und Wasserkrise erfordert eine rasche Umsetzung des längst fälligen Kreistagsbeschlusses.
4. Erstellung eines Baumkatasters zur Erfassung aller Bäume an Kreisstrassen: 50.000 €
Begründung: Ein Baumkataster ist die Grundlage für eine gezielte Baumpflege. Im Gegensatz zur Unterhaltung der Kreisstrassen selbst gibt es keine vergleichbare Grundlage für eine gezielte, systematische und sachgemäße Unterhaltung des Baumbestandes an den Kreisstrassen. Der Wert und die Bedeutung von Alleen darf allseits als bekannt vorausgesetzt werden
5. Systematische Überprüfung und Unterhaltung des Kreisstrassenbaumbestandes: Sachbearbeiter (Personalbedarf: 1 Ingenieurstelle A 11/TVÖD E 12) 50.000 €
Begründung: Es gibt keinen vergleichbaren Sachverstand im SBU für diese wichtige Aufgabe
6. Ersatzbepflanzungen an Kreisstrassen sowie Verbesserung der Standortbedingungen der vorhandenen Bäume: 100.000 € (Neupflanzungskosten 1.000 – 3.500 €/Baum incl. Standortvorbereitung)
Begründung: der äußerliche Zustand der Allen und Baumreihen an Kreisstrassen läßt vielfach sehr zu wünschen übrig. Die rechtzeitige Ergänzung von Lücken ist geboten. Eine Erfassung liegt beim SBU vor.
7. Biotopverbund Lopau und Ehlbeck , Maßnahmen zur Gewässerentwicklung, der Aue und Wiederherstellung der Durchgängigkeit: geschätzte 30.000 € Planungskosten
Begründung: Landschaftsrahmenplan (LRP) 3.3 Maßnahmendatenblatt BV_FgA_03: Die Maßnahme dient zur Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie der Verbesserung des Wasserhaushalts und fügt sich in die aktuelle Förderkulisse ein.
8. Biotopverbund Ilmenau (Abschnitt Lüneburg Stadtgebiet) und Raderbach, Maßnahmen zur Gewässerentwicklung, der Aue und Wiederherstellung der Durchgängigkeit: geschätzte 30.000 € Planungskosten
Begründung: Landschaftsrahmenplan (LRP) LRP 3.7 Maßnahmendatenblatt BV_FgA_07: Die Maßnahme dient zur Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie der Verbesserung des Wasserhaushalts und fügt sich in die aktuelle Förderkulisse ein.
9. Biotopverbund Sauerbach, St. Vitusbach, Mausetalbach, Harmstorfer Bach, Klein Sommerbeck, Maßnahmen zur Gewässerentwicklung, der Aue und Wiederherstellung der Durchgängigkeit: geschätzte 30.000 € Planungskosten
Begründung: Landschaftsrahmenplan (LRP) 3.15 Maßnahmendatenblatt BV_FgA_15: Die Maßnahme dient zur Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie der Verbesserung des Wasserhaushalts und fügt sich in die aktuelle Förderkulisse ein.
10. Biotopverbund Neetze (Abschnitt OU Dahlenburg – bis Quelle), Kalberlah, Wappau, Strachau, Süschenbach, Maßnahmen zur Gewässerentwicklung, der Aue und Wiederherstellung der Durchgängigkeit: geschätzte 30.000 € Planungskosten
Begründung: Landschaftsrahmenplan (LRP) 3.18 Maßnahmendatenblatt BV_FgA_18 : Die Maßnahme dient zur Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie der Verbesserung des Wasserhaushalts und fügt sich in die aktuelle Förderkulisse ein.
11. Biotopverbund Ventschauer Bach, Pommoisler Graben, Kateminer Mühlenbach Maßnahmen zur Gewässerentwicklung, der Aue und Wiederherstellung der Durchgängigkeit: geschätzte 30.000 € Planungskosten
Begründung: Landschaftsrahmenplan (LRP) 3.19 Maßnahmendatenblatt BV_FgA_19: Die Maßnahme dient zur Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie der Verbesserung des Wasserhaushalts und fügt sich in die aktuelle Förderkulisse ein.
12. Biotopverbund Brummelbach, Forstgraben Maßnahmen zur Gewässerentwicklung, der Aue und Wiederherstellung der Durchgängigkeit: geschätzte 30.000 € Planungskosten
Begründung: Landschaftsrahmenplan (LRP) 3.20 Maßnahmendatenblatt BV_FgA_20: Die Maßnahme dient zur Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie der Verbesserung des Wasserhaushalts und fügt sich in die aktuelle Förderkulisse ein.
Durch eine ganze Reihe von Förderinstrumenten kann der Eigenanteil des Landkreises reduziert werden. Im ff. sind beispielhaft mögliche Förderinstrumente genannt
Bund:
Programm "Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel"
Waldklimafonds
Wildnisfonds
chance.natur – Bundesförderung Naturschutz
Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung". Mit dem Programm leistet die Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und des nationalen Naturerbes in Deutschland.
Bundesprogramm Biologische Vielfalt: Förderschwerpunkt
Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands
Sicherung von Ökosystemleistungen
weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie :
Dies können zum Beispiel sein:
• übergreifende oder themenspezifische Kommunikations-; Bildungs- und Akzeptanzprojekte oder
• Projekte zur natur- und klimaschutzkonformen Entwicklung urbaner Räume oder
• Projekte zur Entschneidung und Wiedervernetzung von Landschaften und Ökosystemen.
Landesebene: Förderung im Rahmen des Nds. Weges
Im Einzelnen:
spezieller Arten- und Biotopschutz - SAB (PFEIL 2014-2022)/Nachfolgeprogramm
Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten - EELA (PFEIL 2014-2022) )/Nachfolgeprogramm
Landschaftspflege und Gebietsmanagement - LaGe (PFEIL 2014-2022) )/Nachfolgeprogramm
Die Umsetzung der Richtlinie Landschaftspflege und Gebietsmanagement dient der Förderung der Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum, der Effizienzsteigerung der angebotenen Fördermaßnahmen und der kooperativen Steuerung der Maßnahmenumsetzung.
Investiver Naturschutz
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) stellt das Land Niedersachsen ab 2017 erstmalig Mittel für den nicht-produktiven, investiven Naturschutz zur Verfügung. Für das Jahr 2017 sind dies rund 5 Millionen Euro. Diese Mittel können für investive Maßnahmen des Naturschutzes zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Biotopen sowie zum Grunderwerb von landwirtschaftlich genutzten sowie landwirtschaftlich nutzbaren Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung eingesetzt werden.
Förderprogramme der Wasserwirtschaft, u.a. FGE (Fließgewässerentwicklung)
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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