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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/432  

Betreff: 5. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes für den Landkreis Lüneburg
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Sachse, Sonja
Federführend:Ordnung Bearbeiter/-in: Harneit, Annette
Produkte:12.1.3. 127-000 Rettungsdienst
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
15.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
19.12.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
22.12.2022 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
20221204 Bedarfsplan LK LG 2022  
Abschlussbericht Gutachten 2022  

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Abschlussbericht des Sachverständigengutachtens zur Nachbemessung der Rettungsmittelvorhaltung im Landkreis Lüneburg vom 15.11.2022 (Anlage 1)

 

Entwurf der 5. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes für den Landkreis Lüneburg (Anlage 2)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20221204 Bedarfsplan LK LG 2022 (6678 KB)      
Anlage 2 2 Abschlussbericht Gutachten 2022 (4957 KB)      

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die 5. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes für den Landkreis Lüneburg wird beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der öffentliche Rettungsdienst, zu welchem die Notfallrettung sowie auch der qualifizierte Krankentransport gehören, ist gemäß § 3 des Nieders. Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) unter anderem den Landkreisen als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises zugewiesen. Im Rahmen der Aufgabenerfüllung hat der kommunale Träger den Rettungsdienst in seinem Zuständigkeitsbereich sicherzustellen, wobei die notwendigen Einrichtungen des Rettungsdienstes über einen sogenannten Rettungsdienstbedarfsplan festzuschreiben sind. Dieser ist in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben (§ 4 NRettDG).

 

Die Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes wird durch die Bedarfsverordnung Rettungsdienst (BedarfsVO-RettD) genauer definiert. Danach müssen zunächst die Rettungswachen im Rettungsdienstbereich räumlich so angeordnet werden, dass jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist von 15 Minuten erreicht werden kann. Weiterhin müssen an den Rettungswachen so viele Einsatzfahrzeuge vorgehalten werden, dass in der Praxis mindestens 95 % aller Notfälle innerhalb der Hilfsfrist bedient werden können.

 

Der Landkreis Lüneburg hat zuletzt im Jahr 2020 seinen Rettungsdienstbedarfsplan fortgeschrieben, nachdem die Rettungsdienstvorhaltung zuvor im Rahmen einer Organisationsuntersuchung überprüft worden war. Als Folge der Untersuchung wurde die Erhöhung der Krankentransportvorhaltung von 285 auf 403 Wochenstunden und die Rettungswagenvorhaltung von 1.375 auf 1.460 Wochenstunden für erforderlich gehalten. Aufgrund massiver Arbeitsbelastung im Fachdienst Ordnung durch zahlreiche Sonderaufgaben im Zusammenhang mit der Coronapandemie konnte diese Erhöhung der Vorhaltestunden zunächst nicht umgesetzt werden.

 

Seit dieser letzten Bedarfsplanfortschreibung und Anpassung der Rettungsdienstvorhaltung haben sich jedoch erneut zum Teil deutliche Veränderungen bei den maßgeblichen Parametern ergeben. So nahm die Gesamtzahl der für die Bedarfsbemessung relevanten Rettungsdiensteinsätze von 30.491 im Gutachten 2020 auf 34.077 im Gutachten 2022 zu. Die darin enthaltenen Notfalleinsätze stiegen von 14.030 auf 17.392, bei den Krankentransporten ergab sich zunächst eine geringfügige Minderung von 16.911 auf 16.685 Einsätze. Die gesetzliche Hilfsfrist von 15 Minuten wurde zuletzt nur noch in 91,4 % aller Notfälle eingehalten, womit diese unterhalb des vorgeschriebenen Wertes liegt.

 

Mit Wirkung zum 01.07.2022 hat ein nach § 19 NRettDG beauftragtes Krankentransportunternehmen seine Konzessionen für den Krankentransport an den Landkreis Lüneburg zurückgegeben. In sehr kurzer Zeit mussten die KTW-Fahrten dieses Unternehmens von den beiden Hilfsorganisationen ASB und DRK in einem nicht unerheblichen Volumen übernommen werden. Die Anzahl der Krankentransportfahrten erhöhten sich damit von zunächst 16.685 auf letztlich 19.232 Einsätze.

