Vorlage - 2022/424
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird mit der Planung und Durchführung der Feier zum 30. Jahrestag der Rückgliederung der Gemeinde Amt Neuhaus und des Stadtteils Neu Bleckede in den Landkreis Lüneburg beauftragt. Hierfür werden im Haushalt 2023 finanzielle Mittel von 20.000 € veranschlagt und berücksichtigt.
Sachlage:
Am 30. Juni 1993 ist der Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern in Kraft getreten und die Rückgliederung der Gemeinde Amt Neuhaus und des Stadtteils Neu Bleckede in den Landkreis Lüneburg wurde vollzogen. Der Landkreis Lüneburg hat zuletzt vor 5 Jahren das 25-jährige Jubiläum gefeiert.
Die Durchführung einer solchen Rückgliederungsfeier wird von der Gemeinde Amt Neuhaus und der Stadt Bleckede begrüßt und unterstützt. Eine Überlegung ist, die Rückgliederungsfeier mit der Eröffnung der Grenztürme im Rahmen des Projektes „Grenzgeschichte(n)“ zu verbinden.
Zur Rückgliederungsfeier sollen neben lokalen Vertreterinnen und Vertretern auch die entsprechenden Vertreterinnen und Vertreter von Land und Bund eingeladen werden. Ein besonderer Fokus soll auf die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger gelegt werden. Am Vormittag soll es ein besonderes Angebot für die Schulen vor Ort geben.
Für die Haushaltsplanberatungen 2023 sollen Mittel in Höhe von bis zu 20.000 € eingeplant werden. Darüber hinaus sollen weitere lokale Sponsoren gesucht werden. Ziel soll es sein, dass am Ende von den veranschlagten Mitteln in Höhe von 20.000 € durch die Beteiligung der Gemeinde Amt Neuhaus und der Stadt Bleckede sowie der Gewinnung lokaler Sponsoren soll der Eigenanteil des Landkreises Lüneburg verringert werden.
Erste Ideen zur konkreten Ausgestaltung der Rückgliederungsfeier wurden auf Einladung von Herrn Landrat Böther in einem persönlichen Gespräch am Dienstag, 29.11.2022 zusammen mit den Bürgermeistern der Gemeinde Amt Neuhaus, Herrn Gehrke, und der Stadt Bleckede, Herrn Neumann, erörtert.
Die Vorlage wird im Verlauf der weiteren Planungen fortlaufend ergänzt.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 20.000 € |
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b) | an Folgekosten: | 0,00 € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| X | Sonstiges: Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 zu berücksichtigen. |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| X | klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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