 

Mit der Organisationsuntersuchung wurde das Büro Forplan Dr. Schmiedel GmbH aus Bonn beauftragt, welches auch schon die Organisationsuntersuchungen in den Jahren 2007 ,2014 und 2020 zum Rettungsdienst bzw. 2009 zum Notarztdienst durchgeführt hatte. Nach Erststellung eines ersten Abschlussberichtes war wegen des Wegfalls der Beauftragung nach § 19 NRettDG eine Nachbetrachtung für die KTW-Vorhaltung erforderlich. Der endgültige Abschlussbericht des Sachverständigen vom 15.11.2022 (Anlage 1) ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Im Ergebnis hält der Sachverständige die folgenden grundlegenden Veränderungen im Rettungsdienst des Landkreises Lüneburg für notwendig:

 

  • Erhöhung der Notfallvorhaltung in der Hansestadt Lüneburg von 564 auf 608 Wochenstunden bei gleichzeitiger Stationierung eines weiteren RTW
  • Erhöhung der Notfallvorhaltung in Drögennindorf von 176 auf 236 Wochenstunden bei gleichzeitiger tageszeitabhängiger Stationierung eines zweiten RTW
  • Absenkung der Notfallvorhaltung in Bockelkathen von 272 auf 252 Wochenstunden
  • Absenkung der Notfallvorhaltung in Ellringen von 280 auf 260 Wochenstunden
  • Insgesamte Erhöhung der Notfallvorhaltung von 1.460 auf 1.524 Wochenstunden
  • Erhöhung der Krankentransportvorhaltung von 403 auf 520 Wochenstunden

 

Die Kostenträger hatten im Rahmen der letzten Fortschreibung des Bedarfsplanes den erneuten Anstieg der Einsatzzahlen seit der letzten Bedarfsplanfortschreibung zunächst kritisiert und gefordert, einen weiteren Anstieg durch organisatorische Maßnahmen zu stoppen bzw. sogar eine Reduzierung der Einsatzzahlen zu bewirken. Die grundsätzliche Problematik wurde seitens der Verwaltung durchaus auch gesehen, allerdings sind die Steuerungsmöglichkeiten zum Teil eher begrenzt.

 

Als Maßnahme wurde im Betrachtungszeitraum sog. Tragestuhlfahrzeuge eingeführt, die analog zum Taxi-/Mietwagengewerbe ausschließlich sitzende Transporte durchführen können, allerdings mit dem Unterschied, dass diese Fahrzeuge mit zwei Personen als Besatzung besetzt sind. Somit war es möglich, sitzende, aber nicht gehfähige Patienten im Tragestuhl zu befördern, was mit einem Taxi/Mietwagen grundsätzlich so nicht realisierbar ist. Bisher wurden für solche Fahrten in der Regel Krankentransportfahrzeuge eingesetzt, die dann für Liegendtransporte nicht zur Verfügung stehen.

 

Die Krankenkassen hatten sowohl dem ASB als auch dem DRK ein Vertragsangebot über die Einführung entsprechender Tragestuhlfahrzeuge unterbreitet. Das ASB hat dieses vertragliche Angebote angenommen.  Bei der Nachbetrachtung der Krankentransportvorhaltung hat sich erwiesen, dass die Einführung des Tragestuhlwagens nicht zu einer nachhaltigen Entlastung geführt hat.

 

Die Ergebnisse des Rettungsdienstgutachtens wurden im Bereich der KTW-Vorhaltung aufgrund der Dringlichkeit durch die Nichtanpassung der Vorhaltung aus dem vorherigen Gutachten sowie des erhöhten Aufkommens durch die Konzessionsrückgabe bereits vor dem Beschluss der 5. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes vorzeitig teilweise umgesetzt. Im Einvernehmen mit den Kostenträgern wurde die KTW-Vorhaltung zum 01.07.2022 von 285 auf 409 Wochenstunden, in einer weiteren Stufe zum 01.10.2022 von 409 auf 452 Wochenstunden erhöht.

 

Nach § 4 Abs. 6 des NRettDG stellt der Träger des Rettungsdienstes einen Plan auf, aus dem sich ergibt, wie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes sichergestellt werden soll (Rettungsdienstbedarfsplan). Der Plan ist regelmäßig fortzuschreiben. Der Landkreis Lüneburg hat erstmals im März 1994 einen Rettungsdienstbedarfsplan auf Grundlage des NRettDG aufgestellt, welcher zuletzt im März 2020 fortgeschrieben wurde.

 

Die jetzt vom Sachverständigen vorgeschlagenen Änderungen müssen, sofern sie denn in dieser Form umgesetzt werden sollen, im Rahmen einer 5. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes vom Kreistag beschlossen werden. Der Entwurf der 5. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes (Anlage 2) wurde von der Verwaltung erstellt und sieht eine vollständige Umsetzung der Empfehlungen des Sachverständigen gemäß Abschlussbericht vom 15.11.2022 vor.

 

 

 

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